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Merck's Warenlexikon

Autorenkollektiv, Verlag von G. A. Gloeckner, Leipzig, Dritte Auflage, 1884

Beschreibung der im Handel vorkommenden Natur- und Kunsterzeugnisse unter besonderer Berücksichtigung der chemisch-technischen und anderer Fabrikate, der Droguen- und Farbewaren, der Kolonialwaren, der Landesprodukte, der Material- und Mineralwaren.

Schlagworte auf dieser Seite: Zwirn

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Zwirn - Zwirn

Lauch kommen nicht weiter in Betracht. - Im Deutschen Reich werden 1371,8 ha mit der eigentlichen Z. bebaut (ohne die Zucht in Gärten); Ertrag 158500 m. Ztr. In Großgattern gaben 200 Morgen Z. 25200 Mk. und 30 Morgen Porrée 11250 Mk. Reinertrag, in Schwerstadt 100 Morgen Z. 18000 Mk.; in der Pfalz rechnet man vom ha bis 1500, anderwärts selbst bis 2400 Mk. Reinertrag. Der Rohertrag ist durchschnittlich 1500-1800 Mk. Verkauft werden die Z. in Schnüren und Kränzen zusammengebunden, auch nach Schock und Hundert zu wechselnden Preisen, je nach Jahrgang. Steckzwiebeln kosten pro kg 1-1,80 Mk., Rocambolle 1,80 Mk., das Hundert 60 Pfg., gewöhnlicher Knoblauch und Schalotten 1,50-2,40 Mk. pro kg. Samen von Porrée 6-15 Mk., von Zwiebeln 4-8 Mk, von Schalotten bis 12 Mk., Perlzwiebeln in Essig 1/1 Glas zu 1,25 Mk. etc. - Zoll: Frische, auch äußerlich trockne, eßbare Z. zollfrei.

Zwirn (frz. fil, fil retor, engl. thread, twine, doubled garn). Wird aus zwei oder mehr bereits fertigen Fäden durch Zusammendrehen ein neuer hergestellt, so erhält dieser im allgemeinen den Namen Z. Je nach Anzahl der verwendeten Einzelfäden bezeichnet man die Z. als drei-, sechs-, achtdrähtig. Gezwirne aus mehr als zehn bis zwölf Fäden heißen Kordeln. Eine Nummerierung der Z., auf denselben Grundlagen beruhend wie bei Gespinsten, ist vielfach nicht üblich. Man schreibt zur Bezeichnung des Z. dann die Nummer des zur Herstellung benutzten Garnes und die Fadenzahl an. Z. 60/4 ist vierdrähtig aus Garn Nr. 60 hergestellt. - Die Bezeichnung „Z.“ für, aus mehreren Fäden bestehende Garne ist übrigens nicht in allen Fällen streng durchgeführt. So wird selbst in den betreffenden Industriezweigen unter Z. nur ein mehrfädiges Garn mit starker Drehung, wie er z. B. zum Nähen gebraucht wird, verstanden, während man Gezwirne mit schwachem Draht als duplierte Garne aufführt. Niemand verlangt Strick- oder Stickzwirn, sondern Strick- und Stickgarne, obgleich dieselben fast stets Gezwirne sind. Je nach dem Materiale unterscheidet man, Baumwoll-, Leinen-, Hanf-, Jutezwirn, Wollen- und Seidenzwirn. Die zum Zwirnen benutzten Garne sind gegenwärtig in der Regel Maschinengarne. Eine Ausnahme bilden die feinsten, zu den zartesten Spitzen verwendeten Leinengarne, welche mit der Hand gesponnen werden. Das Zwirnen selbst geschieht auf Zwirnstühlen oder Zwirnmaschinen, die bei Handbetrieb 16 bis 32, bei Maschinenbetrieb wohl 100 bis 200 Spindeln besitzen. Die Zwirnmaschinen sind meist nach Art der Watermaschine gebaut, besitzen aber kein Streckwerk; auch auf Mulemaschinen kann gezwirnt werden. (Näh. ü. d. M. siehe Art. Baumwollgarne). Bezüglich der Herstellung der Z. sei noch erwähnt, daß, waren die Einzelfäden im Sinne eines rechten Schraubenganges zusammengedreht, das Zwirnen im Sinne eines linken Schraubenganges erfolgt und umgekehrt. Man erhält dadurch ein glatteres rundes Garn. Bei Nähzwirnen verfährt man häufig noch anders. Je zwei der rechtsgewundenen Fäden werden zuerst durch Linksdraht zu Fäden vereinigt, zwei bis vier dieser Fäden bilden dann bei Rechtsdraht den Z. Die Z. kommen, roh, gebleicht, appretiert, einfarbig und meliert im Handel vor und finden Verwendung zum Nähen, Stricken, Sticken, Zeichnen, als Kette zu mancherlei Webwaren, zu Wirkwaren (namentlich Handschuhen und Strümpfen), zu Häkelarbeiten, zu Lampendochten etc. Nähzwirne fertigt man aus Hanf-, Leinen- oder Baumwollgarn an. Die letzteren wurden in England zuerst in großen Massen fabriziert und Deutschland bezog von dort sehr viel. Nach und nach hat sich die Einfuhr sehr vermindert, da auch in Deutschland Zwirnereien entstanden sind. Eine Spezialität bildet der leinene Litzenzwirn zu den Litzen der Webeschäfte. Zwirnerei findet sich überall in Verbindung mit Spinnerei. - Zoll: Näh- und Stickzwirn, baumwollener Nr. 2 c 5; leinener Nr. 22 c; aus Rohseide, einschließlich des gefärbten, Nr. 30 d; aus Floretseide Nr. 30 c; aus Wolle Nr. 41 c β und Nr. 41 c 3 δ. Mehrdrähtiges Strick- und Häkelgarn, dgl. Garn zum Verweben etc., aus Baumwolle, Wolle und Seide gem. Tarif Nr. 2 c 2-4; Nr. 41 c 2 und 3, sowie Nr. 30 a und c. Zwei- und mehrdrähtiges Leinengarn wird wie Nähzwirn nach Nr. 22 c und dergleichen Jutegarn, wie Bindfäden, nach Nr. 22 e oder d verzollt. Weberlitzen aus Baumwollengarn, Nr. 2 c 4; aus anderem Gespinst, wie Nähzwirn.