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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Naturforscherversammlungen

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Naturforscherversammlungen

2) Durch photogr. Aufnahmen, welche durch chem. Wirkung des Lichts in Druckplatten übergeführt, mit Benutzung des Farbendruckprincips und mit verschiedenen Farben nach optischen Grundsätzen abgedruckt werden. Dieser zweite Weg wurde bereits von Ransonnet in Österreich und Collen in England 1865 vorgeschlagen; sie verlangten die Herstellung dreier Aufnahmen desselben farbigen Gegenstandes durch ein rotes, gelbes und blaues Glas. So sollten drei Negative entstehen, in denen je nur die roten, blauen und gelben Strahlen der Natur gewirkt hätten. Diese sollten auf Stein kopiert und die erhaltenen photolithogr. Steine in Gelb, Blau und Rot auf dasselbe Papier abgedruckt werden. Der Gedanke war nicht ausführbar, weil man damals rot- und gelbempfindliche photogr. Platten noch nicht kannte. Erst 1873 wurden solche von H. W. Vogel in Berlin erfunden, und nun nahmen Cros und Ducos du Hauron in Frankreich, später Albert in München den Gedanken wieder auf, indem sie sich der nach Vogels Princip «farbenempfindlich» gemachten Platten bedienten. Albert benutzte statt der Lithographie den Lichtdruck (s. d.).

Bei der Wahl der Abdruckfarbe ergaben sich aber Eigentümlichkeiten. Jedes gewöhnliche (schwarze) photogr. Bild wird bekanntlich mit Hilfe des Lichts unter einer Negativplatte, auf welche Schwarz nicht gewirkt hat, auf im Lichte schwarz werdendes Papier kopiert. Analog braucht man für Herstellung des Gelb bei dem Naturfarbenlichtdruckverfahren eine Negativplatte, auf welche Gelb nicht gewirkt hat, für die Herstellung der Kopie in Rot eine Negativplatte, auf welche Rot nicht gewirkt hat. Kurz, es stehen die Druckfarben und die auf das Negativ wirksamen Naturfarben in einem Gegensatz zu einander. So gelangte man zu dem Schluß, die für Rot empfindliche Negativplatte müsse in der Komplementärfarbe Grün, die für Gelb empfindliche Platte in der Komplementärfarbe Blau abgedruckt werden u. s. w. In der That erhielt man dadurch eine Annäherung an die Naturfarbe, keineswegs aber die wirkliche Naturfarbe selbst, da es zahlreiche Nuancen Grün, Rot und Gelb giebt und man die richtige noch nicht auszuwählen wußte.

Die Abweichungen waren unter Umständen derart, daß die Bilder künstlerisch völlig wertlos wurden. H. W. Vogel wies 1885 nach, daß der Begriff Komplementärfarben ein in hohem Grade schwankender sei, daß eine und dieselbe Farbe sogar mehrere Komplementärfarben haben könne, die Farbendrucker suchten diejenigen aus, welche ihnen am besten paßten. (Vgl. Vogel, Lehrbuch der Photographie, 4. Aufl., Bd. 2.) Vogel beseitigte diese Willkür durch Aufstellung eines einfachen Gesetzes. Zur Herstellung der oben erwähnten drei oder mehr farbenempfindlichen Platten (für die Aufnahme hinter rotem, gelbem und blauem Glase) sind nämlich Färbungen betreffender Platten durch gewisse lichtempfindliche Farbstoffe nötig, welche betreffendes rotes, gelbes, grünes oder blaues Licht absorbieren. Genau dieselben Farbstoffe aber oder ihnen spektroskopisch gleichende müssen nach Vogel als Druckfarben genommen werden, um wirklich naturähnliche Drucke zu erhalten, denn nur diese Farbstoffe sind dem von ihnen absorbierten blauen, gelben oder roten Lichte komplementär. Der Chromolithograph Ulrich war der erste, der die Richtigkeit dieses Princips praktisch erwies und 1890 bereits derartig gefertigte Lichtdrucke veröffentlichte. Um dieselbe Zeit erzielte E. Vogel (Sohn von H. W. Vogel) durch Anwendung neuer Plattenfärbungen sowie neuer korrespondierender farbiger Strahlenfilter an Stelle der in der Färbung wechselnden Glasscheiben bessere Resultate.

