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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Bezifferung; Bézigue; Bezirk

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Bezifferung - Bezirk

sich später unter die Grafen von Barcelona. In den Albigenserkriegen wurde B. die Hauptstadt Rogers, des Neffen Raimunds Ⅵ. von Toulouse, aber von dem Kreuzheere unter dem Legaten Milo und Cistercienserabt Arnold 22. Juli 1209 erstürmt, wobei angeblich 7000 E. in der Magdalenenkirche verbrannt und 20000 ermordet wurden. Im Frieden von 1229 kamen die Länder des Vicegrafen von B., Carcassone und Albi, an die Krone Frankreich. Im 16. Jahrh. war B. ein Hauptort der Hugenotten. Die Festungswerke wurden 1632 geschleift.

Bezifferung, auch Generalbaßschrift, Signatur oder Tabulatur, die Andeutung des harmonischen Inhalts eines Tonstücks mit Hilfe von Zahlen und andern Zeichen über oder unter den Noten des Basso continuo (s. d.) behufs der Begleitung auf Tasteninstrumenten (Klavier und Orgel). Das Wesen der B. beruht darauf, daß man den Accord als Zusammenhang eines Baßtons mit bestimmten Intervallen denkt. Der Baßton ist als Note gegeben, die dazu gehörigen Intervalle werden in Form von Ziffern mitgeteilt. Das Verfahren datiert aus einer Zeit, die den Begriff des Dreiklangs im Sinne Rameaus (s. d.) noch nicht kannte. Es ist mechanisch, aber sehr praktisch, eine vorzügliche Art musikalischer Stenographie. Obgleich die moderne Harmonielehre auf andern Grundlagen fußt, hat sie deshalb die alte B. und auch die Benennung der Accorde, die aus der B. hervorging, beibehalten. (S. Begleitung und Generalbaß.) – Beim elementaren Singunterricht werden mitunter Ziffern gebraucht, um die Notenkenntnis zu umgehen.

Bézigue (spr. besihg, auch Bezique), ein im 18. Jahrh. am franz. Hofe sehr beliebtes Kartenspiel, das später außer Gebrauch kam, jedoch um 1870 in England wieder aufgenommen wurde und jetzt auch in Deutschland verbreitet ist. Am zweckmäßigsten wird B. von zwei Personen gespielt und zwar mit zwei untereinandergemischten Piquetspielen. Jeder Spieler erhält zunächst 8 Karten; die folgende Karte wird offen hingelegt und bezeichnet die Trumpffarbe. Nach jedem Stich nimmt jeder Spieler eine von den noch nicht verteilten Karten. Wer in seinen Karten gleichzeitig die Piquedame und den Carreaububen besitzt, sagt B. an und legt dafür 40 an; wer 2 Piquedamen und 2 Carreaububen gleichzeitig besitzt, legt für double Bézique 500, den bei diesem Spiele höchsten Gewinn, an. Auch andere Kartenzusammenstellungen bringen dem Besitzer besondern Gewinn, und zwar Sequens 250, 4 Asse 100, 4 Könige 80, 4 Königinnen 60, 4 Buben 40, König mit Königin in der Trumpffarbe 40 und in jeder andern Farbe 20, 7 Trümpfe 10, jedes As mit der Zehn 10, der letzte Stich 10, Trumpfsieben, wenn ausgespielt oder zum Eintauschen des aufgelegten Trumpfes verwendet, ebenfalls 10. Zum Anlegen der Zahlenwerte bedient man sich gewöhnlich kleiner Täfelchen, Béziqueregister genannt, die durch Stellung dreier Zeiger auf uhrartig eingeteilten Zifferblättern den Betrag des Gewinns nach Zehnern, Hundertern und Tausendern bezeichnen. Auf der Rückseite dieser Täfelchen, deren jeder Spieler eins bedarf, ist eine Übersicht der Werte der verschiedenen gewinnbringenden Kartenzusammenstellungen angebracht.

