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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Engagement; Engagementsbrief; Engagieren; Engāno; Engastrimanten; Engbrüstigkeit; Engĕdi; Engel

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Engagement - Engel (biblisch)

schluß von Tarasp, das erst 1815 schweizerisch wurde, von seiner Herrschaft vollständig los. Die Reformation, die schon 1526 Eingang gefunden, wurde zwischen 1537 und 1576 im ganzen Thal, Tarasp und Samnaun ausgenommen, eingeführt.

Vgl. Papon, Engadin (St. Gallen 1857); Lebert, Das E. (Bresl. 1861); Ludwig, Das Oberengadin in seinem Einfluß auf Gesundheit und Leben (Stuttg. 1877); Biermann, St. Moritz und das Oberengadin (2. Aufl., Lpz. 1881); Caviezel, Das Oberengadin (5. Aufl., Chur 1886).

Engagement (frz., spr. anggasch’máng), Verbindlichkeit, Verpflichtung, z. B. Zahlungsverpflichtung; Anwerbung, Anstellung, Dienst, Amt; Gefecht. In der Fechtkunst ist E. die Lage der eigenen an der feindlichen Klinge. Das E. ist ein inneres, wenn bei Auslage rechts die eigene Klinge sich auf der linken Seite, ein äußeres, wenn sie sich auf der rechten Seite der feindlichen Klinge befindet. Man wechselt das E. durch Degagieren oder durch Coupieren.

Engagementsbrief oder Schlußbrief, ein schriftlicher Vertrag über zu bestimmter Zeit oder innerhalb einer festgesetzten Zeit zu liefernde oder abzunehmende Börsenwerte, bei Prämiengeschäften (s. d.) Prämienbrief, bei Stellgeschäften (s. Stellage) Stellbrief genannt. Im deutschen Börsenverkehr ist er infolge des Schlußnotenzwangs, den das Reichsstempelgesetz vom 29. Mai bis 3. Juni 1885, §. 10, einführte, in Wegfall gekommen.

Engagieren (frz., spr. anggasch-), anwerben; einen zu etwas auffordern; ein Gefecht engagieren, sich in ein Gefecht einlassen; sich engagieren, sich einlassen, sich verpflichten.

Engāno, Insel, s. Benkulen.

Engastrimanten (grch.), s. Bauchredner.

Engbrüstigkeit, diejenige Art des erschwerten Atmens, bei welcher organische Fehler der Lungen selbst oder der dieselben umgebenden Teile dieses Organ dauernd behindern, sich beim Einatmen gehörig zu entfalten (aufzublähen). Die Übel, welche engbrüstig machen, sind vorzüglich fehlerhafter Bau des Brustkastens, Verkrümmungen der Wirbelsäule, der Rippen, des Brustbeins, außergewöhnliche Vergrößerung des Herzens, Pulsadergeschwülste oder andere abnorme Vergrößerungen der in der Brusthöhle liegenden Teile, krankhafte Veränderungen, namentlich Verdickung und Verwachsungen des Brust- oder Rippenfells, Entartung der Lungen selbst, endlich Ansammlungen von Wasser, Blut und Eiter in der Brusthöhle. Die meisten dieser Abnormitäten widerstehen der ärztlichen Kunst; doch sind viele Ursachen der E. von der Art, daß sie dem Leben augenblicklich keine Gefahr bringen. Jedoch muß jeder Engbrüstige die notwendige Vorsicht anwenden, um die durch das häufige und angestrengte Ein- und Ausatmen schon leidenden Respirationsorgane nicht noch auf andere Art zu reizen, daher alles vermeiden, was den Blutandrang nach den Lungen vermehrt, z. B. starke Anstrengungen, besonders durch Laufen, Klettern, Arbeiten mit den Armen, ferner Erkältungen, den Genuß erhitzender Getränke, Überfüllung des Magens u. dgl. Er muß ferner sorgsamer als der Gesunde auf frische, reine Luft halten, damit der ohnehin mangelhafte Atmungsprozeß nicht noch durch schlechte Beschaffenheit der geatmeten Luft beeinträchtigt werde, also ein geräumiges und sonniges Wohn- und Schlafzimmer suchen und keine Beschäftigung treiben, die ihn zwingt, unreine Luft zu atmen. Daher ist besonders bei engbrüstigen Knaben die Wahl des Lebensberufs von der höchsten Bedeutung und sollte weniger der Neigung des Knaben als dem Rate des Arztes überlassen sein.

