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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Schüttmohn; Schüttorf; Schüttung; Schutz; Schütz; Schutzbegleitung; Schutzblende; Schutzbrief; Schutzbrille; Schutzbürger; Schütze; Schützen

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Schüttmohn - Schützen (militärisch)

daß sich ihre untern Teile vereinigen, so geben auf diese Weise manchmal große Flächen wertvollen Thalgeländes der Kultur verloren, sie werden, wie der Ausdruck in den deutschen Alpen heißt, vermuhrt. Das Niedergehen von S. oder die Vermuhrung gehört zu den größten wirtschaftlichen Katastrophen der Gebirgsländer, die besonders dort häufig sind, wo eine sinnlose Waldverwüstung geregelten Wasserablauf unmöglich gemacht hat, so z. B. in Südfrankreich, in manchen Gegenden von Esthland und an andern Orten. (S. auch Aschenkegel.)

Schüttmohn, s. Papaver.

Schüttorf, Stadt im Kreis Grafschaft Bentheim des preuß. Reg.-Bez. Osnabrück, an der Vechte und der Linie Rheine-Oldenzaal der Holländ. Eisenbahngesellschaft, hat (1890) 3371 E., darunter 588 Katholiken und 21 Israeliten, Post, Telegraph, reform. und kath. Kirche, Ruine des alten fürstl. Bentheimschen Schlosses Altena, höhere Bürgerschule; Maschinenfabrik, Baumwollspinnerei, 5 Webereien, 5 Färbereien, Gerberei, Kunstbutter-, Liqueur- und Saffianlederfabrik, Cementziegelfabrik, Dampfziegeleien, Dampfmahl- und Sägemühlen. S. wurde 1294 Stadt und besaß 1600‒20 eine Universität und Gymnasium.

Schüttung, in der Bierbrauerei, s. Bier und Bierbrauerei (Bd. 2, S. 995 b).

Schutz, in der kaufmännischen Sprache soviel wie Honorierung, z. B. Annahme, Zahlung eines Wechsels u. s. w. Insbesondere nimmt man eine Wechselunterschrift durch Ehrenannahme (s. d.) oder Ehrenzahlung in S.

Schütz, latinisiert Sagittarius, Heinrich, Tondichter, geb. 8. Okt. 1585 zu Köstritz an der Elster, kam 1591 mit seinen Eltern nach Weißenfels, wurde Sängerknabe in der Kapelle des Landgrafen Moritz von Hessen-Cassel und empfing seine Bildung im Collegium Mauritianum. Seit 1607 studierte er die Rechte in Marburg, ging aber auf Veranlassung des Landgrafen Moritz 1609 nach Venedig, wo er Giovanni Gabrielis Unterweisung in der Musik bis zu dessen Tode (1612) genoß. Darauf kehrte er nach Cassel zurück und erhielt in der dortigen Kapelle eine Anstellung als Organist. 1614 ward er zur Taufe des Herzogs August, nachherigen Administrators des Erzstifts Magdeburg, nach Dresden gerufen, um bei dieser Feier musikalisch thätig zu sein. 1617 ernannte ihn der Kurfürst von Sachsen zu seinem Kapelldirektor. S. reformierte die Dresdener Kapelle vollständig und hob sie zu einer damals bewunderten Höhe. Die Unterbrechungen seiner Wirksamkeit, welche der Dreißigjährige Krieg veranlaßte, benutzte er zu Reisen nach Italien, Kopenhagen und Braunschweig. Er starb 6. Nov. 1672 zu Dresden. In S. erreichte die prot. Musik des 17. Jahrh. ihren Höhepunkt. Für die tiefsten Gedanken fand der Meister den einfachsten Ausdruck und blieb in den schwierigsten künstlerischen Kombinationen und in den kühnsten Gebilden seiner gewaltigen Phantasie immer anschaulich und verständlich. Von den allgemein bewunderten Kompositionen S.’ wurden zu seinen Lebzeiten in Stimmausgaben gedruckt: Madrigale, Psalmen, Motetten, geistliche Lieder (u. d. T. «Symphoniae Sacrae»), das Oratorium «Die Auferstehung des Herrn» u. s. w. Ungedruckt blieb die Oper «Dafne», die nach Rinuccinis gleichnamigem Gedicht von Opitz bearbeitet war und 1627 zu Torgau bei der Vermählung des Landgrafen von Hessen mit der Schwester des Kurfürsten von Sachsen aufgeführt wurde und überhaupt als die erste in Deutschland zur Aufführung gebrachte Oper zu betrachten ist. Sie scheint verloren zu sein. Das Verdienst, den lange vergessenen Meister der Praxis wieder zugeführt zu haben, gebührt Karl Riedel. Eine Gesamtausgabe von S.’ Werken veranstaltete Ph. Spitta (16 Bde., Lpz. 1885‒94). – Vgl. Spitta, Musikgeschichtliche Aufsätze (Berl. 1891).

