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Handbuch der Drogisten-Praxis

Gustav Adolf Buchheister, Verlag von Julius Springer, Berlin, 3. Auflage, 1893

Zweiter Theil

Die Herstellung der gebräuchlichen Handverkaufsartikel.

181

Zahnpulver.

Thymol-Zahnpulver.

Magnesiumcarbonat 100,0

Calciumcarbonat 900,0

Thymol 5,0

Thymianöl 5,0

Pfefferminzöl 2,0.

Das Thymol-Zahnpulver wird meist roth gefärbt und vielfach wegen seines strengen Geschmackes etwas versüsst. Man verwendet hierzu, da Zucker auf die Zähne schädlich einwirkt, Saccharin und zwar per kg 0,1-0,3.

Das Thymol wird in hinreichend Spiritus gelöst und mit Pulver verrieben.

Hufeland'sches Zahnpulver.

Chinarindenpulver 300,0

Sandelholzpulver 600,0

Alaun 100,0

Bergamottöl 5,0

Nelkenöl 5,0.

Myrrhen-Zahnpulver.

Myrrhen 50,0

Borax 50,0

Magnesiumcarbonat 50,0

Calciumcarbonat 850,0

Pfefferminzöl 5,0

Nelkenöl 2,0

Citronenöl 1,0.

Salicyl-Zahnpulver.

Salicylsäure 10,0

Calciumcarbonat 990,0

Pfefferminzöl 5,0

Wintergreenöl 2,0

Rosengeraniumöl 1,0.

Salol-Zahnpulver.

Mit 20,0 Salol statt der Salicylsäure wie die vorige Vorschrift zu bereiten.

Selbstverständlich können die Zahnpulver nach allen Seiten, sowohl im Geruch wie im Betreff der Schärfe, verändert werden. Im letzteren Falle wird beliebig viel möglichst feingepulverter Bimstein hinzugefügt. Vielfach werden die Pulver auch durch Süssholzpulver versüsst oder mit Milchzucker gemischt. Alle diese Zusätze sind aber, nach der Ansicht bedeutender Zahnärzte, nur vom Uebel.