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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Hussitenkriege; Hussitenschanzen; Husten; Huste nicht; Hustings; Hustopeč; Hustpulver; Husum

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Hussitenkriege – Husum

Damit war die Einheit der H. gesprengt, denn die Taboriten und Waisen weigerten sich, ihren Frieden mit der Kirche zu schließen. In der Schlacht bei Böhmisch-Brod und Lipan wurden die Taboriten völlig geschlagen (30. Mai 1434); sie verschwanden als eigene Partei, doch erschienen Ausläufer derselben wieder unter den Böhmischen Brüdern (s. d.). Die Kalixtiner gewannen die Herrschaft und die Kompaktaten wurden vom Landtage zu Iglau (5. Juli 1436) feierlich bestätigt und von Sigismund beschworen, der nun als König von Böhmen anerkannt wurde. Alsbald aber versuchte er die den H. gemachten Zugeständnisse wieder aufzuheben, ebenso sein Nachfolger Albrecht Ⅱ. (1437‒39). Nach dessen Tode entstand in Böhmen so große Verwirrung, daß die H. die Wahl Georg Podiebrads 1458 zum König von Böhmen durchsetzen konnten. Freilich erklärte Papst Pius Ⅱ. 31. März 1462 die Kompaktaten für aufgehoben und wollte Georg Podiebrad nur dann als König anerkennen, wenn er sich verpflichte, die Ketzerei in Böhmen auszurotten; aber der gegen Böhmen unternommene Kreuzzug wurde glänzend abgeschlagen. Auch Georgs kath. Nachfolger, der poln. Prinz Wladislaw Ⅱ. (1471‒1516), mußte auf dem Landtage zu Kuttenberg 1485 die Kompaktaten bestätigen, und der Reichstag von 1512 verlieh H. und Katholiken volle Gleichberechtigung. Als sich die deutsche Reformation vollzog, trat unter den H. eine Scheidung ein. Einige kehrten zur kath. Kirche zurück, andere schlossen sich den Protestanten an und vereinigten sich mit ihnen 1575 auf Grund der Confessio Bohemica.

Über die Litteratur s. Huß; vgl. ferner: Lenfant, Historie de la guerre des Hussites (Amsterd. 1729; Utr. 1731); W. F. Schubert, Geschichte des Hussitenkrieges (Neust. 1825); Palacky, Urkundliche Beiträge zur Geschichte des Hussitenkrieges 1419‒36 (2 Bde., Prag 1872‒74); die einschlägige Partie in Schlesingers «Geschichte Böhmens»; Bezold, Zur Geschichte des Hussitentums (Münch. 1874); ders., König Sigmund und die Reichskriege gegen die H. (3 Tle., Münch. 1872‒77); Grünhagen, Die Hussitenkriege der Schlesier 1420‒35 (Bresl. 1872); Loserth, Beiträge zur Geschichte der hussitischen Bewegung (Wien 1890).

Hussitenkriege, s. Hussiten.

Hussitenschanzen, s. Heidenschanzen.

