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Sklavensee – Sklaverei
Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Sklavenküste'
land). Dieses, jäh im Absturz nach Norden, fällt gegen Süden in Terrassen ab und entsendet nach Dahome seine letzten Ausläufer (600 m). Von den
Gewässern, die dem Meere zuströmen, doch zur Trockenzeit versiegen, sind besonders der Mono und der unter 11° nördl. Br. entspringende und bis
Dogba schiffbare Weme (beide in Dahome), endlich der bei Lagos mündende
Ogun zu erwähnen. Viel wichtiger jedoch für den Charakter und Verkehr des Landes sind die Lagunen: der Togosee
in Togo, 10 km lang und breit, die Lagune Nokhue oder Denham bei Porto-Novo und die Lagune Ikoradu bei Lagos. Das Klima ist ziemlich erträglich,
namentlich in den trocknen Monaten September und Oktober. Es existieren zwei Regenzeiten. Jahresmitteltemperatur:
26,2°; im kühlsten Monat 20,5°, im heißesten (November)
35,2°C.
Die Masse der Bevölkerung bilden die Ewe, vom Volta bis zum Ogun (nach
andern nur zwischen Volta und Mono); zu ihnen zählt man die Anto, Krevi, Todschi, im weitern Sinne auch die Mahe und die Bewohner von Dahome (s.
Ewe). Die friedfertigen und gelehrigen Joruba (Nago) nehmen das Land vom Ogun bis zum Niger ein. Ein eigentümliches Volk ist ein
im Norden von Togo in einem selbständigen Freistaate ansässiger Stamm, dem einzelne Reisende den Namen Mina
beilegen. Er soll aus Negern entstanden sein, die aus der Sklaverei in Brasilien in die Heimat zurückkehrten, vielfach vermischt mit portug. Blut. Die Mina
sind schön gebaut und voll energischer Freiheitsliebe. In vereinzelten Fällen treiben sie direkten Handel mit Europa und suchen so bei ihren gesicherten
Beziehungen mit den Stämmen des Binnenlandes den europ. Faktoreien an der Küste gefährliche Konkurrenz zu machen. Die S. hat ihren Namen von
dem Sklavenhandel, der bis in die Mitte des 19. Jahrh. hier unter dem Schutz eines schwer zugänglichen, aber buchtenreichen Strandes im großartigsten
Maßstabe betrieben wurde. Bis 1851 besaßen hier nur die Portugiesen einige Ansiedelungen. 1861 setzte sich England fest, dann 1863 Frankreich und
1884 endlich Deutschland.
Sklavensee, Großer (Great-Slave-Lake), Binnensee
im Nordwestterritorium von Britisch-Nordamerika, nimmt auf der Südseite den Sklavenfluß und den Hay-River auf und fließt in seiner Westecke durch den
Mackenzie (s. d.) zum Nördlichen Eismeer ab. Der Flächeninhalt beträgt 21500 qkm, seine Ufer fallen noch innerhalb der nördl.
Waldgrenze. – Der Kleine S., im Territorium Athabasca, fließt zum Flusse Athabasca ab.
Sklavenstaaten, vor Beendigung des Bürgerkrieges diejenigen der Vereinigten Staaten von Amerika, in denen die Sklaverei
durch die Verfassung des Einzelstaates gestattet war. Zur Zeit des Bürgerkrieges teilte man sie in die S., welche bei der Union verblieben waren (Delaware,
Maryland, Kentucky, Missouri, Neujersey, Kansas, den Distrikt Columbia und die Territorien Neumexiko, Utah und Nebraska, zusammen 1860 mit 2942041
Freien und 432650 Sklaven) und in die abgefallenen, konföderierten S. (Virginien, Nord- und Südcarolina, Georgia, Florida, Alabama, Mississippi, Lousiana,
Texas, Arkansas und Tennessee, zusammen 1860 mit 5582223 Freien und 3521120 Sklaven).
