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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Husarenaffe; Husarenmütze; Husarentasche; Husch; Huschke; Huschkes Gehörzähne; Huschspinne; Husejn

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Husarenaffe - Husejn

auf 10 Regimenter zu 10 Eskadrons; jedes Regiment war in 2 Bataillone geteilt. Seit der Neugestaltung des preuß. Heers nach 1806/7 hören die H. auf, eine Specialwaffe zu sein, da von jedem Kavallerieregiment die gleichen Leistungen verlangt wurden; auch in der Organisation unterschieden die H. sich nicht mehr von der andern Kavallerie.

Das deutsche Heer hat (1893) 20 Husarenregimenter: Preußen ein Leibgarde-Husarenregiment und die Regimenter Nr. 1 bis 16, Braunschweig Nr. 17, Sachsen Nr. 18 u. 19. Bewaffnet sind die H. wie die übrige Kavallerie mit Lanze, leichtem krummen Säbel (seit 1889) und Karabiner 88. Als besondere traditionelle Ausrüstungsstücke sind außer dem oben bereits erwähnten Pelz und Dolman zu nennen der Kalpak, die Flügelkappe, der Attila, die Schoitaschhosen und die Säbeltaschen. Alle größern Heere Europas haben Husarenregimenter, mit Ausnahme Italiens; in Rußland sind neuerdings mit Ausnahme von zwei Gardehusarenregimentern alle H. in Dragoner umgewandelt worden.

Husarenaffe (Cercopithecus ruber Geoffr.), Callitriche, ein Affe aus der Sippe der Meerkatzen (s. d.), von 60 cm Länge, mit einem ebenso langen Schwanze, weißbehaarter Nase, braunrotem Scheitel, oben fahlrotem, unten, an den Wangen und den Innenseiten der Gliedmaßen weißlichem Pelz. Bewohnt Nubien, Sennaar, Kordofan und Darfur. In die zoolog. Gärten gelangen meist nur junge Tiere, die etwa 40 M. kosten, aber selten lange halten. Alte Exemplare zeichnen sich in der Regel durch Bosheit und Tücke aus. Die Haltung entspricht der der übrigen Affen (s. d.), nur verlangen sie mehr Wärme.

Husarenmütze, die dem Helm und Tschako der andern Waffengattungen entsprechende Kopfbedeckung des Husaren. Sie besteht aus Rohr, das mit Seehundsfell, bei Offizieren mit Otterfell überzogen ist; auf der H. befindet sich der Kalpak (s. d.). Zur Befestigung dienen Schuppenketten. Vorn an der H. wird der Gardestern oder Namenszug getragen, von den 1. und 2. Leibhusaren und den braunschw. Husaren der Totenkopf als altes Wahrzeichen dafür, daß sie weder Pardon nehmen noch geben, sowie das Devisenband oder Landwehrkreuz. (S. Haarbusch.)

Husarentasche (Perna ephippium L.), eine Art der Schinkenmuschel (s. d.).

Husch, rumän. Stadt, s. Huşi.

