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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Braunwurz - Braut

und kulturhistor. Bildern (Kostüme, Bilder aus dem Altertum u. a.), gezeichnet von hervorragenden Künstlern, die Bilderbücher von L. Meggendorfer, F. Pocci u. a., die "Jugendblätter" (gegründet von Isabella Braun). Dazu kommen noch Dialektdichtungen von Kobell und Karl Stieler, die "Hauschronik" (2 Bde., 1852) mit meisterhaften Holzschnitten, "Unsere Frauen", Rottenhöfers "Illustriertes Kochbuch", Bischoffs "Anleitung zur Angelfischerei" u. a.

Braunwurz, s. Scrophularia.

Braurecht, s. Braugerechtigkeit.

Brauronia (Brauronische Artemis), s. Artemis.

Brausemagnesia, s. Citronensäure.

Brausepulver (Pulvis aërophorus) nennt man die pulverförmige Mischung eines doppeltkohlensauren Alkalis (gewöhnlich des doppeltkohlensauren Natriums) mit trockner gepulverter Weinsäure. Letztere verbindet sich, indem man das Pulver in Wasser rührt, mit dem Alkali und treibt die Kohlensäure aus, die nun gasförmig entweicht und dabei Blasen wirft, schäumt und braust. Das B. des Deutschen Arzneibuchs besteht aus einem Gemisch von 10 Teilen doppeltkohlensaurem Natrium (Natriumbicarbonat), 9 Teilen Weinsäure und 19 Teilen Zucker. Das englische B. (Pulvis aërophorus anglicus) enthält in gefärbtem Papier 2 g doppeltkohlensaures Natrium, in weißem Papier 1,5 g Weinsäure. Man löst zuvor ersteres in reinem Wasser oder in Zuckerwasser und schüttet dann letztere hinein. Setzt man zu dem weißen Pulver noch ein Abführsalz, z. B. Seignettesalz, hinzu, so erhält man die abführenden B. (Pulvis aërophorus laxans), auch Seidlitzpulver genannt. Diese B. wirken kühlend, niederschlagend, fördern die Gallen- und Stuhlabscheidung, stillen das Erbrechen u. s. w. und sind so bei vielerlei krankhaften Zuständen der Verdauungswerkzeuge, besonders bei Blutanhäufung in den Unterleibsorganen, mit Nutzen anwendbar; auch sind sie wohlschmeckender als andere Purgiersalze.

Brausestein, s. Zeolith.

Brausewetter, Otto, Maler, geb. 11. Sept. 1835 zu Saalfeld in Ostpreußen, besuchte die Akademie zu Königsberg, widmete sich erst der Darstellung von Bildern wie Richard III. (1860; Museum zu Danzig), Charonsnachen (1867), Gustav Adolf in der Schlacht bei Lützen (1876), Aristoteles (Universitätsaula in Königsberg), ging aber dann zum histor. Genre über, zu welchem schon seine Edeldame in der Werkstatt eines Bildhauers das Grabdenkmal ihres Gatten betrachtend (1868; Museum in Königsberg) gehört. Nach längerm Aufenthalte in Frankfurt a. M. und in München nach Berlin übergesiedelt, wo er Professor an der Akademie wurde, vollendete er dort 1888 sein bedeutendstes Bild: Yorks Ansprache an die ostpreuß. Stände 5. Febr. 1813 (Sitzungssaal des ostpreuß. Provinziallandtags in Königsberg). Sein Christus am Kreuz (1891) erregte durch realistische Kraft Aufsehen.

Brausteuer, Brausteuergemeinschaft, s. Biersteuer.

Braut heißt ein Mädchen oder eine Witwe von der Zeit der Verlobung (s. d.) an bis zur Schließung der Ehe. Im Mittelhochdeutschen bezeichnete B. die junge Frau am Hochzeitstage, die Neuvermählte, wie noch jetzt das entsprechende engl. Wort bride. Im ältern deutschen Rechte soll noch der Brautkauf üblich gewesen sein, welcher dahin erklärt wird, daß der Vater oder Vormund ein Lösegeld für Entlassung der B. aus der Vormundschaft oder Gewalt erhielt. Indessen wird auch dasjenige, was an den Herrn einer Leibeigenen zu zahlen war, wenn diese geheiratet wurde, Brautkauf oder Brautlösung genannt.

