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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Rom und Römisches Reich (als Republik)

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Rom und Römisches Reich (als Republik)

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Rom und Römisches Reich (unter den Königen)'

gewöhnlich, allerdings ohne entscheidenden Grund, als sabinisch gilt, und nach längern Kämpfen wuchsen beide zu einem Staat zusammen.

Die staatlichen Voraussetzungen Roms sind demnach dieselben wie überhaupt in Latium und Italien um diese Zeit. Es ist eine latinische Gaugemeinde, ohne doch dem Bund der Latiner anzugehören, in Kurien (angeblich 30), Geschlechter (gentes, angeblich 300) und Haushaltungen (familiae, angeblich 3000) sich gliedernd. Viehzucht und Ackerbau bilden die Hauptbeschäftigung, erst nach und nach entwickelt sich der Handel; aber die Wohnstätte ist gemeinsam, genau vermessen und eingeteilt und mit Mauer oder Wall befestigt. Daß man die Wohnstätte an einem weder besonders fruchtbaren, noch besonders gesunden Orte aufschlug, hat wohl die Lage an dem großen, bis dorthin schiffbaren Tiberstrom veranlaßt. Eben diese Lage ist von bedeutendem, vielleicht entscheidenden Einfluß auf Roms Geschichte geworden.

An der Spitze des kleinen Staates steht zunächst ein König (Rex, s. d.). Die Überlieferung zählt deren sieben auf, die sich in zwei größere Gruppen teilen: einmal die nationalen Könige Romulus, Numa Pompilius, Tullus Hostilius, Ancus Marcius und die eingewanderten etrusk. Tarquinier, Tarquinius Priscus und Tarquinius Superbus, zwischen beiden Tarquiniern wahrscheinlich als der jüngste eingeschoben Servius Tullius. Über die den verschiedenen Königen zugeschriebenen Thaten s. die Einzelartikel. Romulus erscheint als der Gründer des politischen, Numa als der Gründer des sakralen Roms. Den übrigen Königen werden meist bestimmte Erfolge gegenüber den Nachbarvölkern (Latinern, Sabinern, Etruskern, Volskern) zugewiesen. Tullus Hostilius zerstört Albalonga, Ancus Martius sichert die Tibermündung für Rom und gründet Ostia. – Als äußeres Resultat der Königszeit ergiebt sich allerdings ein stetiges Wachsen der röm. Macht. Die Zerstörung von Albalonga, des Vorortes der Latiner, ist eine kaum anfechtbare histor. Thatsache; Rom hat sich auf Kosten der umliegenden Latinerstädte ausgedehnt und schließlich, angeblich schon unter Servius Tullius, gleichberechtigt mit dem latinischen Gesamtbund ein Bündnis abgeschlossen. Der aus dem ersten Jahr der Republik (509) stammende erste Handelsvertrag Roms mit Karthago nennt als röm. Gebiet: «Ardea, Antium, Laurentum, Circeji, Terracina und andere unterthänige Latinerstädte.» Diese große und rasche Machtentfaltung hat Rom vielleicht mit seinen engen Beziehungen zu den damals die nördl. Westhälfte des Mittelmeers beherrschenden Etruskern in der letzten Königszeit zu danken. Die Tarquinier sind als Geschlecht sicher historisch und sicher etruskisch, mögen sie nun aus Etrurien eingewandert sein oder mag ihre Herrschaft eine Abhängigkeit Roms von Etrurien andeuten. Auch kulturell haben die Etrusker Rom stark beeinflußt in Religion, Baukunst (die gewaltigen, den Tarquiniern zugeschriebenen Bauten des kapitolinischen Jupitertempels und der Cloaca maxima, der Mauerbau des Servius Tullius), überhaupt im Handwerk, in der Verfassung. Sehr bedeutend (und das weist auf eine frühe Selbständigkeit Roms, trotz des etrusk. Einflusses) sind aber auch die Einwirkungen der unterital. Griechen, namentlich Cumäs, auf Rom gewesen. Von hier haben sie die Buchstabenschrift in der Königszeit unmittelbar erhalten; Maß und ↔ Gewicht zeigen mit dem karthagisch-sicilischen die engste Verwandtschaft. Mit Massalia und Delphi unterhielten die Könige Verbindung.

