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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Briefkarte; Briefkopierbuch; Briefkopierpresse

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Briefkarte - Briefkopierpresse

gabe der Sendungen verlangen. Das Gericht kann diese Anordnung aufheben oder beschränken." Unter Umständen sind Postbeamte befugt, beschädigte Sendungen zu eröffnen, um den Inhalt festzustellen; sie müssen sich aber dabei jeder über den Zweck der Eröffnung hinausgehenden Einsicht enthalten; unter derselben Bedingung können unbestellbare Sendungen behufs Ermittelung des Absenders durch Beamte der Oberpostdirektionen eröffnet werden.

Postbeamte, welche die der Post anvertrauten Briefe oder Pakete unbefugt eröffnen oder unterdrücken, werden nach §. 354 des Reichs-Strafgesetzbuchs mit Gefängnis nicht unter 3 Monaten bestraft, unter Umständen auch mit der Entziehung der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter bis zu 5 Jahren. Im übrigen ist das Postgeheimnis disciplinarisch gesichert.

Die Klagen über Verletzung des B. sind so alt wie das Briefschreiben. Schon Lucian berichtet darüber zahlreiche Details. Auch aus dem Mittelalter hat die Geschichte unzählige Beispiele von Brieferbrechungen überliefert. Luther, dessen an Leipziger Bürger gerichtete Briefe häufig erbrochen wurden, protestierte 1528 in seiner "Schrift von heimlichen und gestohlenen Briefen, sampt einem Psalm, ausgeleget widder Hertzog Georgen zu Sachsen" öffentlich gegen einen solchen Rechtsbruch. Selbst die Briefe an und von Fürsten entgingen diesem Schicksal nicht. Landgraf Philipp von Hessen (1593) ließ einen Brief an den Herzog von Braunschweig erbrechen, und Gustav Adolf klagte in seiner Kriegserklärung von 1630 den Kaiser der Erbrechung eines Briefes an den Fürsten von Siebenbürgen an. Systematisch betrieben Ludwig XIV. und der Kardinal Richelieu die Brieferbrechungen. Letzterer richtete 1628 das Cabinet noir ("Schwarzes Kabinett") in dem Postamte zu Paris ein, wo alle Briefe zu polit. Zwecken durchsucht und dann als Unterlage zu Denunziationen benutzt wurden. Die Durchsuchung und Wiederverschließung der Briefe war zu einer wirklichen Kunst, zu einem "königl. Plaisir" ausgebildet, wie es Richelieu nannte. Das Cabinet noir kostete unter Ludwig XVI. jährlich 300 000 Livres. In Deutschland ist das schwarze Kabinett des Grafen Brühl und seines Gehilfen, Hofrat von Siepmann, in Dresden zu trauriger Berühmtheit gelangt. Bei der Invasion Berlins durch die Franzosen (1806) wurden von dem Generalintendanten Napoleons, Bignon, täglich 2000 Briefe geöffnet. Über Brieferbrechungen in England klagt Swift in den Briefen an seinen Freund Pope. - Zum deutschen Recht vgl. Dambach, Das Gesetz über das Postwesen des Deutschen Reiches vom 28. Okt. 1871, erläutert durch Kommentar zum Postgesetz (4. Aufl., Berl. 1881), die Lehrbücher des Staatsrechts von Laband, G. Meyer, Schulze, Zorn, sowie Sydow in Stengels "Wörterbuch des Verwaltungsrechts".

Briefkarte heißt der Begleitzettel zu einem Postbriefbeutel und dient zur namentlichen Aufzeichnung der in letzterm enthaltenen Wertgegenstände. (S. auch Kartenbrief.)

Briefkopierbuch, s. Kopierbuch und Buchhaltung.

Briefkopierpresse, Vorrichtung zur Herstellung autographischer Abzüge von Briefen u. s. w. Beim Gebrauch wird der mit Kopiertinte geschriebene Brief mit der beschriebenen Seite auf das angefeuchtete Blatt des Kopierbuchs und dieses zwischen die Presse gelegt, worauf man die letztere fest zuspannt. Die beistehende Fig. 1 zeigt die gebräuchlichste Form dieser Vorrichtung. Die flachgängige Schraube a, die am untern Ende eine Platte trägt, wird mittels des Handgriffs b, an dem sich Schwungkugeln befinden, hinabgetrieben. Die Presse wird mit Ausnahme der Schraubenspindel, die aus Schmiedeeisen besteht, meist ganz aus Gußeisen angefertigt. Bei der in Fig. 2 dargestellten Presse erfolgt der Druck durch Hebel und Excenter. Ein unten an der Druckspindel angebrachtes Stellrad gestattet ein genaues, der Stärke des Kopierbuchs entsprechendes Einstellen der Druckplatte. Das Zusammenpressen erfolgt hier durch einen einzigen Hebeldruck gegenüber dem langwierigen Drehen an der Spindel bei Fig. 1. Hat man jedoch mehrere Kopierbücher von verschiedener Stärke, so entfällt dieser Vorteil. Fig. 3 u. 4 zeigen die B. von F. Soennecken in Bonn, die sich durch Form und Anordnung vorzugsweise für den Privatgebrauch sowie für die Benutzung auf Reisen eignet, da sie von geringem Gewicht ist und wenig Raum einnimmt. Fig. 3 zeigt den Querschnitt der Presse mit eingelegtem Kopierbuche, Fig. 4 die Handhabung. Diese B. besteht aus zwei mit Bügeln überspannten und durch Scharniere verbundenen Druckplatten, die mittels zweier in Verbindung gebrachter Hebelschlösser gegeneinander gepreßt werden können. Die Druckplatten sind nach innen gewölbt. Die über dieselben gespannten Bügel bewirken, daß die

^[Fig. 1.]

^[Fig. 2.]

^[Fig. 3.]

^[Fig. 4.]