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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Devizes – Devon

Devizes (spr. dĕweisĕs) oder The Vize, Stadt in der engl. Grafschaft Wilts, 34 km im NNW. von Salisbury, zwischen der Salisbury-Ebene und den Marlborough Downs, am Avon-Kennet-Kanal, hat (1891) 6426 E., Ruinen eines von Heinrich I. erbauten Schlosses, zwei Kirchen mit normann. Chören, im Museum zahlreiche röm. Altertümer, eine Irrenanstalt, Tabaksmanufaktur, Fabrikation von Ackerbaugerätschaften und Kornhandel. D. Ist das Castrum Divisarum der Römer.

Devoir (frz., spr.-wŏahr), Pflicht, Schuldigkeit.

Devol, Fluß im türk. Albanien, entspringt auf dem Ostabhang des Grammosgebirges, durchfließt den Maliksee, durchbricht dann in gewundenem Thal mehrere Bergketten, vereinigt sich mit dem ebenfalls vom Grammosgebirge herabkommenden Osum zum Ergent (Semeni) und mündet in einem Delta südlich der Lagune von Kavarsta.

Devolution (lat.), eigentlich Abwälzung, in der Rechtssprache der in gewissen Fällen kraft des Gesetzes eintretende Übergang eines Rechts oder Besitztums auf einen andern. Auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts versteht man unter Devolutionsrecht (Verfangenschaftsrecht) das, insbesondere am Rhein und in Teilen von Franken, früher sehr verbreitete Recht, kraft dessen bei beerbter Ehe (d. h. wenn Kinder aus der Ehe vorhanden sind) der überlebende Ehegatte die Fahrhabe allein erbte, während alle Grundstücke, auch die dem überlebenden selbst gehörenden, von ihm nur mit Genehmigung der Kinder veräußert werden durften; diese Grundstücke waren den Kindern «verfangen». Kraft dieses Rechts der D. beanspruchte Ludwig XIV. nach dem Tode seines Schwiegervaters, Philipps IV. von Spanien, daß von der span. Erbschaft die burgund. Grenzlande an seine Gemahlin fallen sollten (s. Devolutionskrieg). Gegenwärtig ist das Recht fast überall durch die Gütergemeinschaft verdrängt.

Im Rechtsstreite bewirkt die Einlegung eines Rechtsmittels eine D. der Befugnis, zu entscheiden von dem niedern an den höhern Rechtszug; sie hat Devolutiveffekt (s. Berufung, Bd. 2, S. 861a).

Im Kirchenrecht versteht man unter D. Den Übergang der Befugnis zur Vornahme einer Handlung von dem kompetenten kirchlichen Organ auf die ihm vorgesetzte Stelle, z.B. der (auf den Bischof oder das Konsistorium übergehenden) Befugnis, eine erledigte geistliche Stelle, deren Besetzung von dem Inhaber des Patronatsrechts versäumt oder hinsichtlich welcher etwas versehen worden war, nach einer gewissen Frist selbst zu besetzen. Dieses Devolutionsrecht kann aber in Deutschland nicht als in Kraft stehend behauptet werden, außer bezüglich des Patronatsrechts zu Gunsten des Bischofs und auch hier nicht in Bayern, soweit der Landesherr Patron ist. Rücksichtlich der Bischofssitze nimmt der Papst das Besetzungsrecht kraft D. in Anspruch, wenn sich das Domkapitel nach Erledigung des Bistums über die Wahl eines Nachfolgers nicht einigt.

