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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Frankfurter Attentat; Frankfurter Friede; Frankfurter Fürstentag; Frankfurter Gütereisenbahn

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Frankfurter Attentat - Frankfurter Gütereisenbahn

8 km oberhalb von F. in die Oder), war die sehr alte Ansiedelung schon seit der Urzeit ein wichtiger Oderübergang, der den Verkehr nach Polen vermittelte. 1253 erhielt die fränk. Niederlassung durch die Markgrafen Johann Ⅰ. und Otto Ⅲ. Berlinisches Stadtrecht. Durch das Niederlags- oder Stapelrecht für alle die Oder befahrenden Schiffe sowie durch ihre von jeher bedeutenden Messen blühte die Stadt bald empor. Nach Aussterben der anhaltinischen Markgrafen (1320) sprach Kaiser Ludwig der Bayer die Mark als erledigtes Reichslehen seinem Sohne Ludwig dem Ältern zu. Papst Johann ⅩⅩⅡ. war ein Feind des Kaisers, und bei den Wirren der Zeit suchte der Bischof Stephan Ⅱ. von Lebus seine Macht auch über die Stadt F. auszudehnen. Diese hielt treu zum Kaiser; 1326 wurden die von den Bischöflichen herbeigerufenen Polen zunächst von den Bürgern, später auch vom Kaiser selbst zurückgewiesen, und zur Vergeltung überfielen die Bürger von F. den Bischof in seiner Residenz Göritz (s. d.). Da wurde der Bischof versöhnlicher gestimmt und hob 1334 den Bann, unter dem die Stadt lange geschmachtet, auf. Ebenso treu erwies sich F. dem bayr. Hause gegen den Falschen Waldemar, nahm Ludwig in ihren Mauern auf und widerstand den Truppen Waldemars sowie auch einem belagernden Heere Kaiser Karls Ⅳ. 1348. In den J. 1431 und 1432 hatte F. durch zweimalige Belagerung der Hussiten zu leiden, aber die durch den Kurfürsten veranlaßte Stärkung der Befestigungen zwang sie abzuziehen. Der Herzog Hans von Sagan, durch Matthias Corvinus von Ungarn unterstützt, befehdete den Kurfürsten Albrecht Achilles und berannte 1477 die Stadt, schlug den Kurprinzen Johann bei einem Ausfalle zurück, verbrannte die Oderbrücke und ließ 350 gefangene Bürger erst gegen großes Lösegeld frei. Erst 1478 gelang es dem Kurfürsten, den Herzog Hans zwischen Crossen und Freystadt zu schlagen; dieser wurde schließlich auch von seinem Gönner Matthias verlassen, lebte dann als Privatmann in kümmerlichsten Verhältnissen in F. und starb 1504 in Wohlau i. Schl. – Die Universität war eine Zeit lang Gegnerin der Reformation, und Tetzel hat 1518 hier disputiert, aber die neue Lehre brach sich in der Stadt schnell Bahn,und 9. Nov. 1539 wurde der letzte kath. Gottesdienst in F. gehalten. Am 3. April 1631 wurde F. von Gustav Adolf erobert und geplündert. Einer Zeit der Kräftigung und Ruhe (seit 1686 förderte auch eine beträchtliche franz. Kolonie Gewerbs- und Kunstsinn) folgten im Siebenjährigen Kriege neue Drangsale, besonders 1759 durch die Schlacht beim nahen Kunersdorf (s. d.). Auch die Freiheitskriege brachten viel Not und Unheil durch unaufhörliche Durchmärsche und Bedrückungen, unter andern wurde 24. Febr. 1813 von den Franzosen die Oderbrücke verbrannt.

Vgl. Hausen, Geschichte der Universität und Stadt F. (Frankf. a. O. 1806); Sachse, Geschichte der Stadt F. (ebd. 1830); Spieker, Geschichte der Stadt F. (ebd. 1853); Philippi, Geschichte der Stadt F. (ebd. 1865); vgl. auch das große Blatt der «Brandenburgischen Städteansichten», gezeichnet von Zschille; Friedländer, Matrikel der Universität F. (3 Bde., Lpz. 1888‒90).

