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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Wasserralle; Wasserratte; Wasserrecht

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Wasserralle - Wasserrecht

Zellen befinden, sind mit der Mittelachse durch Speichen und Querversteifungen verbunden, die um die Achse herum an den sog. Rosetten befestigt sind. Die gewonnene Arbeit kann direkt von der Verlängerung der Radachse abgeleitet werden, oder sie wird, wie in Fig. 1, durch einen an der Seite des Rades angebrachten Zahnkranz mittels Zahnradgetriebes auf die Transmissionswelle übertragen. Die Anwendung der oberschlächtigen Räder findet namentlich bei geringen Wassermengen und großem Gefälle statt.

Für ähnliche Fälle, hauptsächlich aber bei sehr veränderlichem Hoch- und Niederwasserstand, kommen die rückenschlächtigen W. zur Verwendung. Während das Aufschlaggerinne für die oberschlächtigen Räder über dem Rade liegt, befindet es sich hier neben demselben, etwa in halber Höhe zwischen Radscheitel und Radmitte, und ist meist mit einem regulierbaren Leitschaufelapparat versehen, der den Radzellen das Aufschlagwasser unter möglichst günstigem Winkel zuzuführen bestimmt ist.

Die mittelschlächtigen W. können Zellenräder oder, wenn sie im Kropfgerinne oder Kropf laufen (einem Gerinne, welches sich möglichst dicht an die von den äußern Schaufelkanten beschriebene Bahn anschließt), Schaufelräder (Kropfräder) sein und werden bei kleinern Gefällen mit reichlichem Wasserzufluß verwendet. Bei derartigen Rädern hat man auch wohl die Beaufschlagung der Radzellen von innen angeordnet, um möglichst geringen Wasserverbrauch zu erzielen, doch finden meist Kropfräder Verwendung. Zur Regulierung eines Einlaufs werden bei vorgenannten Rädern Spannschützen, Überfall- oder Coulisseneinlauf verwendet. Spannschützen sind, wie aus Fig. 3 ersichtlich, Schützen, die möglichst dicht an das Rad gestellt und nach unten zu gekrümmt sind, um eine aberundete Ausflußmündung zu schaffen und so die Kontraktion des Wassers beim Ausfluß und größere Ausflußwiderstände zu vermeiden. Der Coulisseneinlauf, den das in Fig. 5 dargestellte mittelschlächtige Rad besitzt, giebt dem Einlaufwasser durch Anordnung feststehender, regulierbarer Leitschaufeln eine bestimmte Richtung, so daß dasselbe den Radschaufeln stets unter bestimmtem Winkel zufließt. Bei dem mittelschlächtigen Rad mit Überfalleinlauf (Fig. 7) fließt das Wasser über ein in seiner Höhenlage verstellbares Brett, dessen Oberkante, der Schützenkopf, nach einer Parabel gekrümmt ist, um dem Wasser beim Austritt äußerst geringen Widerstand entgegenzusetzen.

Die unterschlächtigen W. laufen nur als Schiffmühlenräder (s. Schiffmühle) oder in der Form des schwimmenden Wasserrades von Colladon (eines hohlen, tonnenförmigen und mit langen radialen Blechschaufeln armierten Blechkessels) frei im unbegrenzten Strom, während sie sonst in besondern Gerinnen hängen, welche die Räder zu beiden Seiten einschließen und dieselben unterhalb entweder in ebener Fläche tangieren (Schnurgerinne), oder sich auf der Seite, wo das Wasser einfällt, der Krümmung des Rades kreisförmig anschließen (Kropfgerinne). Die unterschlächtigen W. mit Gerinne werden bei kleinen Gefällen und großen Wassermengen angewendet. Sie hängen in Kropfgerinnen, wenn man noch eine (ob auch geringe) Druckwirkung des Wassers ausnutzen will; sonst laufen sie im Schnurgerinne (s. Fig. 2). Im letztem Falle kommt allein der Stoß des Wassers gegen die Radschaufeln zur Wirkung.