Devolutionskrieg, der erste gegen die span. Niederlande gerichtete Raubkrieg Ludwigs XIV., hat seinen Namen von dem in einigen niederländ. Provinzen gebräuchlichen Recht der Devolution (s. d.), aus dem die offiziellen Staatsrechtslehrer Ludwigs folgerten, daß jene Provinzen seiner Gemahlin Maria Theresia als der ältesten Tochter Philipps IV. von Spanien zufallen müßten. Als nach dem Tode des span. Königs dieser Anspruch erhoben und von Spanien abgelehnt wurde, begann ↔ Ludwig XIV. im Sommer 1667 den Krieg, für den er alles vorbereitet und den kaum gerüsteten Gegner völlig isoliert hatte. So gerieten die Unternehmungen, an denen der junge König mit dem ganzen Hof teilnahm, überaus leicht. Charleroi, Tournay, Douay, Oudenaarde und endlich Lille fielen nach geringem Widerstande, während Brüssel und Dendermonde sich hielten. Schon war Ludwig entschlossen, den Feldzug von neuem zu beginnen, als Holland und England zusammen mit Schweden unter Jans de Witt Leitung sich zur Tripelallianz zusammenthaten (Jan. 1668), die dem König den Statusquo bewilligte, aber weitere Eroberungen verbot. Während Spanien selbst noch zögerte, in den Verlust des von Frankreich eroberten Teils der Niederlande zu willigen, verstärkte Ludwig XIV. seine Stellung Febr. 1668 durch die rasche Eroberung der Franche-Comté, nahm aber trotzdem die Forderung der Tripelallianz an, zu der sich auf dem Kongreß zu Aachen (April bis Mai 1668) auch der Madrider Hof verstand. (S. Aachener Friede.) – Vgl. Mignet, Négociations relatives à la succession d'Espagne sous Louis XIV (4 Bde., Par. 1836–47); Mémoires militaires relatifs à la succession d'Espagne sous Louis XIV (ebd. 1835 fg.); Lefèvre-Pontalis, Jean de Witt, Bd. 1 (ebd. 1884).

Devolutionsrecht, s. Devolution.

Devolutīveffekt, s. Devolution und Berufung (Bd. 2, S. 861a).

Dévoluy (spr. -wolüih), Gebirgsstock in der obern Dauphine, in den Depart. Isère, Drôme und Hautes-Alpes, zwischen den Thälern des Ebron, Drac und Buech, gilt für die ödeste Gegend Frankreichs. Hauptfluß ist der links in den Drac gehende Soulois. Die höchsten Gipfel sind der Mont-Obiou (2793 m), der Pic de Bure (2712 m) auf der Montagne d'Aurouze. Die Bewohner, etwa 3000, gelten für Abkömmlinge der Saracenen, welche seit dem 8. Jahrh. sich hier festsetzten. Hauptort ist Saint Etienne-en-Devoluy mit (1891) 730 E. und Weidewirtschaft.

Devolvieren (lat.), abwälzen, etwas von einer Person auf die andere, namentlich eine Rechtssache vor ein höheres Forum bringen (s. Devolution).

Devomieren (lat.), wegspeien, ausbrechen.

Devon, engl. Grafschaft, s. Devonshire. – Über D. im geologischen Sinne s. Devonische Formation.

Devon (spr. deww'n) oder Devonshire, ein seit Heinrich I. in mehrern engl. Geschlechtern erblicher Grafentitel. (Vgl. Devonshire, Grafen- und Herzogswürde.) Der erste Graf von D. war Richard de Redvers, zu Anfang des 12. Jahrh., dessen Enkelin Hawise sich mit Reginald de Courtenay, Abkömmling der alten franz. Familie dieses Namens, vermählte und den Grafentitel auf ihren Gatten übertrug. Im Rosenkrieg wurde Thomas, der sechste Graf von D., 1466 hingerichtet; sein Bruder und Nachfolger, John, fiel 4. Mai 1471 bei Tewkesbury. Die Familie ward geächtet und aller ihrer Titel und Güter für verlustig erklärt. Nach der Schlacht von Bosworth (1485) ernannte jedoch Heinrich VII. den aus einer Seitenlinie stammenden Edward Courtenay zum Grafen von D. Dieser verteidigte glücklich Exeter gegen den Prätendenten Perkin Warbeck und starb 1509. Sein Sohn, William von Courtenay, Graf von D., der bei Exeter mitfocht, hatte Eduards IV. jüngste Tochter Katharine zur Gattin. Sein Sohn, Henry von Courtenay, Graf von D., 1525 zum Grafen von Exeter erhoben, war ein Günstling Heinrichs VIII. und beteiligte sich an

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 232.