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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Eisenzucker; Eisern; Eiserne Brücken; Eiserne Jungfrau; Eiserne Krone

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Eisenzucker - Eiserne Krone

kung der Zölle schien auf den ersten Blick unzweifelhaft, da die Eisenpreise in den nächsten Jahren sich hoben. Seit 1882 trat jedoch wieder ein Rückgang ein, und 1885 standen die Eisenpreise trotz des Zolls niedriger als jemals. Im ganzen scheinen aber die E. immerhin dazu gedient zu haben, den Gewinn der Eisenindustrie vor einem noch tiefern Sinken zu schützen, und es erscheint erklärlich, daß nach Erreichen dieses Zieles bei Abschluß der neuen Handelsverträge (1892) eine Ermäßigung der Zölle wieder teilweise möglich wurde. Im Vergleich mit denjenigen mehrerer anderer Länder sind übrigens die deutschen E. ziemlich mäßig. So erhebt Frankreich nach seinem neuen Minimal- und Maximaltarif von Roheisen (pro 100 kg) 1,20 bez. 1,00 M., von Schienen 4,80 bez. 5,60 M., und Österreich-Ungarn vertragsmäßig von dem erstern 1,30 M., von den letztern 5 M. In den Vereinigten Staaten beträgt der Roheisenzoll sogar 2,86 M. pro 100 kg. Sehr empfindlich für die deutsche Industrie ist die Erhöhung der russischen E., die besonders für Roheisen und Eisen- und Stahlwaren seit 1882 schrittweise erfolgt ist und zu den 1893 erlassenen Maximal- und Minimalsätzen führte. Für Eisen und Stahl in Barren und Sorten aller Art sowie für Schienen sind pro Pud 60 Kopeken (11,80 M. pro 100 kg) zu entrichten; Gußeißen zahlt zur See eingeführt 30 Kopeken, über die westl. Landesgrenze eingeführt 35 Kopeken. Dem Handelsvertrag mit Deutschland vom 10. Febr. 1894 zufolge trat wieder eine Ermäßigung für Gußeisen auf 30 Kopeken, für Band- und Sorteneisen und Stahl auf 50 Kopeken ein, und auch die andern E. erfuhren zumeist Herabminderungen, die nunmehr auch Österreich-Ungarn zu gute kommen.

Die Übersicht auf S. 945 giebt die Mitte 1894 in den verschiedenen Staaten geltenden Zollsätze für die wichtigsten Eisensorten in Mark für 1 t an.

Der einzige Staat, welcher überhaupt E. nicht erhebt, ist England. Niedrige Zölle, bez. Zollbefreiungen für eine Anzahl von Artikeln besitzen Griechenland, die Niederlande, Norwegen, Schweden, Rumänien, Belgien und die Schweiz. Von mittlerer Höhe sind die Zölle außer in Deutschland in Portugal, Serbien, in der Türkei und etwa noch in Österreich-Ungarn; hoch bez. sehr hoch in Italien, Spanien, Frankreich, Nordamerika und Rußland. Vorwiegend sind die Gewichtszolle, doch ist der Zoll auch hier und da (z. B. in der Türkei mit 8 Proz.) nach dem Werte der eingehenden Waren bemessen. Für viele Artikel derselben Art steigt der Zollsatz mit der stärkern Bearbeitung bez. der größeren Feinheit der Ware und daraus erklären sich z. B. für feine Eisenwaren die Angaben für die niedrigsten und die höchsten Sätze.

Eisenzucker, s. Eisensaccharat.

Eisern, ein namentlich in der ältern Rechtssprache häufig angewendeter Ausdruck für das, was für beständige Zeiten oder unablösbar festgesetzt ist. So spricht man von einem eisernen Kapital, das vom Schuldner weder abgetragen, noch vom Gläubiger eingefordert werden kann; von eisernem Vieh und eisernem Inventarium, das bei dem Gute beständig bleiben und im Falle des Abgangs durch neues ersetzt werden muß. Daher das Rechtssprichwort "Eisern Vieh, das stirbt nie". Unter Eisern-Vieh-Vertrag versteht man die Verabredung, daß bei einem Pachtvertrag der Pächter das auf dem Pachtgut befindliche Vieh nach einer be-

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stimmten Taxe übernimmt mit der Verpflichtung, nach Ablauf des Vertrags die gleiche Anzahl gleich guten Viehes auf dem Gute zurückzulassen.