Die Unvollkommenheiten des Lichtdruckes gegenüber dem große Auflagen gestattenden Buchdruck veranlaßten E. Vogel, im Verein mit W. Kurtz in Neuyork, das Verfahren (jetzt auch Dreifarbendruck genannt) in Buchdruck umzusetzen, und zwar auf dem Wege der Autotypie (s. d.). Die Versuche wurden von Erfolg gekrönt, so daß das Verfahren jetzt in Deutschland, England und Frankreich bereits ausgeübt wird. Varianten des Verfahrens wurden später von Dr. Albert jun. (München), von Hübl (Wien), Weißenberger (Petersburg) und Husnik (Prag) versucht.

Der 1875 von Ducos du Hauron erfundene Dreifarbenpigmentdruck ist 1894 von Mathieu in London und 1896 von Selle in Brandenburg vervollkommnet worden. Die drei Drucknegative für Blau, Rot und Gelb werden nach dem Pigmentdruckverfahren (s. Photographie) auf gelbe, rote und blaue Pigmentschichten kopiert, die dadurch erhaltenen drei Häutchen auf dasselbe Papier oder Glas übertragen und entwickelt. – Vgl. A. W. Vogel, Handbuch der Photographie, Bd. 2 (4. Aufl., Berl. 1894).

Naturforscherversammlungen, die alljährlich stattfindenden Wanderversammlungen der Gesellschaft deutscher Naturforscher und Ärzte, einer Gesellschaft, die zunächst auf Okens Anregung 18. Sept. 1822 aus einem kleinern Kreise von Freunden hervorging und im Laufe der Zeit zum Mittelpunkte naturwissenschaftlicher Bestrebungen in Deutschland wurde. Auf der 7. Versammlung 1827 zu Berlin wurden neben den allgemeinen Sitzungen noch Sektionen für die einzelnen naturwissenschaftlichen Disciplinen unter besonderm Vorsitz eingerichtet. Von der 10. Versammlung an (1832 in Wien) erschien jährlich ein amtlicher Bericht über die Versammlung deutscher Naturforscher und Ärzte; auch diente Okens Zeitschrift «Isis» der Gesellschaft als Organ. Während der Zusammenkunft zu Freiburg 1838 wurde zum erstenmal ein täglich erscheinendes Tageblatt über die Verhandlungen der Gesellschaft herausgegeben. Der 1834 zu Stuttgart eingereichte Antrag auf Erweiterung der sehr wenig bindenden Statuten und festere Organisation der Gesellschaft wurde, besonders durch Okens Entgegnungen, zurückgewiesen, da man gerade in den die Freiheit der Mitglieder wenig beschränkenden Gesetzen eine Gewähr für die Existenz der Gesellschaft sah. Erst 1891 zu Halle wurde ihr eine festere äußere Gestaltung gegeben auf Grund neuer Statuten, die seit 1. Jan. 1892 gelten. Danach hat die Gesellschaft, welche die Förderung der Naturwissenschaft und Medizin sowie die Pflege persönlicher Beziehungen ihrer Mitglieder bezweckt, die Rechte einer jurist. Person; ihr Sitz ist Leipzig. Die Leitung ist in den Händen des Vorstandes, des wissenschaftlichen Ausschusses und der Geschäftsführer. Das Eintrittsgeld beträgt seit 1894 10 M., der Jahresbeitrag 5 M., für die gedruckten Verhandlungen noch außerdem 6 M. Das Vermögen der Gesellschaft besteht aus dem 1886 von den Geschäftsführern der Berliner Versammlung ihr überwiesenen Kapital von 27956 M., aus den Überschüssen der Jahresversammlung, aus den Beiträgen der Mitglieder sowie aus etwaigen Stiftungen. Der Rechnungsabschluß 31. Dez. 1895 fand mit einem Vermögensbestand von 79055,84 M.