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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Kometensucher; Komfort; Komgha; Komik; Komiker; Komitat; Komitat (Grafschaft); Komitee; Komitialgesandter; Komitien

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Kometensucher – Komitien

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Kometen'

gehen. (S. Sternschnuppen.) – Vgl. Carl, Repertorium der Kometen-Astronomie (Münch. 1864); Oppolzer, Lehrbuch zur Bahnbestimmung der K. und Planeten (2 Bde., Lpz. 1870-80; Bd. 1, 2. Aufl. 1882); Zöllner, Über die Natur der K. (3. Aufl., ebd. 1883); Marcuse, über die physische Beschaffenheit der K. (Berl. 1884).

Kometensucher, Fernrohre von etwa 10–15 cm Objektivöffnung mit kurzer Brennweite. Dieselben haben ein großes Gesichtsfeld und gestatten bei Anwendung schwacher Vergrößerungen schwache und dabei ziemlich ausgedehnte Objekte, wie Kometen, leicht aufzufinden. (S. Bahnsucher.)

Komfort (engl. comfort; frz. confort, «Trost»), häusliche Behaglichkeit, durch praktische und geschmackvolle Einrichtungen erzeugt; komfortābel, behaglich, bequem.

Komgha, Bezirk in der östl. Provinz der Kapkolonie, hat 1414 qkm und (1891) 6940 E., darunter 1350 Weiße, liegt südlich des Großen Keiflusses und bildete einst die Ostgrenze von Britisch-Kaffraria.

Kōmik (grch.), komische Wirkung, Darstellung. Das Komische hat seinen psychol. Ursprung in einer Inkongruenz der Einzelanschauung mit dem Begriff, durch den sie gedacht wird. Höhern ästhetischen Wert erlangt das Komische erst, wo es nicht vereinzelt, wie im Witz, sondern im Dienst einer Idee auftritt, und dies geschieht im Humor (s. d.) im weitesten Sinne. Der Humor verwendet absichtlich oder unabsichtlich die K., um eine Idee zu heben oder zu vernichten; will er durch den Gegensatz des Komischen eine bestimmte Idee unterstützen oder erzeugen, so ist er Humor im engern Sinne, will er sie bloß zerstören, ohne etwas an ihre Stelle zu setzen, wird er zur Satire. – Außer den Werken über Ästhetik von Vischer, Zimmermann, Carriere u.a. vgl. Jean Paul, Vorschule der Ästhetik (2. Aufl., Stuttg. 1813); Hecker, Die Physiologie und Psychologie des Lachens und des Komischen (Berl. 1873); Lipps, Psychologie der K. (in den «Philos. Monatsheften», Bd. 24 u. 25, Heidelb. 1886).

Komĭker, Darsteller des Komischen (s. Komik).

Komitāt (lat.), Begleitung, Geleit, namentlich die feierliche Begleitung eines von der Universität Abgehenden seitens seiner Studiengenossen.

Komitāt (d. i. Grafschaft, vom lat. comes, Graf; magyar. vármegye, «Burgbezirk», oder megye), Name der einzelnen Bezirke oder Gespanschaften (Ispánschaften) Ungarns, deren jede unter ihrem Grafen oder Obergespan (Ispán) eine selbständige Verwaltung hat. Sie sind ein Werk Stephans I. des Heiligen (995–1038), der die Verwaltung seines Reichs nach deutschem Muster einrichtete und es daher in Grafschaften einteilte, deren Mittelpunkt eine vorgefundene oder neuerbaute Burg war; daher auch der ungar. Name. Die Insassen dieser K. waren die Krieger oder Adligen oder königl. Diener. Sie saßen auf den Höfen des Königs, den sie allein über sich anerkannten und dem sie zum ständigen Kriegsdienste verpflichtet waren. Der Gaugraf (Comes parochianus), der an der Spitze des K. stand, war, wie die Grafen in Deutschland, im Kriege der Anführer der Burggrafschaftsmiliz, im Frieden der Verwalter und oberste Richter des Gaues. Die Komitatsverfassung war bis März 1848 eine aristokratische und wurde 1876 neu geregelt. Gegenwärtig bestehen in Ungarn 63, in Kroatien-Slawonien 8 K. ↔

