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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Fabricius (Joh. Albert) - Fabrik
Padua unter Fallopia, dessen Nachfolger er als
Lehrer der Anatomie und Chirurgie 1562 wurde.
Auf seine Veranlassung wurde in Padua ein neues
anatom. Theater erbaut. Ihm verdankt man zahl-
reiche Entdeckungen in der Anatomie, Entwicklungs-
geschichte und vergleichenden Anatomie sowie einen
reichen Schatz chirurg. Beobachtungen. Er starb
20. Mai 1619 zu Padua. Die erste Ausgabe seiner
"0z)6r3. ekirurFicHu erschien 1617 in Padua (2 Bde.),
die beste der "0p6r^ anatomiea, 6t pli^ioloAica."
besorgtenBohn (Lpz. 1687) und Albinus (Leid. 1737).
Fabricws, Joh. Albert, Polyhistor, geb.
11. Nov. 1668 zu Leipzig, studierte daselbst Phi-
losophie, Arzneikunde und Theologie und starb
30.April 1736 als Professor am akademischen Gym-
nasium und zugleich Rektor des Johanneums zu
Hamburg. Muster der Gründlichkeit, Vielseitigkeit
und Gelehrsamkeit sind seine "Vidliotlikca. ^ra6<'H"
(14 Bde., Hamb. 1705-28; 4. Aufl., fortgesetzt
von Harles, 12 Bde., ebd. 1790-1809; Index, Lpz.
1838), die "Lidliottwca latina." (Hamb. 1697; neu
hg. von Ernesti, 3 Bde., Lpz. 1773-74), die (un-
vollendete) "Lidliotiieca. latina ui6äi3.6 6t inümas
astatiZ" (5 Bde., Hamb. 1734), der Schöttgen einen
Supplementband (ebd. 1746) hinzufügte und die
von Manst (6 Bde., Padua 1754) neu bearbeitet
wurde; die "VidliotkecH 6oei68ia8tie9." (Hamb.
1718), endlich die "Vidlio^raPQia, anti^uaria." (ebd.
1713; 3. Aufl. von Schafshausen 1760) sowie seine
Ausgaben des Sertus Empiricus und verschiedener
Kirchenväter, sein "Ooäex p86uä6piFr3,pkii8 Veto
ri8 1?68tain6iiti" (2 Bde., Hamb. 1713; 2. Aufl.
1722-41) und zahlreiche theol., kirchen-und lit-
terarhistor. Schriften.
Fabricius, Joh. Christian, Entomolog, geb.
7. Jan. 1745 zu Tondern, studierte zu Kopenhagen,
Leiden, Edinburgh, Freiberg in Sachsen und dann
zu Upsala unter Linne'. Er hatte sich ganz die Grund-
sätze, die Methode, ja sogar die Ausdrucksweise Lin-
nss angeeignet. Durch letztern wurde er zuerst auf
die Idee geleitet, die Insekten nach den Organen des
Mundes zu ordnen. Nachdem er 1775 Lehrer der
Naturgeschichte an der Universität zu Kiel geworden,
wo er 3. März 1808 starb, gab er sich ganz seinen
Lieblingsstudien hin und schuf ein System, welches
zwar keineswegs ein natürliches genannt werden
darf und seitdem durch andere und bessere verdrängt
worden ist, indes der Entomologie eine völlig neue
Bahn anwies. Seine wichtigsten Schriften sind:
"8M6INH 6Qt0M0i0Kill6" (Flensb. 1775; umge-
arbeitet, 4 Bde., Kopenh.1792-94; nebst "supM-
INSQtlilN 6Nt0IN0i0Fi3,6", 1798) und "?1iii080pkia.
Entomologie" (Hamb. 1778).
Fabricius, Johs., Astronom, Sohn von David
F., geb. 8. Jan. 1587 zu Resterhaave, studierte von
1605 an in Wittenberg anfangs Medizin, später
Astronomie. Er starb wahrscheinlich 1615. F. wurde
berühmt durch seine Entdeckung der Sonnenstecken
(Dez. 1610) und der aus ihrem Fortrücken erklärten
Rotation der Sonne um einc^lchse. Er veröffent-
lichte diese Entdeckung in der ^chrrft "Narratio äs
Ui2.cu1i8 ill 8oi6 oI)86rvAti8 6t 9M3,r6nt6 saruiQ
oum 8oi6 00QV6r8i0N6" (Wittenb. 1611).