Schütz, Henriette, s. Händel-Schütz.

Schutzbegleitung, soviel wie Convoi (s. d.).

Schutzblende, s. Jalousie (Bd. 9, S. 844 a).

Schutzbrief, vom Staatsoberhaupt urkundlich erteilte Zusicherung eines besondern Schutzes. Solche S. erhielten früher z. B. Angeklagte, wenn sie sich aus Furcht vor der Rache des Verletzten oder seiner Angehörigen dem Gericht nicht stellen wollten, sowie Zahlungsunfähige, welche die Rechtswohlthat der Güterabtretung erlangt hatten, um ohne Behelligung durch Wechselgläubiger bei der Ordnung ihres Kreditwesens mitzuwirken. Auch ganzen Klassen der Bevölkerung, welche nicht volle Berechtigung genossen, wie den Juden oder in der Türkei allen Nichtmohammedanern, wurden S. ausgestellt. (S. Geleit und Sauvegarde.) In neuester Zeit wurde das Institut der S. in anderer Weise wieder praktisch, nämlich für die Erwerbung von Kolonien.

Schutzbrille, s. Brille (Bd. 3, S. 539 b).

Schutzbürger, s. Pfahlbürger.

Schütze, im Wasserbau, s. Wehr. S. am Webstuhl, s. Weberei.

Schütze (Toxotes jaculator Cuv., s. Tafel: Fische Ⅴ, Fig. 5), ein zu den Schuppenflossern (s. d.) gehöriger, ziemlich hoher, seitlich zusammengedrückter Fisch von etwa 20 cm Länge, von silberiger Farbe mit fünf undeutlichen braunen Rückenbinden. Er findet sich vom Golf von Bengalen bis nach Nordaustralien im Meere in der Nähe des Ufers und spritzt auf Insekten, die auf Pflanzen unmittelbar am Wasser sitzen, mit großer Sicherheit einige Tropfen Wasser, worauf dieselben herabfallen und von ihm gefressen werden.

Schütze (♐), das 9. Zeichen des Tierkreises von 210 bis 270° Länge. – S. oder Sagittarius ist auch ein südl. Sternbild, das einen vierfachen und einen dreifachen Stern enthält, außerdem drei veränderliche Sterne, von denen der eine, U, eine nahe siebentägige Periode besitzt. Bemerkenswert sind mehrere glänzende Sternhaufen und ein merkwürdiger vielfacher Nebel in diesem Sternbild.

Schützen, in der deutschen Armee soviel wie Jäger (s. d.). Die namentlich in der ersten Hälfte des 19. Jahrh. gebräuchliche Formierung besonderer Schützenregimenter, Bataillone und Compagnien ist in der preuß. Armee nicht mehr üblich; nur das Gardeschützenbataillon hat sich unter diesem Namen erhalten. In Sachsen besteht ein Schützenregiment Nr. 108 (s. Füsiliere). Die S. haben ausgewählten Ersatz.

S. werden ferner die in der zerstreuten Ordnung kämpfenden Mannschaften der Infanterie genannt. Je nach der dünnern oder dichtern Entwicklung der S. unterscheidet man Schützenlinien und Schützenschwärme. Wegen der schwierigen Bewegung und Leitung derselben bleibt man so lange als möglich geschlossen und entwickelt erst S. (schwärmen) beim Übergang zum Gefecht, oder wenn das feindliche Feuer dazu zwingt. Die Bewegungen der S. geschehen stets ohne Tritt, ausnahmsweise auf kurze Strecken (über heftig beschossenes Gelände) im Lauf. Das Vorgehen der S. kann