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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Geistesschwäche

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Geistesschwäche

unfähig ist eine Person, welche des Vernunftgebrauchs, wenn auch nur vorübergehend, beraubt ist, für die Dauer dieses Zustandes; eine Person, welche wegen Geisteskrankheit entmündigt ist, solange die Entmündigung besteht (s. Entmündigung). In diesen Beziehungen stehen die verschiedenen Formen der Geisteskrankheit gleich. Nur das Preuß. Allg. Landr. 1, 1, §§. 27, 28 unterscheidet von Wahnsinnigen die Blödsinnigen und die, welchen das Vermögen, die Folgen ihrer Handlungen zu überlegen, ermangelt. Wenn die Blödsinnigen nicht bevormundet sind, gilt zu ihren Gunsten die Vermutung, daß der betrügerisch gehandelt hat, welcher durch ihre Willenserklärung mit ihrem Schaden sich zu bereichern suchte. Geistesschwachen kann ein Beistand zugeordnet werden, wenn solches nach bürgerlichem Recht erforderlich oder zulässig ist (Einführungsgesetz zur Civilprozeßordn. §. 10). Ist ein Verbrecher nach der That in Geisteskrankheit verfallen, so kann die vorläufige Einstellung des gegen ihn eingeleiteten Strafverfahrens beschlossen werden (Strafprozeßordn. §. 203); ein Todesurteil darf gegen denselben nicht vollstreckt werden (§. 486); die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe ist aufzuschieben (§. 487). Über die Internierung der Geisteskranken in Irrenanstalten, welche bei Gemeingefährlichkeit geboten ist, bestehen besondere Vorschriften (s. Irrenrecht). Im übrigen machen sich die zur Aufsicht (s. d.) über Geisteskranke Berufenen (Eltern, Vormünder, Pfleger) für Schadenersatz und unter Umständen strafrechtlich verantwortlich, wenn sie die Aufsicht vernachlässigen und dadurch Schaden entsteht.

Litteratur. Unter den zahlreichen Schriften über Psychiatrie sind hervorzuheben: Esquirol, Des maladies mentales (2 Bde., Par. 1838; deutsch von Bernhard, 2 Bde., Berl. 1838); Guislain, Lecons orales sur les phrénopathies (3 Bde., Gent 1852); besonders aber Griesingers Pathologie und Therapie der psychischen Krankheiten (Stuttg. 1845; 5. Aufl. von Levinstein-Schlegel, Verl. 1892) und dessen Gesammelte Abhandlungen, Bd. 1 (Berl. 1872); Maudsley, Die Zurechnungsfähigkeit der Geisteskranken (Lpz. 1875); von Krafft-Ebing, Lehrbuch der Psychiatrie (5. Aufl., Stuttg.1893); Ziehen, Psychiatrie (Berl. 1894). Fachjournale: in England das Journal of mental sciences", in Frankreich die "Annales médico-psychologiques", in Deutschland die "Allgemeine Zeitschrift für Psychiatrie" (Berl. 1844 fg.) und das (neuere) "Archiv für Psychiatrie und Nervenkrankheiten" (ebd. 1868 fg.).

