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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Embarquieren – Embolie

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Embargo'

in von Holtzendorffs «Handbuch des Völkerrechts», Bd. 4, §§. 83–35, Hamb. 1889). Das E. äußert auch auf dem Gebiete des Privatrechts in manchen Beziehungen seine Wirkung. Es bildet einen Grund zu vorzeitiger Entlassung des Schiffers sowie zur Aufhebung der mit der Schiffsmannschaft geschlossenen Heuerverträge und befugt sowohl den Befrachter wie den Verfrachter, von dem Frachtvertrage zurückzutreten. Das E. ist eine derjenigen Gefahren, für welche nach dem Seeversicherungsrecht der Versicherer dem Versicherten zum Ersatze des Schadens verpflichtet ist. Wenn das E. innerhalb bestimmter Fristen (sechs, neun und zwölf Monate) nicht aufgehoben ist, ist der Versicherte befugt, die Zahlung der vollen Versicherungssumme zu verlangen gegen Abtretung seiner Rechte an das mit E. belegte Schiff oder Ladung. Es ist dies ein Fall des sog. Abandon (s. d.). Vgl. Deutsches Handelsgesetzbuch Art. 517, 631, 636–638, 643, 670, 671, 865; Deutsche Seemannsordnung vom 27. Dez. 1872 , 8–57.

Embarquieren (frz., spr. angbark-), einschiffen; auch überhaupt Fracht einladen; sich in einen Handel einlassen; Embarquement (spr. angbarkmáng), Einschiffung, Verladung von Waren.

Embarras (frz., spr. angbarah), Verwirrung, Verlegenheit, in der man sich befindet, Ungelegenheit, die man jemand verursacht; E. de richesse (spr. rischéß) oder E. d’abondance (spr. dabongdángß), Verlegenheit wegen Überfülle, wegen zu großer Auswahl; der Ausdruck findet sich zuerst als Titel (E. de richesses) eines Lustspiels des Abbé d’Allainval (gest. 1753); embarassieren, in Verwirrung, Verlegenheit bringen; embarrassant (spr. angbarassáng), in Verlegenheit setzend.

Embaterĭen (grch.), allgemein Marschlieder, im besondern die (anapästischen) des Tyrtäus (s. d.).

Embaucheur (frz., spr. angboschöhr), jemand, der zur Desertion verleitet, Soldatenwerber, Seelenverkäufer; embauchieren, listig anwerben, zur Desertion verleiten; Embauchage (spr. angboschahsch’), Verführung zur Desertion.

Embden, Stadt, s. Emden.

Embelek, Dorf in Thessalien, s. Ambelakia.

Embellieren (frz., spr. angb-), verschönern; Embellissement (spr. angbellißmáng), Verschönerung.

Emberizinae, eine Unterfamilie der körnerfressenden Singvögel, s. Ammer.

Embiotocidae, Familie der Knochenfische aus der Ordnung der Schlundkiefer, mit seitlich zusammengedrücktem Körper, cykloiden Schuppen, langer Rücken- und Afterflosse. 17 Arten leben an der Westküste Nordamerikas und bringen lebende Junge zur Welt, die fast ein Drittel so groß wie die Alten sind.

Embla, das erste Weib in der nordischen Mythologie. Das Wort bedeutet wohl Ulme und ist auf den Mythus zurückzuführen, daß die Menschen aus Bäumen entstanden seien. Die drei Götter Odin, Hoenir und Lodhur kamen auf die Erde und fanden dort Ask (d. i. Esche) und E. ohnmächtig und schicksalslos; da gab ihnen Odin Leben, Hoenir Vernunft, Lodhur Blut und Farbe.

