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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Ansagestellen; Ansageverfahren; Ansanto; Ansarĭer; Ansässigkeit; Ansatz; Ansäugen; Ansbach

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Ansagestellen – Ansbach

grund auf: «wenn ein Gatte ein schimpfliches Gewerbe ergreift». Vgl. ferner daselbst Ⅱ, 18, §. 135 und Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 191 wegen der Bestellung zum Vormunde, Preuß. Allg. Landr. Ⅱ, 2, §. 409 und Österr. Bürgerl. Gesetzb. §§. 768, 769 wegen der Enterbungsgründe. Zu der Verächtlichkeit und Bescholtenheit dürfte die Vorschrift des Gemeinen Rechts zu stellen sein, nach welcher Geschwister eine letztwillige Verfügung angreifen dürfen, wenn ihnen eine persona turpis vorgezogen ist. Die A. unehelicher Kinder ist als in dem geltenden Rechte nicht mehr anerkannt anzusehen. – Vgl. Beneke, Von unehrlichen Leuten (2. Aufl., Berl. 1888).

Ansagestellen im Zollwesen, s. Ansageverfahren.

Ansageverfahren, in der deutschen und österr. Zollgesetzgebung dasjenige Verfahren, welches eintritt, wenn 1) zoll- oder kontrollpflichtige Waren über sog. Ansagestellen (Ansageposten) aus dem Auslande eingehen, d. h. Stellen, die nicht sowohl zur Feststellung und Erhebung als vielmehr nur zur Sicherung der Zollabgabe da, wo die Grenzzollämter (s. Zollbehörden) nicht nahe genug an der Zolllinie liegen, an dieser besonders errichtet sind; oder wenn 2) zoll- oder kontrollpflichtige Waren zwar über Grenzzollämter, die mit Hebe- und Abfertigungsbefugnissen ausgestattet sind, aus dem Auslande eingehen, die grenzzollamtliche Abfertigung derselben (Deklaration und Revision, s. d.) aber von da aus an ein hierzu befugtes Amt im Innern des Zollgebietes verlegt oder deren Wiederausgang in das Ausland lediglich durch amtliche Begleitung kontrolliert werden soll. Das A. besteht darin, daß die Papiere, die der Warenführer über seine Ladung bei sich führt, in seiner Gegenwart eingesiegelt, an das Grenzzollamt oder das gewählte Abfertigungsamt im Innern gerichtet und einem Grenzaufseher überliefert werden, der das Fuhrwerk oder Schiffsgefäß bis zum Grenzzollamte oder dem gewählten Abfertigungsamte im Innern oder bis zum Wiederaustritt über die Grenze begleitet. Über Schiffe werden noch besondere Ansagezettel ausgefertigt; auch werden die Schiffe in der Regel mit zwei Beamten besetzt, von denen sie nach dem Bestimmungsorte zu begleiten sind. Vgl. Vereinszollgesetz vom 1. Juli 1869, §§. 18, 33, 38, 52, 74, 83, 84.

Ansanto (Lago di A. oder Mufiti, bei den Alten Lacus Ampsanctus), kleiner See im neapolit. Apennin, in Campanien, 28 km östlich von Avellino, wo mitten in der Verbindungslinie des Vesuvs und des erloschenen Vultur reichliche Mengen Kohlensäure und Schwefelwasserstoffgas dem Boden entströmen. Die Römer hatten neben dem See der Göttin Mefitis einen Tempel mit einer Höhle geweiht. Der Name des 18,5 km im SW. gelegenen größern Lago di Dragone (Drachensee) bei Montella scheint auf ein ähnliches Phänomen zu deuten.

Ansarĭer, s. Nossairier.

Ansässigkeit, der Wohnsitz an einem Orte, insofern er durch Grundbesitz oder ein festes Gewerbe oder einen stetigen Beruf fundiert erscheint. Ursprünglich war in den Städten das Bürgerrecht an die A. geknüpft, und noch heute übt sie nach vielen Gesetzgebungen Einfluß aus, wo es sich um die Zulassung zum staats-und gemeindebürgerlichen Wahlrecht handelt. (S. auch Bürgerrecht.)

