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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Braunschweig (Herzogtum; Finanzen. Geistige Kultur. Heerwesen. Geschichte)

den Schild gelegten Schnallengurt die Devise: "Immota fides" ("Unerschütterliche Treue"); das Ganze wird von zwei goldenen, gekrönten Löwen gehalten. Auf dem Spruchband: "Nec aspera terrent". Die Landesfarben sind blau und gelb.

^[Abb.]

Finanzen. Das ordentliche Staatsbudget auf das Finanzjahr vom 1. April 1893/94 beläuft sich in Einnahme und Ausgabe auf 13 170 000 M. Zu den Einnahmen liefern die direkten Steuern nur die Summe von 1 760 000 M., während der Ertrag der indirekten Steuern einschließlich des Anteils an den gemeinschaftlichen Reichszöllen 3 993 700 M. ausmacht. An Matrikularbeiträgen zahlte B. 2 906 000 M. Außer dem Staatsbudget besteht ein Etat des Kloster- und Studienfonds, dessen Einkünfte (1. April 1893/94 2 289 000 M.) zu Kultus- und Unterrichtszwecken verwandt werden. Die Landesschuld beläuft sich (ausschließlich eines 1869 kontrahierten Prämienanlehens von nominell 30 Mill. M., welches bis 1924 durch Annuitäten von 1 219 740 M. zu tilgen ist) auf 27 394 200 M. An Aktivkapitalien waren beim Staatshaushalt 19 578 550 M., beim Kammerkapitalfonds 2 472 000 M. und beim Klosterkapitalfonds 20 462 200 M. vorhanden.

Geistige Kultur. Das Schul- und Bildungswesen des Landes steht auf einer hohen Stufe. Die Leitung und Beaufsichtigung der staatlichen höhern Unterrichtsanstalten - mit Ausnahme der technischen Hochschule in B., die dem Staatsministerium unmittelbar unterstellt ist - wird durch die Oberschulkommission in B. ausgeübt. 1891 waren vorhanden: 423 Volksschulen mit 1050 Lehrern und 67 200 Schulkindern, 12 unter Oberaufsicht des Konsistoriums stehende Privatschulanstalten, unter denen die Mädchenschule nebst Lehrerinnenseminar des Fräulein Vorwerk in Wolfenbüttel besonders hervorzuheben ist; 6 Gymnasien mit (1893) 1765 Schülern, 1 Realgymnasium in B., 1 städtische Oberrealschule in B., 1 Realgymnasium (ohne Prima) in Gandersheim, 1 höhere und 1 mittlere Töchterschule in B., 1 höhere Bürgerschule in Wolfenbüttel, 1 höhere Mädchenschule in Helmstedt, 1 Schule für Zuckerindustrie, 1 Droguistenakademie, 1 Handelsschule und 1 städtische Gewerbeschule in B.; 2 Schullehrerseminare und Präparandenanstalten in B. und Wolfenbüttel, 1 Predigerseminar zu Wolfenbüttel, 1 technische Hochschule (Carolo-Wilhelmina) in B. mit 40 Professoren und Lehrern und 312 Studirenden und Hörern; 1 Baugewerkschule mit 1000 Schülern zu Holzminden, 1 Landwirtschaftliche Schule und 1 Haushaltungsschule für Töchter bäuerlicher Besitzer (seit 1893) zu Helmstedt-Marienberg, 1 Ackerbauschule in Holzminden; die berühmte herzogt. Bibliothek zu Wolfenbüttel (300 000 Bände und 10 000 Handschriften), das herzogl. Museum zu B. Seit der Aufhebung der Universität Helmstedt (durch die westfäl. Regierung 1809) werden die akademischen Stipendien und Freitische an braunschw. Studierende der Universität Göttingen erteilt.