Geistesschwäche, Bezeichnung für alle Formen krankhaft verminderter geistiger Leistungsfähigkeit, die nicht auf einer vorübergehenden Hemmung, bez. Verwirrung der Geistesthätigkeiten (z. B. Delirium) beruhen, sondern aus dem wirklichen Hinwegfall einzelner oder vieler oder aller die sog. Intelligenz zusammensetzenden psychischen Einzelleistungen (Gedächtnis, Aufmerksamkeit, Denken, Fühlen, Triebe) resultieren. Dem entsprechend giebt es sehr verschiedenartige Formen und ebenso verschiedenartige Grade von G., denen gegenüber der Versuch einer einfachen Einteilung immer fehlschlägt. Die tiefste Stufe der G. bezeichnet man als Blödsinn (Dementia), wo sich event. als einzige Zeichen psychischen Lebens unmotivierte Zornaffekte finden (insbesondere bei Idioten). Auf etwas höhern Stufen finden sich Zeichen von Gedächtnis und Erinnerung ohne die Fähigkeit, aus verschiedenen Einzelwahrnehmungen allgemeinere Vorstellungen, bez. auch nur die einfachsten Begriffe zu bilden. Bei den geringsten Graden von G. leidet meist das Vermögen, abstrakte Begriffe zu bilden (Schwachsinn, Imbecilitas) u. dgl. m. Der Schwachsinn geht ohne scharfe Grenze in die Dummheit über, welcher ähnliche nur weniger stark entwickelte Mängel des Seelenorgans zu Grunde liegen, abgesehen etwa von den Fällen, wo lediglich ungenügende Gelegenheit, Erfahrungen bez. Wissen zu sammeln, also äußere Verhältnisse Ursache von Unwissenheit sind. Als Stumpfsinn hat man Grade von G. bezeichnet, die zwischen Schwachsinn und Blödsinn den Übergang vermitteln; doch hat dieser Begriff in der Psychiatrie nicht eine feststehende Bedeutung. Für die Einteilung wichtiger ist die Bezugnahme auf die Entstehungsweise der G., weil sich hierauf charakteristische Unterschiede in der Erscheinungsweise gründen. Man unterscheidet so einmal die angeborene und erworbene G. Der erstere Ausdruck ist insofern nicht völlig korrekt, als man unter den angeborenen Formen auch vielfach alle auf einer Hemmung der geistigen Entwicklung in frühen Lebensjahren beruhenden geistigen Schwächezustände (Idiotie im weitesten Sinne) zusammenfaßt. Als erworbene G. bezeichnet man die nach der Erreichung einer gewissen geistigen Reife auftretenden Schwächezustände, die also auf einem Wiederverlorengehen ausgebildeter geistiger Fähigkeiten und geistigen Besitzes beruhen. Die angeborene wie erworbene G. beruhen auf anomalen Zuständen und Vorgängen im Gehirn, insbesondere in der Großhirnrinde. Von relativ geringerm Einfluß auf die in geistiger Beziehung erreichbare Höhe ist die mangelhafte Entwicklung der äußern Sinneswerkzeuge, z. B. der Augen, des Gehörorgans, sofern das Gehirn gesund ist, da das Fehlen eines Sinnes, entsprechenden Unterricht vorausgesetzt, durch höhere Leistungen der andern Sinne ausgeglichen werden kann. Taubstumme und Blindgeborene leiden daher nicht an G., sofern die mangelhafte Funktion ihrer Sinnesorgane nicht auf einem Gehirnleiden beruht.

Die krankhaften Gehirnzustände, die man bei angeborener G. findet, sind ungemein mannigfaltig; es kommen hier einmal alle Gehirnkrankheiten in Betracht, die überhaupt bekannt sind, sodann eigenartige Entwicklungshemmungen des Gehirns infolge einer anomalen Beschaffenheit der väterlichen und mütterlichen Zeugungsstoffe, sodaß verschiedene vom Normaltypus abweichende Hirnformen entstehen, vorzeitige Verknöcherung der Schädelnähte u. s. w. Die erworbene G. ist bald eine primäre, bald eine sekundäre, insofern als die ursächliche Hirnerkrankung bald von vornherein sich durch Zeichen geistiger Schwäche kundgiebt, bald zunächst eine Seelenstörung ohne Schwächeerscheinungen mit sich bringt. Das erstere ist der Fall bei dem Greisenblödsinn (Dementia senilis), der G. nach Blutungen und Erweichungen im Gehirn, bei der Progressiven Paralyse der Irren, bei G. nach Hirnerschütterungen u. s. w.; das letztere bei den meisten eigentlichen Geisteskrankheiten (Manie, Melancholie, Verrücktheit u. s. w.), die, sofern sie nicht in Heilung übergehen, schließlich, wenn das Leben lange genug erhalten bleibt, regelmäßig mit G. enden. In den Fällen letzterer Art mischen sich die eigentlichen Schwächeerscheinungen vielfach mit Residuen der vorhergegangenen Geisteskrankheit (Wahnideen, Hallucinationen u. s. w.). Bei der primären G. (z. B. Dementia senilis, Progressive Paralyse u.s.w.)