Über die E. bei Pferden s. Dampf.

Engĕdi (bei Luther Engeddi, d. i. Bocksquelle), im Alten Testament Name einer Quelle und einer Stadt in der Wüste Juda am Toten Meer. In die Felsen von E. floh David vor Saul; Josephus nennt E. unter den röm. Toparchien Judäas und im 4. Jahrh. galt E. noch als ein bedeutendes Dorf. Der Name ist der Quelle geblieben, nämlich Ain-Dschiddi am Westufer des Toten Meers, nördlich vom Wadi el-Aredsche auf einer 120 m über dem Spiegel des Toten Meers gelegenen Terrasse am Fuße eines steilen Abhangs. Ihr süßes Wasser (27°) nährt viele seltene Pflanzen, besonders die Asclepias procera oder den Sodomsapfelstrauch (arabisch ’oschr ^[genauer Akzent unklar]), Vögel und Insekten aus der tropischen Zone des Toten Meers. Ein steiler Zickzackpfad dient noch heute wie schon im Altertum (2 Chron. 20, 2, 16) als Verkehrsweg zwischen Jerusalem und el-Kerak (Moab-Edom). Einige Gebäudereste neben der Quelle zeugen noch von dem ehemaligen Orte, dessen Weinberge und Palmen (daher der ältere Name Hazezon-Thamar; Thamar bedeutet Palme) einst berühmt waren.

Engel (vom griech. ángelos; hebr. maleach, «Bote»), in der Bibel die überirdischen Boten Gottes an die Menschen. Im Alten Testament sind namentlich die Träger der göttlichen Offenbarung, wie Abraham, Jakob, Moses u. a., von E. geleitet. Im Neuen Testament erscheinen sie überall im Dienste Christi und seines Reichs: Jesu Geburt, Auferstehung und Himmelfahrt, die Gründung der christl. Kirche und Christi erwartete Wiederkunft werden von Engelserscheinungen (Angelophanien) begleitet. Doch auch Völker und Personen haben Schutzengel, die als lichte, reine Geister und als Vorbilder der von jeder sinnlichen Trübung befreiten künftigen Vollendung vorgestellt werden (Matth. 18, 10; 22,30; Luk. 15, 7, 10; 20, 36. Die Ausbildung des Engelglaubens gehört dem spätern vorchristl. Judentum an. Während der ältere Hebraismus in dem «E. Jahwes» nur eine vorübergehende Personifikation des göttlichen Offenbarungswillens erblickte, bildete sich in der nachexilischen Zeit wahrscheinlich unter pers. Einflüssen die Vorstellung von einem förmlichen Hofstaat Gottes mit verschiedenen Rangordnungen dienender Geister aus, an deren Spitze die sieben Erzengel (Michael, Gabriel, Rafael u. s. w.) standen. Auch die Cherubim, Seraphim und die Geister der Himmelskörper wurden den «himmlischen Heerscharen» zugezählt. Die alte christl. Theologie hat diese Engellehre (Angelologie) zunächst unverändert übernommen; nur über die Zeit der Erschaffung der E. und über die Frage, ob sie rein geistige Wesen oder mit einem Lichtkörper bekleidet seien, finden sich in der alten Kirche gelegentliche Verhandlungen. Mit dem Bilder- und Heiligendienste kam allmählich auch die Anrufung der E. (Engelverehrung, Angelolatrie) in Aufnahme und wurde auf dem zweiten Konzil zu Nicäa (787) kirchlich sanktioniert.

Die mittelalterliche Scholastik, deren Bestimmungen sich die altprot. Dogmatik mit einigen Einschränkungen anschloß, entwickelte aus den biblischen Andeutungen eines Engelfalls einen vollständigen Prolog im Himmel zu der Urgeschichte und dem Falle