Emblem (grch., «eingelegte Arbeit»), bei den Alten eine Metallverzierung, die in oder auf Metallgefäße gelötet wurde; dann bedeutete es soviel wie Kennzeichen, Symbol, Sinnbild. (S. Attribut.) Mit der Mehrzahl Emblemăta bezeichnete man später Sammlungen von Mustersinnbildern, die von versifizierten Auslegungen begleitet waren; ↔ Maler, Architekten, Goldschmiede und andere Vertreter des Kunsthandwerks pflegten sie als Vorlagen für sinnbildliche Ausschmückung ihrer Arbeiten zu benutzen. Die emblematische Dichtung verbreitete sich von Italien, wo Andreas Alciatus (geb. 8. Mai 1492 zu Alciat im Mailändischen, gest. 12. Jan. 1550 zu Paris) sie pflegte, bald nach Frankreich (Claudius, Paradinus u. a.), Holland (Hadrianus Junius) und Deutschland, wo neben Fischart, Reusner und Gabriel Nollenhagen namentlich Matthias Holtzwart sie vertrat («Emblematum Tyrocinia, d. i. Eingeblümte Zierwerk oder Gemälpoesy», Straßb. 1581).

Emblematisch, sinnbildlich, s. Emblem.

Emblĭca, Baum, s. Phyllanthus.

Emboitieren (frz., spr. angbǒat-), einschachteln; Emboitement (spr. angbǒatmáng), Einschachtelung; auch vom verschlungenen Satzbau gebraucht.

Embŏlie (grch.), in der Medizin die Verschleppung gewisser fremdartiger fester Körper innerhalb des Gefäßsystems durch den Blutstrom aus der einen Gesäßprovinz in eine andere, oft weit entfernte Gefäßprovinz des Körpers und die durch diesen Vorgang entstehende Verstopfung und Verödung einzelner Blutgefäße mit ihren mannigfachen Folgezuständen. Wenn man in die Blutader eines ledenden Tiers gewisse kleine Körperchen, z. B. Kügelchen von Wachs, Holundermark, Kautschuk, Quecksilber u. dgl. einbringt, so werden sie mit dem Blutstrom oft weite Strecken fortgeschleppt, bis sie schließlich an einer beliebigen Stelle stecken bleiben und hier die wichtigsten örtlichen oder allgemeinen Störungen hervorrufen. Virchow, welcher zuerst (1845–47) diese interessante Thatsache experimentell genauer begründet und alsbald ihre große Bedeutung für die gesamte Pathologie erkannt hat, bezeichnete den verschleppten Körper als Embŏlus (grch., soviel wie Keil oder Pflock), den Vorgang selbst als E. Auf ganz ähnliche Weise wie beim Experiment entstehen nun unter gewissen Umständen auch innerhalb des kranken Körpers ausgedehnte Gefäßverstopfungen und Kreislaufstörungen, und zwar sind es hier am häufigsten Blut- und Faserstoffgerinnsel (sog. Thromben), welche sich aus irgend einem Grunde (s. Thrombose) im Venensystem gebildet haben und durch eine zufällige Bewegung ganz oder teilweise losgelöst und nun vom Blutstrom fortgeschwemmt werden; in andern Fällen werden Eiterpartikelchen oder Stücke von entzündeten oder verkalkten Herzklappen, ferner Teilchen von Krebsmassen, welche in die Gefäßwände hineinwuchern, oder zufällig in den Blutstrom gelangte parasitische Pflanzen und Tiere (Echinokokken, Trichinen u. a.) oder Fetttröpfchen, die bei Knochenverletzungen in die Blutadern gelangten, oder bei Operationen in die Venen eindringende Luft (Luftembolie) in den Blutgefäßen verschleppt.

Der Weg, welchen ein solcher Embolus innerhalb der Blutbahn einschlägt, ist von vornherein durch die anatom. Anordnung des Gefäßsystems bestimmt, indem die aus den Körpervenen stammenden Pfropfbildungen durch die Hohladern und die rechte Herzhälfte in die Lungenarterien gelangen und vorzugsweise in den hintern Teilen der untern Lungenlappen stecken bleiben, wohingegen die in der linken Herzhälfte und den großen Körperarterien entstehenden Emboli sich nur in den Arterien des großen Kreislaufs einkeilen können; und zwar geschieht das am häufigsten in der Milz- und Nieren-

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 70.