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Merck's Warenlexikon

Autorenkollektiv, Verlag von G. A. Gloeckner, Leipzig, Dritte Auflage, 1884

Beschreibung der im Handel vorkommenden Natur- und Kunsterzeugnisse unter besonderer Berücksichtigung der chemisch-technischen und anderer Fabrikate, der Droguen- und Farbewaren, der Kolonialwaren, der Landesprodukte, der Material- und Mineralwaren.

Schlagworte auf dieser Seite: Extrakte; Fantasieseide; Färberdistel; Färberginster; Farbhölzer; Farbholzextrakte

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Extrakte - Farbholzextrakte

Farbe der Körner ist gelblich oder gelbbräunlich; sie sind bestäubt, spröde und geruchlos, der Staub aber höchst reizend für Augen und Luftwege, daher das Pulverisieren unter besondren Vorsichtsmaßregeln zu geschehen hat. Der Geschmack ist äußerst scharf und brennend und Entzündung bewirkend. Der harzige Bestandteil, als der wirkende, ist als Gift zu bezeichnen und wirkt schon in kleinen Gaben als heftige Purganz. Die Drogue wird in diesem Sinne nicht mehr, sondern nur äußerlich als Zusatz oder für sich als blasenziehendes Mittel in Form von Pflaster, Salbe oder Tinktur verwendet, doch hat der Verbrauch sehr nachgelassen. - Zollfrei.

Extrakte (Dicksäfte) sind im allgemeinen mehr oder weniger eingedickte Auszüge aus Pflanzen oder Pflanzenteilen, zuweilen auch aus tierischen Substanzen (z. B. Fleischextrakt). Die Auszüge enthalten die wirkenden und brauchbaren Stoffe der betreffenden Vegetabilien, also auch deren Geruch und Geschmack in konzentrierter Form und erhöhter Wirksamkeit, sind leichter transportabel und in vielen Fällen auch haltbarer als die Rohstoffe. Da nicht alle E. sich mit demselben Lösungsmittel gewinnen lassen, so gibt es wässerige (durch Ausziehen mit Wasser bereitete), weingeistige und auch zuweilen ätherische. Die Grade der Eindickung durch Wärme werden in der Pharmazie bezeichnet als 1. Konsistenz, Syrupdicke; 2. Konsistenz, Mus- oder Honigdicke; 3. Konsistenz, knetbar (Pillenmasse); 4. Konsistenz, völlige Trockne. Die Extraktion der Arzneipflanzen, sonst Sache der Apotheker selbst, wird jetzt in großer Ausdehnung von besondern Fabriken besorgt. Neben den pharmazeutischen E. mehrt sich in jetziger Zeit die Zahl solcher, die für technischen Gebrauch bestimmt sind und hauptsächlich zu den färbenden und gerbenden Mitteln gehören, vergl. Farbholzextrakte. Ein E. soll sich eigentlich in demselben Lösungsmittel, mit welchem es bereitet ward, vollständig wieder auflösen; oft genug aber geht die Lösung doch nicht ohne Rückstand oder Trübung ab, weil Luft oder die zur Eindickung gebrauchte Wärme leicht umändernd auf die einzudickenden Massen wirken, für medizinisch zu verwendende E. besteht auch die Anforderung, daß sie nicht in kupfernen Aparaten bereitet sein sollen. Ihre Anzahl ist beträchtlich, da sich aus den meisten Droguen auch E. herstellen lassen. - Zoll: E. zum Gewerbe- und Medizinalgebrauch, weingeistige und ätherhaltige gem. Tarif im Anh. Nr. 5 a; wässerige Nr. 5 i (zollfrei). Farbholzextrakt s. dieses.

F.

Fantasieseide heißen die Seidenabfälle, nachdem sie, auf die Länge von Baumwolle geschnitten, wie diese mechanisch gekrempelt und zu Garn versponnen wurden. Im weitern Sinne nennt man auch so alle Gespinste aus gekochter Seide, die sich namentlich durch die schöne weiße Farbe auszeichnen. Man verwendet die Fantasiegarne zu Strumpfwirker- und Posamentierarbeiten, zu Shawls, gedruckten Taschentüchern etc. - Zoll: F., ungefärbte, gekämmt, gesponnen, gezwirnt zollfrei; gefärbte, gesponnen, gezwirnt s. Tarif im Anh. Nr. 30 c; Gewebe Nr. 30 e.

Färberdistel (Färberscharte, Serratula tinctoria), eine in Deutschland und den Nachbarländern auf Wiesen, Triften und in trocknen Wäldern häufig wild wachsende, ausdauernde, strauchartige Pflanze, wurde früher zum Gelbfärben verwendet, ist aber schon seit Einführung der Querzitronrinde außer Gebrauch gekommen. - Zollfrei.

Färberginster (Genista tinctoria), ein einheimischer, auf Wiesen und in Wäldern häufig wachsender kleiner Halbstrauch, wurde früher zum Gelbfärben verwendet, ist jetzt ganz außer Gebrauch gekommen. - Zollfrei.

Farbhölzer; diejenigen Holzarten, welche einen zum Färben brauchbaren Farbstoff enthalten; sie bilden einen Artikel des Drogen- und Farbwarenhandels; sie werden, mit Ausnahme des Fisetholzes, sämtlich von außereuropäischen Ländern importiert. Die Verladung geschieht lose in Blöcken, ohne Emballage, die Zerkleinerung in besondren Etablissements, den Farbholzmühlen oder Farbholzraspeleien, wie solche in Hamburg, Berlin, Leipzig etc. zu finden sind. Die Art der Zerkleinerung ist eine verschiedne und unterscheidet man hiernach im Handel: Späne, Locken, Nadeln und Pulver oder gemahlenes Farbholz. Späne und genadeltes Holz sind am gebräuchlichsten. Die zerkleinerten Hölzer werden vor dem Verkaufe gewöhnlich noch der Fermentation unterworfen, so daß man im Handel fermentiertes und nichtfermentiertes Farbholz unterscheidet. Dieses Fermentieren besteht darin, daß man die zerkleinerten F. in dunklen, aber luftigen Räumen aufschüttet und sie unter häufigem Benetzen mit Wasser und zeitweiligem Umschaufeln mehrere Wochen lang liegen läßt. Hierdurch bekommen die F. ein lebhafteres Aussehen, indem sich der Farbstoff, der anfangs nur in geringer Menge fertig gebildet ist, aus den Chromogenen entwickelt; diese fermentierten Hölzer sind daher auch beim Färben ergiebiger. Die wichtigsten F. sind unter ihren Namen in besondren Artikeln beschrieben, es sind dies: Blauholz, Gelbholz, Rotholz, Santelholz und Fustik. - Farbholz, auch gemahlenes oder auf andre Weise zerkleinertes, ist zollfrei.

Farbholzextrakte. Dieselben werden durch Auskochen der geraspelten und fermentierten Farbhölzer mittels Wasser und Eindampfen erhalten. Je nachdem man dieses Eindampfen bis