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Abhandlung von der Stadt Ulm

Bruder Felix Fabris, Druck der Buchdruckerei von Heinrich Frey, Ulm, 1909

Nach der Ausgabe des litterarischen Vereins in Stuttgart verdeutscht von Professor K. D. Haßler.

Schlagworte auf dieser Seite: Von den Priestern in Ulm

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Kap. 1.

Von den Priestern in Ulm.

Die Priester sind bei jedem Volk und zu jeder Zeit für die Höchsten in der Zahl der Menschen gehalten und gleichsam für Götter angesehen worden, darum, daß sie als Vermittler zwischen Gott und dem Volk eingesetzt sind, wie der heil. Thomas 3 parte, quaest. 22 art. 1 sagt. Denn die Sakramente und andere göttliche Geheimnisse, die von Gott sind, geben sie dem Volk, und die Gebete und Gaben, die von den Menschen sind, bieten sie Gott dar, und dies tun sie nicht sowohl für die Höchsten, als für die Schwachen und Armen. Daher werden sie nicht in irgend eine Gesellschaft der Bürger eingeschlossen und sind nicht zünftig, sondern stehen über den Ordnern der Zünfte und unter der Ordnung der Zünfte, indem sie die ganze Gemeinde umfassen. Gott ist alles in allem und ist doch nicht ein Einzelding aus allen und die Gottheit, das göttliche Wesen kann von nichts ausgesagt, nicht als Prädikat eines Dings gesetzt werden; die Priester aber sind Gottes Diener, die Gott aus allen auserwählt hat. Daher heißt es Deuteron.: 1) "Ich habe euch aus allen Stämmen Israels erwählet, daß ihr mein seid. " Darum sind sie ausgenommen von der Knechtschaft und Gewalt der Weltlichen und frei von jeder Abgabe, darum sind sie mit dieser hohen Freiheit beschenkt als Knechte Christi, damit sie, da sie in die Knechtschaft Gottes gebracht sind, dem zu dienen herrschen heißt, von jeder Knechtschaft der Fürsten gänzlich fern seien (pag. 55). Daher kommt es, daß sie keinen Lasten unterliegen, auch den Weltlichen keine Eide leisten und nicht mit ihnen in den Krieg ziehen und daß diejenigen, die von ihnen Abgaben oder Zölle nehmen, einen Raub begehen und zur Wiedererstattung angehalten werden und exkommuniziert worden sind (wie es heißt de censibus cap. quanquam, lib. 6); auch waren ehemals Geistliche, die den Weltlichen Abgaben und Zölle gaben, exkommuniziert worden, außer wenn die Geistlichen sich mit Handelsgeschäften abgaben, was nicht erlaubt ist. Auch können die Laien keinen Eid von den Geistlichen verlangen, wie von den Laien (cap. si quis... 2 § 4). Es gibt aber 7 Fälle, in welchen sie schwören können, wie es steht in der Summa des Antonius (parte 1, titulo 10, cap. 4, § 2). Auch zur Schlacht können sie nicht mit den Bürgern ziehen, weil sie geistliche Soldaten sind und Krieg zu führen haben gegen Irrlehren der Ungläubigen, und deshalb müssen sie bewaffnet sein mit dem Ansehen der Schrift und mit den Fürbitten der Heiligen und mit der Menge der Gebete. Daher sagt Ambrosius gegen die Soldaten und Gothen: "Meine Waffen sind meine Tränen, denn solches sind die Schutzmittel der Priester" (c. 24 quaest. 8 convenior). Und deshalb, damit der Geistliche gefaßt sei, diese Waffen in Bereitschaft zu halten, sagt der Apostel 2. Timoth. 2: 2) "Kein Kriegsmann Gottes flicht sich etc. " Was aber weltliche Geschäfte genannt werden, in die sich die Geistlichen nicht mischen sollen, so heißt es ausdrücklich: "Kein Geistlicher oder Mönch" etc. durch das ganze. Weil jedoch die Geistlichen mit den Bürgern zusammenwohnen, so sind sie in die Notwendigkeit versetzt, die Mauern der Stadt zu bewachen, wie gelesen und bemerkt wird in cap. 2 de principio und besonders per Hostiensem 3) et innoc. ibidem. Wenn davon etwas einem zugestanden wird

1) Deuter.: 18, 5 oder 21, 5. 2) 2. Timoth. 2, 4.

3) Die Summa Hostiensis, verfaßt von Heinrich von Susa in Piemont, 1258 Bischof zu Yverdon, später Erzbischof von Ostia, handelt von geistlichem und weltlichem Recht.