Eine Abart der unterschlächtigen Räder, bei welcher die Wasserkraft besonders vorteilhaft ausgenutzt wird, sind die nach dem Erfinder Poncelet (s. d.) benannten. Die Ponceleträder (Fig. 3) haben gebogene Schaufeln, und die Wasserzuführung erfolgt derart, daß das Wasser, an der konkaven Seite der Schaufeln aufsteigend, gegen diese drückt, ohne daß damit eine Stoßwirkung verbunden ist. Eine Spannschütze sorgt für den vorteilhaften Eintritt des Wassers. Ein anderes viel gebautes unterschlächtiges Wasserrad ist das von Sagebien (Fig. 4), welches sich durch großen Durchmesser, große Höhe und Anzahl der gekrümmten oder geraden und an den Spitzen radial gestellten Schaufeln sowie durch geringe Umfangsgeschwindigkeit auszeichnet.

In manchen Fällen hat man noch andere W. angewendet, die sich nicht eigentlich zu den beschriebenen zählen lassen. Zu diesen gehört das in Fig. 6 dargestellte Rad von Zuppinger, das sehr lang geschweifte Blechschaufeln und nur einen Kranz mit der Achse C zur Befestigung derselben besitzt. Ein in der Begrenzung E F G H L K sich an das Rad anschließender Blechmantel umgiebt dasselbe, während die Beaufschlagung von vorn und von der Seite erfolgt und das bei W zutretende und innerhalb des Mantels niedersinkende Wasser längs einer Schaufel G H nach dem Unterwasserspiegel L B abfließt. Die Kraftentnahme erfolgt gewöhnlich, wie in Fig. 6, von dem innen verzahnten Radkranz aus. Derartige Räder haben hohe Leistungsfähigkeit. Schließlich hat man in manchen Fällen kleine mittelschlächtige Räder mit hohem, geschlossenem und stark geneigtem Gerinne, sog. Stoßräder, verwendet. Danaïde ist der der Mythologie (s. Danaos) entnommene Name eines von dem franz. Ingenieur Manoury Dectot vorgeschlagenen horizontalen Wasserrades, bei welchem das Wasser tangential gegen die Innenwand eines trommelförmigen Gefäßes geworfen wird und letzteres in eine drehende Bewegung versetzt, an der es teilnimmt, um hierbei auf die unten angebrachten Schaufeln zu wirken und dann durch die Bodenöffnung abzufließen. Von einem auf die Trommel gesetzten Triebrade aus kann die Arbeit zu den zu treibenden Maschinen geleitet werden. – Vgl. Bach, Die W. (Stuttg. 1886); Rebber, Konstruktion und Berechnung der W. (Mittweida 1891); Henne, Die W. und Turbinen (2. Aufl. von F. Neumanns «Hydraulischen Motoren», Weim. 1897).

Wasserralle, s. Rallen und Tafel: Stelzvögel Ⅱ, Fig. 1.

Wasserratte, s. Wühlmaus.

Wasserrecht. Der Begriff des W. ist kein völlig feststehender. Mit Rücksicht auf den Inhalt der besondern Wassergesetzgebungen kann man sagen, daß dasselbe im wesentlichen diejenigen Normen begreift, welche aus Anlaß der dauernden und stets sich erneuernden Wasserbedeckung von Grundstücken (Fluß, See, Moor) ergangen sind (s. Alluvion), einerseits die Benutzung und andererseits die Unschädlichmachung des Wassers betreffen und teils dem öffentlichen, teils dem Privatrecht angehören. Neben dem Mühlen-, Flöß- und Flößereirecht zählen auch die Vorschriften über Bewässerung und Entwässerung der Grundstücke, auch das Deich- und Sielrecht zum W.

Seit dem 19. Jahrh. ist die früher in Anspruch genommene Wasserregalität verschwunden, nur gewisse öffentlich-rechtliche Befugnisse nimmt der Staat als Ausfluß seines Hoheitsrechts (Wasserhoheit) in Anspruch. Die staatliche Gesetzgebung hat dagegen ihren Wirkungskreis erheblich erweitert