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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Desinfektionsanstalten; Desinfizieren; Desintegrator

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Desinfektionsanstalten - Desintegrator

Desinfektionsmittel sind durch die bakteriologische Forschung wieder zu größerm Ansehen gelangt, der frisch gelöschte gebrannte Kalk, die Kalkmilch, der an bakterientötender Kraft der Carbolsäure gleich kommt, vor ihr aber den Vorzug hat, daß er geruchlos, billiger und leichter zu beschaffen ist, und der Chlorkalk, der selbst Milzbrandsporen und Tuberkelbacillen abtötet, wenn er als dicker Brei mit ihnen in Berührung kommt. Als ein vorzügliches Desinfektionsmittel für Bett- und Leibwäsche u. dgl. hat sich die Kaliseife bewährt, welche schon in einer Auflösung von 1:5000 die Entwicklung der Milzbrandbacillen hemmt und in einer solchen von 1:1000 dieselbe vollständig aufhebt. Eine wirksame Kaliseifenlösung wird bereitet, indem man 15 g Kali- (grüne oder schwarze) Seife in 10 l lauwarmen Wassers auflöst. (S. Krankenwäsche.)

Von größter Bedeutung ist die D. bei chirurgischen Operationen und bei der Behandlung von Wunden geworden. Unsere Atmosphäre ist erfüllt von Spaltpilzen. Kommen diese mit einer offenen Wundfläche, mit einer Schnittfläche in Berührung, so haften sie dort, vermehren sich, bringen Entzündungen, Eiterungen, Blutvergiftungen hervor. Es ist daher ungemein wichtig, hier diese verderblichen Organismen, möglichst schon ehe sie zur Wirksamkeit gelangen konnten, zu vernichten, oder sie in ältern Wunden zu zerstören. Ersteres geschieht bei der von Lister eingeführten antiseptischen Operationsmethode (s. Wunde), letzteres ist durch Umschläge und Waschungen mit wässerigen Lösungen von Carbolsäure, Salicylsäure, Thymol, Creolin, Lysol oder Quecksilbersublimat zu erreichen. Von den genannten Mitteln hat sich das Quecksilbersublimat als das weitaus stärkste und zuverlässigste Antiseptikum erwiesen; schon in einer Verdünnung von 1:1 000 000 beschränkt es das Wachstum der Spaltpilze merklich und in einer Lösung von 1:1000 tötet es sicher binnen wenigen, spätestens 10 Minuten auch die widerstandsfähigsten Keime der Mikroparasiten, weshalb es gegenwärtig als ein absolut sicheres Mittel zur D. der Wunden, der Verbände, der Hände und zahlreicher anderer Gegenstände allgemein Anwendung findet. In neuerer Zeit werden in der Chirurgie die Instrumente durch Kochen in 1 Proz. Sodalösung und die Verbandstoffe durch strömenden heißen Wasserdampf von 100 bis 130° keimfrei (aseptisch) gemacht. Die meisten desinfizierenden Lösungen, wie z. B. besonders Sublimat und Carbolsäure, sind giftig, weshalb sie nur mit der erforderlichen Vorsicht zu verwenden sind. In der Wundbehandlung sind neuerdings auch das Jodoform, das Jodol, das Dermatol und das Diaphtherin mit günstigem Erfolge zur Verwendung gekommen. Auch die Geburtshilfe bedient sich der desinfizierenden Mittel mit bestem Erfolge zur Verhütung des Kindbettfiebers und anderer schwerer Infektionskrankheiten.

