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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Stake - Stall

Träger der Peerswürde war Sir James Dalrymple, geb. 1619, den sowohl Cromwell wie später Karl II. zum Richter am Court of Session ernannte. 1670 wurde er Präsident und nahm als Parlamentsmitglied verdienstvollen Anteil an der Gesetzgebung. Seine Stellungnahme gegen die Testakte brachte ihn in Gefahr, 1681 entwich er nach London, 1682 nach Holland, von wo er mit Wilhelm von Oranien nach England ging, der ihn in seine Präsidentenwürde wieder einsetzte und 1690 zum Viscount von S. in schott. Pairie erhob. Er starb 25. Nov. 1695. - Vgl. Mackay, Memoir of Sir James Dalrymple, the first Viscount of S. (Edinb. 1873).

Sein ältester Sohn, Sir John Dalrymple, zweiter Viscount und erster Graf von S., geb. 1648, wurde 1672 Anwalt, hatte unter den Verfolgungen, die seinen Vater zur Flucht nach Holland nötigten, mit zu leiden und war längere Zeit Staatsgefangener. Er stand im Einvernehmen mit Wilhelm von Oranien und gehörte zu den drei Gesandten, die 1689 diesem und Maria die schott. Krone anboten. Im schott. Parlament mußte er heftige Anfeindungen erdulden, 1691 aber wurde er Master of stair, Staatssekretär und kurz darauf Geheimsiegelbewahrer. Von ihm stammen die Weisungen zu dem Blutbad von Glen-Coe (1692), durch das die Angehörigen eines Clans heimtückisch ausgerottet wurden, weil das Clanhaupt Macdonald die Unterwerfung unter König Wilhelm hinausgeschoben hatte. Formell wurde er von der Anteilnahme freigesprochen, mußte aber vor den erhobenen Anklagen sein Amt niederlegen. Unter Königin Anna wurde er Mitglied des Geheimen Rats, 1703 Graf von S. und blieb, wenn auch ohne besonderes Amt, der maßgebende Berater des Grafen Godolphin in schott. Angelegenheiten. Vor allem erwarb er sich Verdienst um die schnelle Förderung der Union mit England. Er starb 8. Jan. 1707.

Ihm folgte sein zweiter Sohn John Dalrymple, zweiter Graf von S., bekannt als General und Diplomat, geb. 20. Juli 1673. Er studierte in Leiden, diente unter Wilhelm III. in den Niederlanden, wurde 1695 Master of stair, ging als Marlboroughs Adjutant in den Spanischen Erbfolgekrieg, befehligte als Brigadegeneral bei Ramillies und zeichnete sich besonders bei Oudenaarde aus (1708). Abwechselnd diente er im Felde und als Diplomat, 1710 wurde er Generallieutenant, 1711 trat er mit Marlborough ab und wurde in Edinburgh ein Führer der schott. Whigs. Als solcher machte ihn Georg I. zum Mitglied des Geheimen Rats und sandte ihn nach Paris, wo er vornehmlich das Anklagematerial gegen Bolingbroke und Oxford sammelte. In vorzüglicher Weise unterrichtete er seine Regierung über die Pläne des franz. Regenten Philipp von Orleans und des Stuartprätendenten Jakob Eduard und erlangte des letztern Ausweisung aus Paris. 1720 wurde er abgerufen und wenig seinen Diensten entsprechend belohnt. Seine Opposition gegen Walpole (s. Oxford) brachte ihn noch mehr in Ungnade; aber nach dessen Sturz 1742 ernannte ihn Georg II. zum Feldmarschall. Er befehligte im Österreichischen Erbfolgekrieg (s. d.) vor Georgs II. eigener Ankunft das engl. Hilfsheer, nahm aber nach der Schlacht bei Dettingen (1743) seinen Abschied. Er starb 9. Mai 1747. - Vgl. I. Murray Graham, The annals and correspondense of the Viscount and the first and second Earls of S. (2 Bde., Edinb. 1875).

Stake (engl., spr. stehk), in der Turfsprache übliche Bezeichnung für Rennen.

Stakerarbeiten, soviel wie Klaiberarbeiten (s. d.).