Husten (Tussis) nennt man ein hastiges, tönendes, meist krampfhaft, d. h. durch Reflexreizung erfolgendes Ausstoßen der Luft aus den Lungen und obern Luftwegen, wobei in der vorher krampfhaft verengten Stimmritze das Hustengeräusch entsteht. Meist geht eine tiefere und kräftigere Inspiration voraus; ist dies nicht der Fall, so entsteht das Hüsteln. Der H. wird verursacht (ausgenommen bei rein willkürlichem Hüsteln) durch eine Reizung der vom Nervus vagus abstammenden Empfindungsnerven an einer beschränkten Stelle der Unterseite der Stimmbänder, durch den sog. Hustenkitzel. Diese Reizung teilt sich dann dem Reflexcentrum im obern Rückenmark mit und ergreift von da die Bewegungsnerven der Atmungsmuskeln des Brustkastens und der Bauchwände. Der Hustenreiz wird bei gesunden Atmungswerkzeugen durch Eindringen fester oder ätzender Körper in den Kehlkopf und die Luftröhre hervorgebracht (Staub, Flüssigkeit beim Verschlucken, reizende Gase, Tabaksrauch, Schleim), kommt aber auch bei Entzündung und geschwürigen Prozessen der Luftwege zu stande. In einzelnen Fällen wird er durch die bloße Mitleidenschaft der Atmungswerkzeuge bei Leiden anderer, in der Nähe liegender Organe hervorgerufen; so kann eine Reizung der in der Schleimhaut des Magens sich verbreitenden Äste des Nervus vagus reflektorisch auf die Lungenäste überstrahlen und so den sog. Magenhusten hervorrufen. Mitunter tritt der H. auch als selbständige Neurose, unabhängig von anderweitigen Veränderungen in den Luftwegen auf (sog. Kehlkopfhusten, Tussis laryngealis); meist handelt es sich dabei um blutarme und nervöse Individuen, besonders Frauen, die auch an sonstigen nervösen oder hysterischen Beschwerden leiden. Sind die Luftwege schon an sich krank, so bringt schon ein sehr leichter Reiz, z. B. die Anhäufung des Schleims, H. zu Wege. Sonach ist der H. keine eigentümliche Krankheit, sondern nur das Symptom eines regelwidrigen Zustandes, der manchmal nach Hinwegnahme der Ursachen schwinden, oft aber auch nicht entfernt werden kann, wie bei der Lungenschwindsucht und den andern Zerstörungskrankheiten der Respirationsorgane. Hält der H. längere Zeit an, z. B. 8‒14 Tage, ohne sich zu vermindern, so ist er immer als ein ernsthafter Zufall zu betrachten, da jeder Katarrh in Lungenentzündung oder Tuberkulose übergehen oder zu allerlei bedenklichen Übeln, wie Emphysem der Lungen, auch Lungenblutungen, Blutandrang nach einzelnen Teilen, besonders nach dem Kopfe, bisweilen auch Berstung von Gefäßen (Nasenbluten, Schlagfluß), Eingeweidebrüche, Abortus u. dgl. führen kann. Aus diesem Grunde muß auch in jenen Fällen, in denen die betreffende Grundursache nicht entfernt werden kann, der H. wenigstens symptomatisch bekämpft werden, was teils durch milde, laue, schleimig-ölige Dinge geschieht (z. B. durch warme Milch, Leinthee, Brustthee, Malzbonbons, Emulsionen), teils durch narkotische, den Hustenkitzel und die Reflexreizbarkeit mildernde Mittel (besonders Morphium, Opium, Blausäure, Bilsenkraut, Belladonna, Chloralhydrat), teils durch schleimlösende oder expektorierende Mittel (wie die kohlensauren Alkalien, die meisten Mineralwässer), teils durch Ableitungen auf die Haut (z. B. Pechpapier, Blasenpflaster, Senfteige, warme Breiumschläge), welche man meist vorn auf der Brust anbringt. Am entschiedensten tritt der krampfhafte und schädliche Charakter des H. bei dem sog. Keuchhusten (s. d.) hervor.

Huste nicht, s. Geheimmittel.

Hustings (engl., spr. höß-), die Erhöhung oder Bühne, von wo aus die Bewerber um Parlamentssitze Reden an die Wähler halten.

Hustopeč (spr. -petsch), czech. Name von Auspitz (s. d.)

Hustpulver, französisches, s. Brustpulver.

Husum. 1) Kreis (Landratsamt im Schloß vor H.) im preuß. Reg.-Bez. Schleswig, hat 850,40 qkm, (1890) 36042 (17812 männl., 18230 weibl.) E., 2 Städte, 25 Landgemeinden, 3 Gutsbezirke. – 2) Kreisstadt im Kreis H., an der kanalisierten Husum-Aue, die 3 km unterhalb der Stadt in eine Bucht der Nordsee mündet, vor der die Insel Nordstrand liegt, 4 km von der Hever, die die Fortsetzung der Aue im Watt und 5 km vor H. eine sichere Reede bildet, liegt an den Linien Heide-Tondern und Tönning-Jübek der Preuß. Staatsbahnen (2 Bahnhöfe), durch regelmäßige Dampfschiff-^[folgende Seite]

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