Ansatz (frz. embouchure), in der Musik die Stellung der Lippen zur Hervorbringung des Tons auf Blasinstrumenten. Diese Lippenstellung ist verschieden sowohl in Beziehung auf die Form der Lippen ^[Spaltenwechsel] und des Mundes als auch auf die Form des Mundstücks des zu blasenden Instrumentes, anders bei der Flöte als bei der Oboe u. s. w. Für Reinheit der Intonation sowie für die Qualität des Tons, für seine Schönheit und Rundung ist der A. von größter Wichtigkeit, ja es hängen diese Eigenschaften zum größten Teil von ihm ab. So erklärt sich auch der Ausdruck: der Bläser habe einen guten (richtigen) oder einen schlechten (unrichtigen) A. Im uneigentlichen Sinne nennt man A. auch das Mundstück der Instrumente selbst sowie ferner auch bei den Hörnern und Trompeten diejenigen angesetzten Teile, vermöge deren eine Veränderung der Stimmung hervorgebracht wird. Doch sagt man in dieser Beziehung lieber und häufiger Ansatzstücke, oder Setzstücke, Setzbogen. Eine besondere Wichtigkeit hat der A. in der Gesangkunst, wo er die Art und Weise bezeichnet, wie der Ton der Stimme zuerst durch Stellung des Kehlkopfes, dann im weitern Verlauf durch Zungen- und Mundstellung zur Bildung kommt. (S. Anschlag.) – In der Mathematik heißt A. die Art, wie eine Anzahl gegebener Größen in bestimmter Ordnung so aufzustellen sind, daß auf kürzestem Wege das gesuchte Resultat gefunden werden kann.

Ansäugen, s. Veredelung (pomolog.).

Ansbach, Fürstentum, in alter Zeit ein Teil des Rangaues und meist von Slawen bevölkert, gehörte später zum Fränkischen Kreise. Friedrich Ⅴ., Burggraf von Nürnberg, 1362 damit belehnt, teilte es 1398 für seine Söhne in das Land oberhalb des Gebirges (Ansbach) und das Land unterhalb des Gebirges (Kulmbach, nachher Bayreuth), welche Teilung 1464 wieder aufhörte. Kurfürst Albrecht Achilles bestimmte es 1474 seinem zweiten Sohne Friedrich, der dadurch der Stifter der fränk. Linie der brandenb. Markgrafen wurde, die sich in die Linien A. und Bayreuth (s. d.) teilte und nach Aussterben der letztern 1763 wieder vereinigt wurde. Der letzte Markgraf von Ansbach-Bayreuth war Alexander, der «Freund» der Lady Craven (s. d.), der beide Fürstentümer 2. Dez. 1791 freiwillig an seinen Lehnserben, den König Friedrich Wilhelm Ⅱ. von Preußen, abtrat. Friedrich Wilhelm Ⅲ. mußte A. 1806 Frankreich überlassen, worauf es nebst dem im Frieden von Tilsit abgetretenen Bayreuth 1806 an Bayern kam. – Vgl. Stieber, Histor. und topogr. Nachricht von dem Fürstentum Brandenburg-Onolzbach (Schwabach 1761); Fischer, Statist. und topogr. Beschreibung des Fürstentums Brandenburg-Anspach (2 Tle., Ansb. 1786); von Lang, Neuere Geschichte des Fürstentums Bayreuth (3 Bde., Gött. und Nürnb. 1798 – 1811); Jacobi, Urgeschichte der Stadt und des Fürstentums A. (Ansb. 1868); Meyer, Beiträge zur Geschichte der Ansbacher und Bayreuther Lande (ebd. 1880); ders., Erinnerungen an die Hohenzollernherrschaft in Franken (ebd. 1890).

Ansbach, früher Onolzbach. 1) Bezirksamt im bayr. Reg.-Bez. Mittelfranken, hat 633,49 qkm, (1890) 32544 (15810 männl., 16734 weibl.) E., 82 Gemeinden mit 337 Ortschaften, darunter 2 Städte. – 2) Unmittelbare Stadt und Hauptstadt des bayr. Reg.-Bez. Mittelfranken sowie des Bezirksamtes A., vormals Residenz der Markgrafen von Ansbach-Bayreuth, in 410 m Höhe, an der Rezat und den Linien Nürnberg-Grenze-Crailsheim, Treuchtlingen-A. (51,38 km), Würzburg-A. (88,84 km) der Bayr. Staatsbahnen, ist Sitz der Kreisregierung, eines prot. Konsistoriums, kath. Dekanats, Landgerichts