Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Diese Seite ist noch nicht korrigiert worden und enthält Fehler.

71
Arbeitsämter - Arbeitslosigkeit
lich eine Genossenschaft das ganze Hans als Gemeingut besitzt. Eine Gesellschaft hat sich gebildet, um 1896 solche Häuser zu bauen.
Litteratur. Th. Goecke, Verkehrsstraße und Wohnstraße (Berl. 1893); Lechler, Wohlfahrtseinrichtungen über ganz Deutschland (Stuttg. 1893); Eberstadt, Städtische Bodenfragen (Berl. 1894); Malachowsky, Anlage, Einrichtung und Bauausführung ländlicher A. (ebd. 1894); Manega, Die Anlage von A. (3. Aufl., hg. von Gründling, Weim. 1895); Pfeiffer, Eigenes Heim und billige Wohnungen (Stuttg. 1896); Albrecht, Das Arbeiterwohnhaus (Berl. 1896).
*Arbeitsämter, s. Arbeiterfrage. Die A. sind nicht zu verwechseln mit den seit einiger Zeit von verschiedenen deutschen Städten unter derselben Bezeichnung begründeten amtlichen Arbeitsnachweisungsbureaus. (S. Arbeitsnachweis.) In Deutschland besteht seit 1892 eine Reichskommission für Arbeiterstatistik (s. diesen Artikel, Bd. 13).
*Arbeitsbörsen. Der engl. Socialist Owen eröffnete 1832 eine Arbeitsbörse (Equitable Labour Exchange), welche der Vermittelung von Warenumsätzen ohne Bargeld dienen sollte, indem die Teilnehmer Produkte sollten hinterlegen dürfen, wofür sie Bescheinigungen zu erhalten hätten über die Anzahl der zur Herstellung der Gegenstände für nötig erachteten Arbeitsstunden; gegen diese Scheine konnten Waren anderer Art ans dem Magazin entnommen werden. In einem andern Sinne taufte der Ausdruck später auf, nämlich als Bezeichnung für Organisationen zur Vermittelung des Verkehrs zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder zur Vereinigung von Arbeiterverbänden. (S. Arbeitsnachweis.)
Arbeitsdauer, Arbeitseinstellungen, s. Arbeiterfrage.
Arbeitskammern (Camere del Lavoro), s. Arbeitsnachweis und Gewerkvereine.
* Arbeitskarte. Der §. 137 der Reichsgewerbeordnung, wonach von der Ortspolizeibehörde zur Beschäftigung eines Kindes (unter 14 Jahren) und der noch zum Besuche der Volksschule verpflichteten jungen Leute zwischen 14 und 16 Jahren in Fabriken eine schriftliche Erlaubnis ausgestellt werden mußte, ist durch die Novelle vom 1. Juni 1891 beseitigt und die Verpflichtung zur Führung besonderer A. aufgehoben worden.
*Arbeitslohn, s. Arbeiterfrage (Lohnsystem).