Bezirk, in wörtlicher Bedeutung das von einer Kreislinie Umschlossene, ein bestimmtes Gebiet, z. B. Stadtbezirk, Jagdbezirk. Bei der polit. Einteilung des Staates wird der Ausdruck B. mehrfach für ein bestimmtes Verwaltungs- oder Gerichtsgebiet gebraucht. Während in der jetzigen Deutschen Gerichtsverfassung das Wort B. eine technische Bedeutung nicht mehr hat, ist dasselbe die eigentliche Bezeichnung für die mittlern Verwaltungseinheiten in fast allen Staaten Deutschlands. – In Preußen wurde die heutige Organisation der B. (Regierungsbezirke) durch die Steinsche Gesetzgebung von 1808 geschaffen: an die Stelle der Kriegs- und Domänenkammern traten die heutigen Bezirksregierungen. Auch bei den territorialen Neuerwerbungen der spätern Zeit wurde diese Einrichtung überall durchgeführt, so daß sie heute in der ganzen Monarchie besteht; die Zahl der B. beträgt 35. Ursprünglich waren die Regierungen kollegial organisiert und in mehrere (zuletzt drei) Abteilungen gegliedert, welche in der Hauptsache als selbständige Behörden arbeiteten. Das Verhältnis besteht jetzt noch für die zweite, die Kirchen- und Schul-, sowie die dritte, die Abteilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten; dagegen ist für die erste, die Polizeiabteilung, die Kollegialverfassung aufgehoben und durch das Präfektursystem ersetzt worden, wonach hier der Regierungspräsident allein entscheidet, und auch die Aufhebung der zweiten Abteilung ist beabsichtigt. Eine kommunale Organisation der B., wie der Kreise und Provinzen besteht in Preußen nicht. (Rechtsquellen: Verordnung vom 26. Dez. 1808, 30. April 1815, 23. Okt. 1817, 31. Dez. 1825, Gesetz vom 26. Juli 1880, 30. Juli 1883.) (S. auch Bezirksausschuß.) – In Sachsen entspricht der B. (Amtshauptmannschaft) dem preuß. Kreise, sowohl als Staatsverwaltungs- wie als Kommunalbezirk; derselbe ist eine Schöpfung der neuesten Zeit unter den Kreishauptmannschaften und wird verwaltet durch besoldete Staatsbeamte, die Amtshauptleute, welchen Bezirksversammlungen und Bezirksausschüsse als Selbstverwaltungsorgane zur Seite stehen. In Württemberg besteht eine analoge Einrichtung in den Oberamtsbezirken, in Bayern und Baden in den Bezirksämtern; diese Organisationen dienen aber lediglich der Staatsverwaltung, ohne daß Selbstverwaltungselemente beteiligt wären. Dagegen sind die drei elsaß-lothringischen B. (Oberelsaß, Unterelsaß, Lothringen) mehr den preuß. Regierungsbezirken verwandt, unterscheiden sich jedoch von diesen durch die gewählten Bezirkstage, welche auf dem Gesetz vom 28. Pluviose ⁧Ⅷ. beruhen und eine ziemlich ausgedehnte Kompetenz (besonders in finanziellen und Steuersachen) neben dem Bezirkspräsidenten des Staates haben.

In militärischer Hinsicht wird das Gebiet des Deutschen Reichs in 19 Armeekorpsbezirke eingeteilt (s. Deutsches Heerwesen); jeder Armeekorpsbezirk bildet einen besondern Ersatzbezirk, das Großherzogtum Hessen einen für sich. Jeder Ersatzbezirk zerfällt in 4, das Großherzogtum Hessen in 2 Brigadebezirke; jeder der letztern besteht aus 4‒6 Landwehrbezirken, früher Landwehr-Bataillonsbezirke genannt. Diese sind in Rücksicht auf die Ersatzangelegenheiten in Aushebungsbezirke eingeteilt, deren Umfang und Größe von der Einteilung in Civilverwaltungbezirke abhängt. In den Staaten mit Kreiseinteilung bildet in der Regel jeder Kreis einen Aushebungsbezirk, in den andern Staaten werden die Aushebungsbezirke dergestalt gebildet, daß sie in der Regel nicht weniger als 30000 und nicht mehr als 70000 E. umfassen. Jedem Landwehrbezirke ist ein Stabsoffizier als Bezirkscommandeur (s. d.) vorgesetzt.