Komitee (frz. comité; engl. committee, vom lat. committere, beauftragen), eine im Namen einer größern Vereinigung handelnde und in der Regel durch deren Wahl und Auftrag für vorbereitende Geschäfte oder zur Ausführung gefaßter Beschlüsse gebildete Versammlung. Der Sprachgebrauch unterscheidet K. keineswegs streng und konsequent von den Ausschüssen, Deputationen, Kommissionen; doch kann man annehmen, daß der Begriff des K. der allgemeinste und weiteste unter diesen ist. Comité nannte man in Frankreich jede Kammersitzung, die bei verschlossenen Thüren gehalten wurde. – Über das Committee im engl. Parlament s. Bill. In den Vereinigten Staaten giebt es sowohl im Repräsentantenhaus wie auch im Senat eine große Anzahl von ständigen K., da jedes Gesetz herkömmlicherweise in einem K. vorberaten wird.

Komitiālgesandter, ehemals Gesandter beim Reichstag zu Regensburg.

Komitĭen (Comitia), im alten Rom die Bürgerversammlungen, in denen das gesamte Volk, in seine Abteilungen gegliedert, auf Berufung und unter Leitung einer hierzu berechtigten Magistratsperson über einen von dieser fragweise gestellten Vorschlag (rogatio) abstimmte. Außer ihnen gab es noch Contiones (Volksversammlungen), zu denen das Volk von irgend einer Magistratsperson berufen wurde, um Mitteilungen entgegenzunehmen und Reden anzuhören. Die K. waren nach den verschiedenen Einteilungen des röm. Volks verschieden. In den ältesten, Kuriatkomitien (comitia curiata), kamen die ursprünglich allein berechtigten Patricier auf dem Comitium, einem Platze zwischen dem Forum und der Curia, vom Könige oder Zwischenkönige (interrex) berufen, nach ihrer Einteilung in 30 Kurien von je 10 Geschlechtern zusammen. Seit Servius Tullius gingen ihre Hauptvorrechte auf die Centuriatkomitien (comitia centuriata) über. Diese waren Versammlungen der Bürgerschaft nach ihrer militär. Gliederung außerhalb des städtischen Friedensbezirks (pomerium) auf dem Marsfelde. Es stimmten hier sämtliche unbescholtene Bürger, Patricier wie Plebejer, unter dem regelmäßigen Vorsitze der Konsuln, innerhalb der Vermögensklasse (s. Census) und Centurie (s. d.), der sie zugeteilt waren. Die Centuriatkomitien wurden durch den Magistrat mittels Edikts angesagt, der Gegenstand der Abstimmung, die Rogation, hing innerhalb eines vorhergehenden Zeitraums von wenigstens 3 Markttagen, d. h., da diese alle 8 Tage stattfanden, von 17 Tagen (trinundinium), öffentlich aus. Nur wenn die Auspizien (s. Augurn) günstig waren, durften die K. abgehalten werden. Die Abstimmung erfolgte zuerst mündlich, in der spätern Zeit der Republik durch die in eine Stimmliste zu legenden Täfelchen. Jeder Stimmende erhielt zwei Täfelchen, bei Gesetzesvorschlägen eins mit V(ti) R(ogas) zur Billigung, eins mit A(ntiquo) zur Verwerfung des Vorschlags.

Die Strafgerichtsbarkeit kam den Centuriatkomitien allmählich dadurch abhanden, daß das Volk die Untersuchung erst von Fall zu Fall, dann für immer, besondern Kommissionen (questiones) übertrug, die so zu stehenden Gerichtshöfen wurden. Das Recht, über Gesetze, sowie das, über Krieg und Frieden zu beschließen, teilten die Centuriatkomitien schon seit 472 mit den Tributkomitien (comitia tributa). Es trat das Volk in diesen nach Distrikten zusammen, die durch die geogr. Abteilung des röm.

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 522.

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