Die Eltern pflegen der B. vor der Hochzeit eine Ausstattung (s. d.) zu geben. Dasjenige, was zur Tragung der Lasten der Ehe von ihnen mitgegeben wird, heißt in manchen Gegenden Brautgabe oder Brautschatz. Diesem Brautschatze entsprechend giebt dann der Verlobte eine Widerlage, welche der B. zufallen soll, wenn sie Witwe wird; außerdem pflegte er am Tage nach der Hochzeit eine Morgengabe als Geschenk zu geben. Den Töchtern regierender Häuser gab vielfach das Land einen im Wege der Steuer aufzubringenden Betrag, welcher Brautsteuer (auch Prinzessinnensteuer) genannt wurde. - Brautgeschenke heißen Geschenke, welche Verlobte einander mit Rücksicht auf das Verlöbnis machen (sponsalitia largitas). Das geltende Recht enthält Vorschriften, welche über deren Rückgabe oder Nichtrückgabe für den Fall bestimmen, daß das Verlöbnis durch den Tod oder die Schuld eines Teiles aufgelöst wird; vgl. z. B. Preuß. Allg. Landr. II, 1, §§. 112, 122, 123, 132; Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §§. 1583-1587; Code civil Art. 1088; Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 1247.

Schon früh wurde es ziemlich allgemein Sitte, daß der Bräutigam der B. zur Verlobung öffentlich den Brautring als Sinnbild ehelicher Treue ansteckte (vgl. Hofmann, Über den Verlobungs- und den Trauring, Wien 1870), worauf Umarmung und Brautkuß folgten. Bei der Hochzeit, wozu B. und Bräutigam ihre beiderseitigen Verwandten und Freunde durch Hochzeitbitter einluden, führte der Brautführer oder Brautmann den Brautzug, in dem sich auch die Brautjungfern, deren Zahl oft 20 überstieg, befanden. Die B. erschien dabei in ältester Zeit in langem, losem Haar, dem Zeichen der bewahrten Reinheit, später mit dem Brautkranz von Blumen oder Myrten oder der Brautkrone (im 18. Jahrh. noch sehr üblich) und dem Brautschleier. Die Farbe des Schleiers war die weiße, später auch die rote; er deutete nach Ambrosius auf die eheliche Schamhaftigkeit, und der heil. Augustin will, daß die Schleier nicht so fein seien, daß sie gleichsam nur als Netze auf dem Kopf erscheinen. Schon die Juden bekränzten den Bräutigam, die Griechen und Römer beide Brautleute. In der griech. Kirche bekränzt der Priester mit dem geweihten Kranze beide und heftet ihn bei der zweiten Ehe wenigstens auf die Schulter der Verlobten, während die russ. Kirche den Kranz nur bei der ersten Vermählung gestattet. Beim Brautzuge wie beim Zusammengeben des Paares erschollen nach alter Sitte die Brautgesänge, wofür die Kirche, seitdem sie ihre Mitwirkung bei der Hochzeitsfeier gesichert hatte, die Brautmesse bei der kirchlichen Trauung einführte. Letztere geschah in mittelalterlichen Zeiten häufig unter einer Thür an der Nordseite der Kirche, die deshalb die Brautthür genannt und mit plastischen Kunstwerken, meist den klugen und thörichten Jungfrauen (wie an der Sebald- und Lorenzerkirche in Nürnberg, Martinikirche in Braunschweig, Jakobikirche in Rothenburg a. d. Tauber), geziert wurde. Nach der Zusammengebung wurde im Hause der B. ein Mittagsmahl eingenommen und am Abend die B. durch die Brautmutter, die Eltern oder Vormünder unter Begleitung der Gäste in die Brautkammer geführt und