Unter den zahlreichen Wohlthätigkeitsanstalten sind hervorzuheben: die Landesirrenanstalt zu Königslutter, die Idiotenanstalt Neu-Erkerode in Sickte, das herzogl. Krankenhaus, das Große Waisenhaus, die Diakonissenanstalt Marienstift zu B. und das Krankenhaus zu Marienberg bei Helmstedt. Landesstrafanstalten befinden sich in Wolfenbüttel (Zellengefängnis) und B., eine Erziehungsanstalt für verwahrloste Kinder in Bevern (Wilhelmstift).

Heerwesen. Nach der Errichtung des Norddeutschen Bundes traten die braunschw. Truppen unter preuß. Militärverwaltung, bildeten jedoch ein selbständiges Kontingent und behielten ihre abweichende Bekleidung bei. Am Deutsch-Französischen Kriege von 1870 und 1871 nahmen Infanterie und Artillerie im Verbände des 10. Armeekorps, das Husarenregiment in der 5. Kavalleriedivision teil.

Nach der am 18. März 1886 mit Preußen abgeschlossenen und vom braunschw. Landtage 24. März einstimmig genehmigten Militärkonvention verzichtet B. auf die Stellung eines selbständigen Militärkontingents; die vorhandenen Truppen blieben bestehen, wurden jedoch in den Verband des preuß. Heers übernommen und können vom Kaiser unbeschränkt außerhalb der braunschw. Landesgrenzen verlegt werden. Alle Militärhoheitsrechte gingen auf den König von Preußen über, und die Truppen stehen in allen dienstlichen Beziehungen unter den preuß. Kommandobehörden, behielten jedoch ihre bisherigen Fahnen und Standarten, die Offiziere auch ihre bisherige Bewaffnung; Offiziere, Portepee-Fähnriche, Ärzte und Beamte leisten dem König von Preußen den Fahneneid. Die Truppen stehen unter preuß. Militärgerichtsbarkeit, das Begnadigungsrecht übt der König von Preußen aus. Der Regent besitzt die Befugnisse eines kommandierenden Generals über alle im Herzogtum stehenden Truppen, kann dieselben zu polizeilichen Zwecken heranziehen, den Garnisondienst ordnen und die Uniform seiner Adjutanten bestimmen. Alle Offiziere haben auf Grund ihres Patents die preuß. Staatsangehörigkeit erworben. Die Kasernen, Wachen und Schilderhäuser behielten die bisherigen Wappen und braunschw. Farben, die Garnisoneinrichtungen blieben im Besitz der Garnison. Diese Konvention ist 1. April 1886 in Kraft getreten und kann erst 2 Jahre nach erfolgter Kündigung, die nicht vor dem 31. März 1896 erfolgen darf, aufgehoben werden. Verwaltung und Unterhalt der Truppen sowie die finanziellen Leistungen des Herzogtums regeln sich nach den Reichsgesetzen. Durch die Militärkonvention ist den braunschw. Offizieren die Aussicht erschlossen, in höhere Stellungen aufzurücken. Das braunschw. Infanterieregiment Nr. 92 hat inzwischen preuß. Uniform mit geringfügigen Abänderungen am Helmbeschlage erhalten, die braunschw. Batterie erhielt die preuß. Uniformierung ohne Abänderung und das braunschw. Husarenregiment Nr. 17 hat seine bisherige Uniform fast unverändert behalten; nur die Gradabzeichen und die Kopfbedeckung wurden nach den für preuß. Husaren vorgeschriebenen Mustern geändert.

Geschichte. Alles Land, das zu dem gegenwärtigen Herzogtum B. gehört, war in der frühesten Zeit ein Teil des Sachsenlandes, welches Karl d. Gr. sich unterwarf, und gehörte später den Herzögen von Sachsen. Als Heinrich der Löwe 1180 die sächs. Herzogswürde verlor, behielt er seine braunschw., northeimischen, supplinburgischen, billingschen Allodialbesitzungen. Nach seinem Tode 1195 beherrschten seine Söhne, Heinrich, Otto und Wilhelm, das