Im Innern bildete sich während der Königszeit die Gliederung und Gruppierung der Bürgerschaft, wie sie uns in der spätern Zeit entgegentritt: Patriciat (s. Patricier) und Plebs (s. d.), Senat und Volk. Außerdem schreibt die Überlieferung dem Könige Servius Tullius die Verteilung aller Bürger in bestimmte Heeres- und Steuerklassen zu. Ganz natürlicherweise hat das Königtum gegenüber dem nach Anteil am Regiment strebenden Senat und Patriciat, den Geschlechtern, seine Stütze in der Plebs gesucht und gefunden. Daß schließlich doch das Königtum gestürzt wird, ist zum großen Teil wohl ein Werk der Geschlechter, die vielleicht neben anderm den fremden Ursprung des letzten Königs Tarquinius Superbus benutzt haben, um die Plebs von der Parteinahme für den König abzuhalten. Inwieweit freilich die Abschaffung des Königtums eine Befreiung von etrusk. Fremdherrschaft war, inwieweit sie mit dem allgemeinen Zurückdrängen der Etrusker in jener Zeit in Beziehung steht, muß wie alle Einzelheiten der Revolution vorläufig unentschieden bleiben; die Sage hat den Vorfall zu sehr verdunkelt. Als letztes Jahr der Königsherrschaft gilt nach der Überlieferung das J. 510.

II. Rom als Republik. Erste Periode. Die Unterwerfung Latiums und Campaniens; der Ständekampf (509–338 v. Chr.). Nach Vertreibung der Könige trat an die Stelle der lebenslänglichen Gewalt eine jährige und unter zwei Beamte (praetores, consules) geteilte. Sie übernahmen, und zwar jeder für sich, aber durch das Veto des andern beschränkt, die polit. Befugnisse, die religiösen gingen an den Oberpontifex (s. Pontifex) und den den alten Herrschernamen bewahrenden rex sacrificulus (s. Rex) über. Vorübergehend in Zeiten der Gefahr war eine sechsmonatige Erneuerung der gesamten alten Königsgewalt in der Diktatur (s. Diktator) möglich. Der Senat behielt seine alte Machtstellung und wurde zu der Normalzahl von 300 Mitgliedern ergänzt. Der herrschende Stand blieben auch jetzt die Patricier; sie stellten überwiegend die Beamten und Priester, sie hatten direkt oder indirekt die Verfügung über die Staatsdomänen, den Ager publicus. Konzessionen an die gesamte Plebs (von dem plebejischen Adel abgesehen) bewilligten sie nur in der steigenden polit. Bedeutung der Centuriatkomitien an Stelle der altpatricischen Kuriatkomitien (s. Komitien) und in der angeblich im ersten Jahre der Republik durch den Konsul Valerius Poplicola beantragten Lex de provocatione, die jedem Bürger in Kapitalsachen die Appellation (Provokation) an das gesamte Volk zubilligte. Natürlich strebte die Plebs nach Gleichberechtigung, und so steht die ganze innere Geschichte Roms der ersten Jahrhunderte der Republik unter dem Zeichen des Ständekampfes, der aber von beiden Parteien auf durchaus gesetzlichem Boden in musterhafter Ordnung ausgefochten worden ist und mit dem äußern Sieg der Plebs endigt. Die großen Männer der folgenden Zeit gehen freilich auch meist noch aus dem alten Adel hervor.

Zunächst traten in der jungen Republik allerdings die innern Verhältnisse vor den auswärtigen zurück. Rom mußte sich gegen die nach der Überlieferung für die Tarquinier eintretenden Etrusker wehren. Der Herr von Clusium, Porsenna, zog 508 (?) heran.

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 950.