Fabricius Hildänus, eigentlich Wilhelm
Fabry, Chirurg, geb. 25.Juni 1560 in Hilden bei
Düsseldorf, studierte in Köln, praktizierte in Lau-
sanne und in Payerne (Kanton Waadt) und wurde
1614 Stadtarzt in Bern. Er starb 14. Febr. 1634. F.
hob die deutsche Chirurgie auf eine solche Höhe, daß
zahlreiche Schüler nach Bern kamen, um bei ihm
privaten Unterricht zu genießen. Besondern Wert
legte er auf das anatom. Studium und trat dafür
in einer eigenen Schrift ein: "Kurze Beschreibung
der Fürtrefflichkeit, Nutz und Notwendigkeit derAna-
tomey" (Bern 1624). Sein bedeutendstes Werk sind
die "(i^orvHtionuni 6t cur^tionum eliiiur^icHruiu
C6ntui-ia6" (Lyon 1641; Genf 1669; Straßb. 1713).
Ferner schrieb er: "D6 MUFra^ng. 6t 8p1iac6i0"
(Köln 1593), "1)6 coindn8tionidu8 6to." (Bas. 1607),
"I^itkotomig. V68ica6" (ebd. 1626) u. a.
Fabrik (vom lat. I^di-ica, s. d.), eine Anstalt für
industriellen Großbetrieb (Fabrikindustrie), in
der eine größere Anzahl von Arbeitern vereinigt
ist, die mit Hilfe von Maschinen oder einer die
Vorteile der Arbeitsteilung verwertenden Organi-
sation gewerbliche Erzeugnisse herstellen. Von der
Hausindustrie (s. d.) unterscheidet sie sich inso-
fern, als deren Arbeiter in ihren eigenen Wohnun-
gen auf Rechnung des Unternehmers beschäftigt
sind. Dagegen läßt sich eine scharfe Grenze zwi-
schen F. und handwerksmäßiger Werkstätte nicht
ziehen, obwohl diese Unterscheidung in rechtlicher
Beziehung nicht unwichtig ist. Denn in der deutschen
wie in andern Gesetzgebungen finden sich für den
Fabrikbetrieb besondere Bestimmungen (s. Fabrik-
gesetzgebung). Der Umstand, daß der Handwerker
in der Regel nur auf feste Bestellung und für die
Konsumenten, der Fabrikant aber im großen und
auf Vorrat für die künftige Nachfrage arbeitet, kann
heutzutage nicht durchaus als unterscheidendes
Merkmal gelten. Eine Definition der F. ist in den
deutschen Gesetzen nicht versucht worden, son-
dern streitige Fälle der behördlichen Entscheidung
im einzelnen Fall überlassen. Indessen finden ge-
wisse Bestimmungen der Arbeiterschutzgesetzgebung,
z. B. der Erlaß einer Arbeitsordnung, nur auf F.,
welche mindestens 20 Arbeiter beschäftigen, Anwen-
dung. Das französische Gesetz vom 22. März
1841 über die Kinderarbeit betrachtete jeden Be-
trieb, bei dem mehr als 20 Arbeiter zusammen
in einer Werkstatt beschäftigt werden, als F., was
zur Folge hatte, daß namentlich in Paris viele
größere Werkstätten je nach der Saison und dem
Gange der Geschäfte bald den Bestimmungen die-
ses Gesetzes unterworfen waren, bald nicht. Auck
die österreichische Gewerbeordnung von 1883, die
freie Gewerbe, handwerksmäßige und konzessionierte
auseinander hält, überläßt im Falle eines Zweifeln,
ob ein gewerbliches Unternehmen als ein fabrik-
mäßig betriebenes anzusehen sei, die Entscheidung
der polit. Landesbehörde. Doch hat der kaiserl. Er-
laß vom 18. Juli 1883 bestimmt, daß als fabrik-
mäßig betriebene Unternehmungen folche aufzu-
fassen sind, in denen die Herstellung oder Ver-
arbeitung von gewerblichen Verkaufsgegenständen
in geschlossenen Werkstätten unter Beteiligung einer
Anzahl von gewöhnlich mehr als 20, außerhalb
ihrer Wohnungen verwendeten gewerblichen Hilfs-
arbeitern erfolgt. Hierbei bildet die Benutzung von
Maschinen als Hilfsmittel und die Anwendung
eines arbeitsteilenden Verfahrens die Regel, und
es tritt bei ihnen eine Unterscheidung von hand-
werksmäßig betriebenen Produktionsgewerben auch
durch die Persönlichkeit des zwar das Unternehmen
leitenden, jedoch an der manuellen Arbeitsleistung
nicht teilnehmenden Gewerbsunternehmers, dann
durch höhere Steuerleistung, Firmaprotokollieruna
u. s. w. ein. Nach den: Bundesgesetz der Schweiz,