Beim Militär ist der eiserne Bestand der für den Mann (eiserne Portion) gewöhnlich auf drei, für das Reitpferd (eiserne Ration) auf einen, für das Zugpferd auf drei Tage berechnete Proviant, den der Soldat im Felde für Fälle der Not mit sich führt. Bei der Festsetzung seiner Bestandteile muß auf möglichst geringes Gewicht und geringes Raumerfordernis, auf Haltbarkeit, auf die Möglichkeit rascher Fertigstellung zum Genuß sowie auf Genießbarkeit ohne weitere Vorbereitungen Rücksicht genommen werden; daneben ist (für den Menschen) Abwechselung wünschenswert. Meist besteht der eiserne Bestand aus Brot (oder Zwieback), Reis, Speck (oder Fleischkonserven), Kaffee und Salz, für die Pferde aus Körnerfutter. In angemessenen Zwischenräumen muß der eiserne Bestand aufgefrischt, d. h. zum Verzehren angewiesen und durch Neuausgabe ersetzt werden. - über den eisernen Bestand an militär. Bekleidungs- und Ausrüstungsstücken s. Bekleidungswirtschaft.

Eiserne Brücken, s. Eisenbrücken.

Eiserne Jungfrau, eins der Werkzeuge der Tortur (s. d.), von welchem sich ein Exemplar noch auf der Burg zu Nürnberg befindet. Es ist aus starken Eisenplatten, Schienen und Stangen zusammengesetzt und mit starken Federn versehen. Geschlossen gleicht die E. J. der Gestalt einer Nürnberger Bürgersfrau des 16. Jahrh., mit Mantel, Halskrause und Haube; auch die menschliche Gesichtsform ist nachgebildet. Klappt man das Werkzeug auf, so ragen in der ganzen Brust- und obern Bauchpartie scharfe eiserne Spitzen hervor, und unten befindet sich eine Scheibe, die einen finstern Schlund verdeckt. Auf diese Scheibe mußte der zu Folternde oder zu Tötende treten, worauf die Klappen langsam zugedrückt wurden und die Eisenspitzen sich in den Körper bohrten. Lautete das Urteil auf Tötung, so wurden die Klappen fest zugedrückt und, nachdem der Tod eingetreten war, die Scheibe geöffnet, sodaß der Verurteilte durch den Schlund in einen darunter wegführenden Wasserkanal hinabstürzte.

Eiserne Krone, die Krone, mit der seit Ende des 6. Jahrh. die lombard. Könige, dann Karl d. Gr. sowie die meisten deutschen Könige bis auf Karl V., 1805 Napoleon I. und 1838 der Kaiser Ferdinand von Österreich als Regenten der Lombardei gekrönt wurden. Sie besteht aus einem einfachen, 8 cm breiten, mit Edelsteinen besetzten, goldenen Reifen und hat ihren Namen von dem schmalen eisernen Reifen im Innern derselben, der nach der Sage aus einem Nagel vom Kreuze Christi geschmiedet und durch den Papst Gregor d. Gr. der lombard. Prinzessin Theodolinde geschenkt worden sein soll. Diese ließ zur Krönung ihres Gemahls Agilolf 593 die Krone mit jenem Eisenreife fertigen, die dann der Stiftskirche zu Monza im Mailändischen zur Aufbewahrung übergeben wurde. Seit 1859 wurde sie in Wien aufbewahrt, 11. Okt. 1866 aber an Italien übergeben und befindet sich jetzt wieder in Monza. (S. Tafel: Goldschmiedekunst I, Fig. 2.)

Eiserne Krone, Orden der Eisernen Krone, ein von Napoleon I. nach seiner Krönung in Italien 5. Juni 1805 gestifteter, nach der lombard. "Eisernen Krone" (s. d.) benannter Orden, der 1814 aufgehoben, 12. Febr. 1816 vom Kaiser von Öster-