Arbeitslosenstatistik. Von allen Zweigen der Statistik ist die A., d. b. die Statistik der erwerbsfähigen, aber keine Erwerbsgelegenheit findenden Bevölkerung, wohl der am meisten vernachlässigte, trotzdem es keines Hinweises bedarf, von welcher Wichtigkeit die Kenntnis des Umfanges und der Stärke der Arbeitslosigkeit ist. Zur Erforschung derselben war in Deutschland so gut wie nichts geschehen, als der Winter 1891/92 plötzlich die Massenaufzüge und andere Demonstrationen der Arbeitslosen in Berlin und andern Städten brachte. Indessen war niemand in der Lage, den Umfang der Arbeitslosigkeit festzustellen, und der vom Berliner Polizeipräsidium bei der Armen-, Waisen-, Asyl- u. s. w. Verwaltung veranstaltete Versuch mußte notwendigerweise vollständig fehlschlagen. Als nun zu Beginn des nächsten Winters 1892/93 abermals eine weite Ausbreitung der Arbeitslosigkeit zu erwarten stand, schlug das "Socialpolit. Centralblatt" die Vornahme einer Arbeitslosenzählung durch die Arbeiter selbst nach einem bestimmten Verfahren vor, und in 31 Städten, darunter 9 Großstädte, wurde dieser Vorschlag befolgt, indem zumeist die Gewerkschaftskartelle die Leitung in die Hand nahmen. Allein auch dieser Versuch scheiterte fast gänzlich. Die ermittelte Zahl der Arbeitslosen erwies sich häufig als augenscheinlich zu gering, da zunächst die ganze nicht-socialdemokratische Arbeiterschaft sich fern gehalten hatte, aber auch andere Beweggründe die Arbeitslosen von der Lieferung von Angaben zurückhielten. Andererseits waren aber außer den arbeitsfähigen Arbeitslosen eine erhebliche Zahl durch Krankheit Arbeitsunfähiger und eine nicht geringe Zahl Arbeitsscheuer aufgezählt worden, wie sich schon daraus ergab, daß in einzelnen Fällen Arbeitsangebote seitens der Kommunalverwaltung nur in beschränktem Maße angenommen wurden, während die Zählung starte Arbeitslosigkeit konstatiert hatte. Solche mißglückte Versuche zeigten deutlich, daß eine A. nur von Staats wegen praktisch durchführbar ist, und als daher die Reichsregierung, für den Juni 1895 die Vornahme einer Berufs- und Gewerbezahlung ins Auge faßte, beschloß sie, bei dieser Gelegenheit gleichzeitig die Arbeitslosigkeit zu erfragen, sofort nach Bekanntwerden des Entwurfs wurde aber von feiten der Fachmänner darauf hingewiesen, daß eine solche Zählung nur ein Augenblicksbild und zwar vom Juni, also zur Zeit eines geringen Umfangs der Arbeitslosigkeit, gebe; daß also mindestens anläßlich der Volkszählung im Dezember dieselben Fragen wiederholt werden müßten. Dieser Anregung ist der Bundesrat gefolgt, und die Arbeitslosigkeit ist im Sommer und Winter 1895 für das ganze Reichsgebiet ermittelt worden. Leider ist aber die Fragestellung nickt in einwandfreier Weise erfolgt. Die Ergebnisse sind in den "Vierteljahrsheften zur Statistik des Deutschen Reichs", 1896, Ergänzung zu Heft 4, veröffentlicht und enthalten: Zahl der Arbeitslosen nach Geschlecht, Alter, Familienstand und Stellung im Haushalt (Vorstand, Ehefrau, Kind unter 14 Jahren, sonstige Angehörigkeit), Grund und Dauer der Arbeitslosigkeit.
Ist sonach das Deutsche Reich das erste Land, welches eine amtliche A. für feinen ganzen Gebietsumfang aufstellt, so bat Großbritannien und Irland doch eine zwar nur einen Teil der Arbeiterschaft umfassende, aber stetig fortlaufende Berichterstattung, welche ein besseres Bild der Arbeitslosigkeit zu geben geeignet ist als einmalige Erhebungen. Eine Reihe von Gewerkvereinen (Anfang 1896 88 mit etwa 400000 Mitgliedern) meldet nämlich dem Handelsamt die Zahl ihrer augenblicklich unbeschäftigten Mitglieder, und dieses veröffentlicht das Danptergebnis und die Nachweife für die einzelnen Industriell allmonatlich in der "Labour Gazette".
In allen übrigen Staaten ist die A. so gut wie gänzlich unausgebildet.
Litteratur. Socialpolit. Centralblatt (später Sociale Praxis; Jahrg. 1892 fg.); Faißt, Versicherung gegen unverschuldete Arbeitslosigkeit (in den "Evang.-socialen Blättern", 1894); A. und Arbeitsvermittelung in Industrie- und Handelsstädten (in den "Schriften des Freien Deutschen Dochstifts", 1894); Schikowski, über Arbeitslosigkeit und A. (Lpz. 1894).
Arbeitslosenversicherung, s. Arbeiterfrage.
Arbeitslosigkeit. Ausgedehnte A. war schon im Altertum keine Seltenheit; besonders im Ro-^[folgende Seite]