Huschke, Georg Philipp Eduard, Jurist und Führer der separierten luth. Kirche Preußens, geb. 26. Juni 1801 zu Münden, studierte Rechtswissenschaft in Göttingen und Berlin, habilitierte sich 1821 in Göttingen für röm. Recht, wurde 1824 ord. Professor der Rechte in Rostock, 1827 in Breslau, 1836 Senior und Ordinarius des Spruchkollegiums daselbst und später Geh. Justizrat. Zugleich nahm er sich der Sache der in Schlesien hart bedrängten luth. Gemeinden an. Eine 1835 infolge des durch die Unionsstreitigkeiten hervorgerufenen Hönigernschen Aufruhrprozesses gegen ihn eingeleitete Kriminaluntersuchung endete mit Freisprechung von der in erster Instanz über ihn verhängten halbjährigen Festungsstrafe. 1841 trat er als Direktor des 1845 auch vom Staate anerkannten Oberkirchenkollegiums an die Spitze der aus dem Widerstand gegen die Durchführung der Union hervorgegangenen evang.-luth. Kirche Preußens. Als solcher suchte er die Gegensätze unter den separierten Lutheranern auszugleichen. Er starb 7. Febr. 1886 in Breslau. Als Jurist verfolgte H. vorzugsweise die histor.-philol. Richtung. Von seinen Arbeiten sind hervorzuheben: «Studien des röm. Rechts» (Bd. 1, Bresl. 1830), «Die Verfassung des Königs Servius Tullius» (Heidelb. 1838), die Ausgabe von des Flavius Syntrophus «Instrumentum donationis» (Bresl. 1838), «Über den zur Zeit der Geburt Jesu gehaltenen Census» (ebd. 1840), «Über das Recht des Nexum und das alte röm. Schuldrecht» (Lpz. 1846), «Über den Census und die Steuerverfassung der frühern röm. Kaiserzeit» (Bresl. 1847), «Gajus. Beiträge zur Kritik und zum Verständnis seiner Institutionen» (Lpz. 1855), «Jurisprudentiae antejustinianae quae supersunt» (ebd. 1861; 5. Aufl. 1886), «Justiniani institutionum libri Ⅳ» (ebd. 1868), «Die oskischen und sabellischen Sprachdenkmäler» (Elberf. 1856), «Die Iguvischen Tafeln nebst den kleinern umbrischen Inschriften» (Lpz. 1859), «Zu den altital. Dialekten» (ebd. 1872), «Die neue oskische Bleitafel» (ebd. 1880), «Das alte röm. Jahr und seine Tage» (Bresl. 1869), «Die Multa und das Sacramentum» (Lpz. 1874), «Das Recht der Publicianischen Klage» (Stuttg. 1874), «Zur Pandektenkritik» (Lpz. 1875), «Die jüngst aufgefundenen Bruchstücke aus Schriften röm. Juristen» (ebd. 1880), «Die Lehre des röm. Rechts vom Darlehn» (ebd. 1882). Von seinen theol. und kirchenpolit. Schriften seien genannt: «Theol. Votum eines Juristen» (Nürnb. 1832), «Was lehret Gottes Wort über die Ehescheidung?» (Lpz. 1860), «Das Buch mit den sieben Siegeln in der Offenbarung St. Johannis 5, 1 fg.» (ebd. 1860), «Die streitigen Lehren von der Kirche, dem Kirchenamt, dem Kirchenregiment und der Kirchenregierung» (ebd. 1863).

Huschkes Gehörzähne, benannt nach ihrem Entdecker Emil Huschke (geb. 14. Dez. 1797 zu Weimar, gest. 19. Juni 1858 als Professor der Anatomie zu Jena), s. Gehör (Bd. 7, S. 691 a).

Huschspinne (Micrommata), Gattung aus der Familie der Krabbenspinnen (s. d.) mit zwei deutschen Arten. Treiben sich in Waldungen auf Gras, besonders gern auf Blumen herum, wo sie mit ausgebreiteten Beinen stundenlang regungslos sitzen, verstehen aber auch sehr rasch zu laufen und haben namentlich eine große Fertigkeit, sich beim Verfolgtwerden blitzschnell auf die untere Seite der Blätter u. s. w., auf denen sie sitzen, herumzuschwingen.

Husejn, Husseïn, der zweite Sohn des vierten Chalifen Ali, jüngerer Bruder des Hasan (s. d.), vertrat nach dem Emporkommen des Mo’âwija die Ansprüche der Familie des Ali auf das Chalifat. Durch seine Getreuen im Irak herbeigerufen, versuchte er von Beginn der Regierung des Jesid, des zweiten Omajjaden, seinen Ansprüchen mit den Waffen Geltung zu verschaffen und traf in der Ebene von Kerbela auf die ihn ^[richtig: ihm?] unter Amrs Befehl entgegengesandten Truppen. Hier fiel H. 10. Okt. 680. Auf dem Platze, wo er starb, wurde eine Moschee errichtet, als Wallfahrtsort der Schi’iten bekannt unter dem Namen Meschhed H. Der Todestag des H. (10. Moharrem), Aschura genannt, welcher von allen Mohammedanern als religiöser Gedenktag - wohl eine mohammed. Umdeutung des 10. Tischri der Juden - gefeiert wird, gilt den Schi’iten als Tag öffentlicher Trauer, an welchem, namentlich in Persien, das traurige Geschick der Familie Alis dramatisch vorgeführt wird. Solche Dramen sind unter dem Namen «Ta’zija» bekannt. Nach der Sage der