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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Kriegsmarine – Kriegsrat

Die Bezahlung der Pferde nach dem Friedenspreise erfolgt aus der Kriegskasse. – Vgl. Laband, Staatsrecht des Deutschen Reichs, Ⅱ, §. 110 (2. Aufl., Freib. i. Br. 1890‒91).

Kriegsmarine, s. Marine, über die deutsche, französische, großbritannische u. s. w. K. s. Deutsches, Französisches u. s. w. Heerwesen.

Kriegsmarsch, jede bedeutende Stellungsänderung der Truppen mit Rücksicht auf den Feind. Die K. machen zum großen Teil die Kriegsthätigkeit der Truppen aus und bilden einen wesentlichen Bestandteil der Operationen. Oft ist es schon von entscheidender Wichtigkeit, daß eine Truppe schlagfertig zur rechten Zeit an einem ihr angewiesenen Punkte eintrifft. Für K. sind neben strenger Disciplin in erster Linie strategische und taktische, dann erst sanitäre und ökonomische Rücksichten maßgebend; je näher dem Feinde, desto mehr treten letztere zurück. Jeder K. wird mit Marschsicherheitsmaßregeln ausgeführt; die Grundlage für diese ist die Gliederung der marschierenden Truppe in Avant- oder Arrièregarde und Gros. Die Absonderung einer Reserve während des Marsches, früher wohl üblich, ist zwecklos und störend. In Bezug auf die Richtung zum Feinde unterscheidet man: Vormarsch, Rückmarsch und Flankenmarsch. Führt der Vormarsch direkt zum Zusammenstoß, so nennt man ihn Anmarsch zum Gefecht; erfolgt der Rückmarsch unter Nötigung durch den Feind, so wird er zum Rückzug. Ein Flankenmarsch, bei dem man in größerer oder geringerer Entfernung längs der Front der feindlichen Aufstellung entlang marschiert und dem Gegner die Flanke bietet, ist ein gefährliches Unternehmen und eine der schwierigsten Aufgaben für die Truppenführung. Über das Gefecht unmittelbar vom Marsche aus s. Begegnungsgefecht.

Kriegsmaschinen, Maschinen zum Schutze oder zum Angriff im Kriege. Die K. des Altertums und Mittelalters sind gewissermaßen als verallgemeinerte Waffen zu betrachten, die nicht den Schutz und die Vernichtung des einzelnen Kriegers, sondern eines befestigten Platzes in seiner Gesamtheit bezweckten; für die K. gilt daher dieselbe Einteilung wie für die Waffen überhaupt: Schutzmaschinen und Trutz – oder Angriffsmaschinen. Die Schutzmaschinen umfassen alle Vorrichtungen, die dem Angreifer gestatten, sich möglichst gesichert der Mauer der belagerten Stadt zu nähern, gesichert an der Zerstörung derselben zu arbeiten und ungefährdet die Höhe derselben ersteigen zu können. Hierher gehören die beweglichen Schirme zum Schutze vorgeschobener Schützen; die Schutzdächer verschiedener Art, die zum Schutz derjenigen Mannschaften dienen sollten, welche das Vorgelände für die Bewegung der großen Maschinen einebneten, mit der Ausfüllung des Grabens, mit der Untergrabung der Mauer oder mit Herstellung einer Öffnung in derselben beschäftigt waren; die zur Ersteigung der Mauer dienenden Vorrichtungen des Hebekastens und der Sturmbrücke (s. Fallbrücke), endlich die zur Aufstellung von Wurfmaschinen und allmählicher Annäherung an die Mauer bestimmten Wandeltürme. Die Trutz- oder Angriffsmaschinen zerfallen in solche, die in unmittelbarer Nähe (Nahmaschinen) und in solche, die aus der Ferne wirken (Fernmaschinen). Die in der Nähe wirkenden Angriffsmaschinen waren: Mauerbohrer, Widder oder Mauerbrecher und Sturmhaken. Über die aus der Ferne wirkenden Angriffsmaschinen s. Wurfmaschinen. Die gesamten K. des Mittelalters, welche nach Zweck und Einrichtung denen des Altertums im allgemeinen ähnlich sind, werden mit dem Namen Antwerk (s. d.) bezeichnet. – Litteratur s. Balliste.

Kriegsministerium, die oberste Staatsbehörde für das Heer- und Kriegswesen. An der Spitze steht der Kriegsminister, meist ein höherer Offizier, der vom Kriegsherrn oder dem Staatsoberhaupt ernannt wird. In konstitutionellen Staaten hat er sein Ressort auch im Parlament zu vertreten; bei rein parlamentarischer Regierung muß er daher der Majorität des Parlaments entnommen werden, braucht dann aber nicht Militär zu sein; bei weniger streng parlamentarischer Regierung kann er als Fachminister von etwaigem Kabinettswechsel ausgeschlossen bleiben. In militär. Hinsicht leitet der Kriegsminister entweder das gesamte Heerwesen (wie in Frankreich) oder nur die organisatorischen und Verwaltungsangelegenbeiten (wie in Preußen), während im letztern Falle für Oberbefehl, Dienstpraxis u. s. w. besondere Organe bestehen. In Preußen z. B. führt der Deutsche Kaiser den Oberbefehl, während ihm der Chef des Generalstabes, die Generalinspecteure der Artillerie und des Ingenieurkorps und der Festungen, die kommandierenden Generale u. s. w. zur Seite stehen.

Im Deutschen Reich bestehen K. für Preußen, Bayern, Württemberg, Sachsen; für alle übrigen deutschen Staaten und das Reichsland fungiert das preußische K. Das preußische K. zerfällt in folgende Abteilungen: Centralabteilung, in welcher der Kriegsminister selbst die Entscheidung trifft; Allgemeines Kriegsdepartement (Armeeabteilung, Abteilung für Fußtruppen, Kavallerieabteilung, Feldartillerieabteilung, Festungsabteilung) ; die Abteilung für persönliche Angelegenheiten (Militärkabinett) ist neuerdings selbständig gestellt; Militärökonomiedepartement (Kassenabteilung, Verpflegungsabteilung, Bekleidungsabteilung, Servisabteilung, Bauabteilung); Departement für das Invalidenwesen (Pensionsabteilung, Unterstützungsabteilung, Anstellungsabteilung); Waffendepartement (seit 1. April 1890; Handwaffenabteilung, Geschützabteilung, Technische Abteilung, Remontierungsabteilung, Medizinalabteilung). – Außerdem sind beim K. das Direktorium des Potsdamschen großen Militärwaisenhauses, die Oberprüfungskommission im K. und die Generalmilitärkasse.

Kriegsmittel, s. Krieg.

Kriegsraison, soviel wie Kriegsgebrauch (s. d.).

Kriegsranglisten, Personalverzeichnisse der Offiziere (die Verzeichnisse der Unteroffiziere und der Mannschaften heißen Kriegsstammrollen), die im deutschen Heere von sämtlichen Behörden und Truppenteilen des Feld- und Besatzungsheers während der Dauer des mobilen Zustandes geführt werden. Die K. sind insbesondere wichtig für alle die Beurkundung des Personenstandes betreffenden Angelegenheiten sowie für die Beurteilung etwaiger späterer Versorgungsansprüche. Zur Erkennung der Toten und der schwer Verwundeten trägt im deutschen Heere jeder Soldat eine Blechmarke unter der Kleidung an einer Schnur um den Hals, auf welcher die Nummer steht, unter welcher er eingetragen ist.

Kriegsrat, eine Versammlung höherer Offiziere, die der Oberbefehlshaber in schwierigen La- ^[folgende Seite]

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