Sklaverei, diejenige Stufe menschlicher Dienst- und Abhängigkeitsverhältnisse, auf der bei voller Einbuße der persönlichen
Freiheit ein Mensch zur ↔ Sache und damit zum Eigentum eines andern wird, das beliebig veräußert werden kann. Die S. ist so alt wie der
Ackerbau. Während sie bei den schweifenden Jagdvölkern und bei den nomadisierenden Hirtenstämmen keinen Raum fand und bei Völkern, die dem
Fischfang obliegen, nur vereinzelt vorkommt, entstand mit dem Seßhaftwerden und dem Beginn der Bodenbestellung auch das Bedürfnis nach
Sklavenarbeit. Die gesteigerte Arbeitsleistung, die der Bodenbau verlangt, forderte, mit der uralt geübten Sitte der Tötung der Kriegsgefangenen zu
brechen und die Arbeitskraft der Unterworfenen zum Vorteil des siegreichen Stammes auszunutzen. In der Folge trat in den Kriegen neben dem Güterraub
als Zweck der Menschenerwerb hervor, durch den der eigene Bedarf an Sklaven gedeckt und Menschenmaterial als Gegenstand des Handels erworben
wurde. S. und Sklavenhandel finden sich in den sie bedingenden Kulturstufen und wirtschaftlichen Verhältnissen in
fast allgemeiner Verbreitung und haben auf die Entwicklung der Völker überall einen wesentlichen Einfluß geübt. Seit dem Aufkommen der S. führten die
Kriege zu einer Bereicherung des Siegers an Arbeitskräften, die der Kultur dienstbar gemacht werden konnten. Die Anfänge der Arbeitsteilung und der auf
einen Zweck gerichteten Massenleistung setzten mit der S. ein. Durch die Überweisung der materiellen Arbeit an die Sklaven ward den Herrschenden eine
freiere Bethätigung im Dienste der Stammes- und Staatsinteressen und die Pflege geistigen Lebens ermöglicht. Mit der Unterscheidung in Freie und
Unfreie entstand eine mehr und mehr sich festigende Gliederung der Gesellschaft; die S. wirkt ständebildend, und vereinzelt ist es selbst bei den Negern,
wie an der Goldküste und im Kongolande, zur Bildung eines Adels gekommen. Die sociale Stellung der Sklaven pflegt günstiger und ihre Behandlung
milder zu sein bei Völkern einer niedern Kultur; die Anforderungen werden strenger und die Ausnutzung der Arbeitskraft wird gesteigert bei entwickelten
Wirtschaftsverhältnissen.
Das wirtschaftliche Leben der antiken Völker beruhte fast ausnahmslos auf S., und das ganze Altertum hindurch blieb es völkerrechtlicher Grundsatz, die
Kriegsgefangenen als Sklaven zu betrachten. Der Sklavenhandel, vornehmlich durch die Phönizier vermittelt, war eine feste Einrichtung. Assyrer,
Babylonier und Perser hatten S. seit ihrem ersten Auftreten als Eroberer; in Indien bestand eine mildere Form der Gebundenheit. Die
Juden, deren ursprünglich weitgehende Gewalt über ihre Sklaven das mosaische Gesetz beschränkte, unterschieden
zwischen einheimischen Sklaven, die nach sechsjähriger Dienstzeit freigegeben werden mußten, falls sie nicht freiwillig auf Loslassung verzichteten, und
solchen fremder Nationalität, die in lebenslänglicher S. verblieben. Sklavenkinder, auch diejenigen der einheimischen Unfreien, waren Eigentum der Herren.
Die S. erlangte bei den Israeliten nicht die Bedeutung, die sie bei den klassischen Völkern hatte, und der Sklavenhandel erreichte bei ihnen keine
beträchtliche Ausdehnung. Das Alte Testament weiß nichts von Sklavenmärkten, erst in der Mischna wird ihrer Erwähnung gethan.
Bei den Griechen blieb die S. wirtschaftliche Grundlage des Staatslebens durch die ganze Geschichte des Volks
hindurch. Auch ein Plato war in dieser Frage nicht vorurteilsfrei, und Aristoteles, obschon er die S. etwas Widernatürliches nennt,
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 1021.