Staketzäune, s. Einfriedigung.

Stakhölzer, s. Decke.

Stal, Normalstück für Münzen, s. Richtmünze.

Stalagmit, Stalaktit, s. Tropfstein.

Staleybridge, engl. Stadt, s. Stalybridge.

Stalimene, Insel, s. Lemnos.

Stälin, Christoph Friedr. von, Geschichtsforscher, geb. 4. Aug. 1805 zu Calw, studierte 1821-25 in Tübingen und Heidelberg Theologie und Philologie, wurde 1825 Adjunkt bei der königl. Bibliothek zu Stuttgart, 1826 Unterbibliothekar, 1828 Bibliothekar und 1846 Oberbibliothekar, 1869 Direktor daselbst. Gleichzeitig führte er (seit 1830) die Aufsicht über die Münz-, Kunst- und Altertümersammlung und war an den Arbeiten des Statistischen Bureaus beteiligt. Er starb 12. Aug. 1873 in Stuttgart. S.s Ruf als Historiker gründet sich auf seine treffliche "Württemb. Geschichte" (4 Bde., Stuttg. 1842-73), ein durchaus aus den Quellen gearbeitetes Werk. Ferner bearbeitete S. die histor. Teile der württemb. Oberamtsbeschreibungen in Memmingers "Beschreibung des Königreichs Württemberg" (Stuttg. 1824 fg.) und lieferte Beiträge zu den "Württemb. Jahrbüchern". Als Mitglied der Historischen Kommission in München war er bei der Redaktion der "Forschungen zur deutschen Geschichte" beteiligt.

Sein Sohn Paul, geb. 23. Okt. 1840 zu Stuttgart, lebt als Geh. Archivrat daselbst; er schrieb "Geschichte Württembergs" (Bd. 1, Gotha 1882-87), "Geschichte der Stadt Calw" (Calw 1888) und gab Band 4-6 des "Württemb. Urkundenbuchs" (Stuttg. 1883-94) heraus.

Stall, die zur Beherbergung von Vieh errichtete Baulichkeit. Die Wände eines S. sollen aus schlechten Wärmeleitern (Ziegel, Kalksandpisé, Lehmbau) errichtet sein, müssen jedoch, falls diese den Ausdünstungen des S. schlecht widerstehen, mit Ziegel verblendet werden. Die Decke sollte der Dünste und der Feuersgefahr wegen gewölbt sein oder aus Windelboden bestehen, im Fußboden sollten die Gänge mit Feldsteinpflaster, die Standorte womöglich mit Ziegelpflaster in Kalk auf Sandbettung oder aus besonders bereitetem Estrich gefestigt sein. Durch Dunströhren muß der S. gut ventiliert werden. Pferdeställe sollen etwa 3 m, größere 4 m hoch sein. Für ein Pferd soll 1,3 bis 1,6 m Standbreite gerechnet werden, der Stand mit Krippe und Gang 4 bis 4,5 m lang sein. Die einzelnen Stände werden getrennt, entweder durch einen Lattierbaum (s. d. und Pilar) oder durch Kastenwände, oder die Pferde bewegen sich frei in Laufställen (Boxen), die mindestens 3,1 m im Quadrat sein müssen. Außerdem gehören in den Pferdestall Kammern für Knechte, Futter, Häcksel, Geschirr. Einen größeren Pferdestall nennt man Marstall (s. d.).- Rindviehställe sollen etwa 3 m hoch sein, der Stand für das Hauptvieh soll 2,5 bis 3 m Breite, 3,3 bis 3,4 m, bei Doppelreihen 7 bis 7,5 m Länge haben, wobei ein Mittelgang (Futtergang) mit eingerechnet ist. Die Fenster sollen so hoch als möglich liegen, namentlich dort, wo das Vieh mit dem Kopf nach der Wand steht. Futterküche, Futterboden, Mägdekammern und Jungviehställe müssen in der Nähe sein. - Bei Schafställen rechnet man für das Wollschaf 0,6 bis 1 qm Grundfläche, die Höhe soll 3-4 m betragen. Der Fußboden muß 15 cm über