Gesetzliche Bestimmungen. In folgenden Fällen ist die D. reichsgesetzlich geordnet und deren Unterlassung unter Strafe gestellt: 1) Nach dem Reichsgesetze vom 25. Febr. 1876 sind die Eisenbahnverwaltungen verpflichtet, Eisenbahnwagen und die zu denselben gehörigen Gerätschaften, in welchen Pferde, Maultiere, Esel, Rindvieh, Schafe, Ziegen oder Schweine befördert worden sind, nach dem jedesmaligen Gebrauche zu desinfizieren, und es werden Vernachlässigungen an denjenigen Personen, welchen vermöge ihrer dienstlichen Stellung oder eines ihnen erteilten Auftrags die Anwendung, Ausführung oder Überwachung der D. obliegt, mit Geldstrafe bis zu 1000 M., und wenn infolge der Vernachlässigung Vieh von der Seuche ergriffen worden, mit Geldstrafe bis zu 3000 M. oder Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. 2) Nach dem Reichsgesetze, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 23. Juni 1880, §. 27, kann im Falle der Seuchengefahr und für die Dauer derselben die D. der Ställe u. s. w. angeordnet werden, und es wird (§. 66, Nr. 4) die Zuwiderhandlung mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Haft bis 6 Wochen bestraft, deren geringster Betrag übrigens 50 M. oder 3 Wochen ist, wenn beabsichtigt war, sich oder einem andern einen Vermögensvorteil zu verschaffen oder einem andern Schaden zuzufügen. Diese Strafen treten ein, auch wenn der Thäter keine Kenntnis von der erlassenen Anordnung hatte, sondern seine Unkenntnis fahrlässig verschuldet hatte. Wenn er aber wissentlich handelte, so wird er nach §. 328 des Deutschen Strafgesetzbuchs mit Gefängnis bis zu einem Jahre, und wenn infolge seiner Handlungsweise Vieh von der Seuche ergriffen worden, mit Gefängnis von 1 Monat bis zu 2 Jahren bestraft. Dieselbe Strafe tritt auch ein, wenn 3) die nach §. 2, Nr. 4 des Reichsgesetzes, betreffend Maßregeln gegen die Rinderpest, vom 7. April 1869 angeordnete D. unterlassen ist. Eine reichsgesetzliche Strafbestimmung für fahrlässige Zuwiderhandlung fehlt.

Über die D. von Schlachtfeldern s. Schlachtfelder.

Von der höchst umfangreichen, die D. betreffenden Litteratur sind hier vor allen hervorzuheben die zahlreichen Abhandlungen von Pettenkofer, insbesondere: Beziehungen der Luft zu Kleidung, Wohnung und Boden (4. Aufl., Braunschw. 1877), über den Wert der Gesundheit für eine Stadt (3. Aufl., ebd. 1877), und Was man gegen die Cholera thun kann (Münch. 1873); ferner: Reichardt, D. und desinfizierende Mittel (2. Aufl., Stuttg. 1881); R. A. Smith, Desinfectants and desinfection (Edinb. 1869); Budd, Cholera and Disinfection (Bristol 1871); Roth und Lex, Handbuch der Militär-Gesundheitspflege (3 Bde., Berl. 1872-77); Virchow, Die Fortschritte der Kriegsheilkunde, besonders im Gebiete der Infektionskrankheiten (ebd. 1874); Ferd. Fischer, Verwertung der städtischen und Industrie-Abfallstoffe (Lpz. 1875); Rothe, Die Carbolsäure in der Medizin (Berl. 1875); Wernich, Desinfektionslehre (2. Aufl., Wien 1882); Mitteilungen aus dem kaiserl. Gesundheitsamte (Berl. 1881 fg.); Göldner, Anleitung zur Wohnungsdesinfektion (ebd. 1891); Bornträger, Desinfektion (Lpz. 1893).

Desinfektionsanstalten, Desinfektionsapparate, Desinfektionsmittel, s. Desinfektion (S. 969 b fg.).

Desinfizieren (frz.-lat.), Ansteckungsstoffe entfernen, s. Desinfektion.

Desintegrator oder Schleudermühle, eine durch Stoß wirkende, von dem Engländer Carr 1859 erfundene Zerkleinerungsmaschine für minder feste Materialien, z. B. Erze, Cement, Thon, Superphosphat, Kohlen, Getreide u. dgl., in welcher die Zertrümmerung des frei herabfallenden Materials durch rasch rotierende, den Weg des Materials kreuzende Schlagstäbe erfolgt. In der von Carr angegebenen und durch die nachstehende Figur veranschaulichten Bauart besteht der D. aus vier cylindrischen Schlagkörben. Die Körbe werden durch