Frankfurter Attentat, Bezeichnung für einen Aufstand, den 3. April 1833 eine Anzahl Studenten unter Führung poln. Revolutionäre, unterstützt von Bauern der Umgegend, in Frankfurt a. M. hervorriefen, um den Bundestag zu sprengen. Anlaß zu der Unternehmung waren die 28. Juni 1832 gefaßten Beschlüsse des Bundestags gegen die Presse. Radikale Mitglieder der Heidelberger Burschenschaft bereiteten den Putsch vor, unter Mitwissenschaft der poln. revolutionären Kreise. Die Aufständischen stürmten die Haupt- und Konstablerwache, wurden aber bald durch das Militär zurückgedrängt. Viele retteten sich durch die Flucht, andere wurden durch die 20. Juni 1833 in Frankfurt eingesetzte neue Centraluntersuchungsbehörde verhaftet und dann meist zu lebenslänglichem Gefängnis verurteilt; doch erhielten diese im Herbst 1838 die Erlaubnis zur Auswanderung nach Amerika. (S. Demagog.) ^[Spaltenwechsel]

Frankfurter Friede, der am 10. Mai 1871 zu Frankfurt a. M. zwischen dem Deutschen Reiche und Frankreich abgeschlossene Friede, der den Deutsch-Französischen Krieg von 1870 und 1871 beendigte und im wesentlichen die Präliminarien von Versailles (s. Deutsch-Französischer Krieg von 1870 und 1871, Bd. 5, S. 109 b fg.) bestätigte. Frankreich trat darin noch einige deutschredende Ortschaften an der lothr. Grenze an Deutschland ab, wogegen es einen viel größern französisch redenden Distrikt in der Umgebung von Belfort zurückerhielt. Den in den abgetretenen Gebieten wohnenden franz. Unterthanen, welche die franz. Nationalität zu behalten beabsichtigten, wurde bis zum 1. Okt. 1872 volle Freiheit gewährt, ihren Wohnsitz nach Frankreich zu verlegen. Andere Bestimmungen des Friedensvertrags betreffen die Termine der Auszahlung der Kriegskosten von 5 Milliarden Frs. und der Räumung der besetzten franz. Departements, die Auslieferung der Archive, Dokumente und Register der abgetretenen Territorien, die Schiffahrt auf der Mosel, dem Marne-Rhein-, dem Rhône-Rhein- und Saarkanal, die kirchlichen, industriellen und Handelsverhältnisse der abgetretenen Gebiete; ferner die Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und Frankreich, die Rechte der vertriebenen Deutschen, die Rückkehr der Kriegsgefangenen, die Verpflegung der in Frankreich bleibenden Besatzungstruppen und einige andere Punkte. Einige Zusatzartikel regelten die Verhältnisse der an das Deutsche Reich übergegangenen Eisenbahnen. Dem Frankfurter Vertrage traten 14. Mai die Bevollmächtigten der süddeutschen Staaten zu Berlin bei, worauf die Ratifikationen in Frankfurt 20. Mai zwischen Bismarck und Jules Favre ausgetauscht wurden. Eine Zusatzkonvention zum Frankfurter Friedensvertrage, in der Deutschland nachträglich noch die Gemeinden Raon-les-Eaux, Raon-sur-Plaine und Igney sowie einen Teil der Gemeinde von Avricourt an Frankreich zurückgab, wurde zwischen Bismarck und dem franz. Finanzminister Pouyer-Quertier 12. Okt. zu Berlin abgeschlossen und 20. Okt. ratifiziert.

Frankfurter Fürstentag, die vom Kaiser von Österreich zur Beratung über eine Reform der deutschen Bundesverfassung berufene Versammlung deutscher Fürsten, die vom 17. Aug. bis 1. Sept. 1863 in Frankfurt a. M. tagte. (S. Deutschland und Deutsches Reich, Bd. 5, S. 199.) – Vgl. Herzog Ernst Ⅱ. von Sachsen-Coburg-Gotha, Aus meinem Leben und aus meiner Zeit, Bd. 3, S. 298‒343 (6. Aufl., Berl. 1889).

Frankfurter Gütereisenbahn zu Frankfurt a. O., normalspurige, 19. Nov. 1881 eröffnete Nebenbahn (4,06 km) der Frankfurter Gütereisenbahn-Gesellschaft (Sitz in Breslau), die auch Dampf- ^[folgende Seite]