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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0291,
von Erlangerblaubis Erlau |
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wenn der Gegenstand sich über 150 M. beläuft. - In einem andern Sinne bedeutet E. die Verfügung eines Landesherrn, eines Staatsministeriums, einer Oberbehörde.
Erlaßjahr, s. Halljahr und Jubeljahr.
Erlaßsünde, läßliche Sünde (lat. peccatum veniale
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83% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0791,
von Erlanger Blaubis Erle |
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derselben quittiert. Über den E. einer Strafe im Gnadenweg s. Begnadigung. - E. heißt auch eine obrigkeitliche Verfügung oder Bekanntmachung, namentlich einer höhern Behörde.
Erlaßjahr, s. v. w. Jubeljahr und Sabbatjahr.
Erlaßsünde (Peccatum veniale
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34% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0974,
von Jubabis Jucar |
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, Erlaßjahr oder Ablaßjahr , heißt bei den
Juden das Halljahr (s. d.). Auch die kath. Kirche hat ein J. (lat. Jubilaeum ) und verbindet damit einen
Ablaß, Jubelablaß genannt. Papst Bonifacius VIII. versprach durch eine Bulle vom 22. April 1300
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0% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0278,
von Jubabis Jublains |
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oder Posaune; in Luthers Übersetzung [3. Mos. 25, 8 ff.] Halljahr, Erlaßjahr), bei den Hebräern nach siebenmal sieben Sabbatjahren (s. d.) jedes 50. Jahr, welches am 10. Tag des Tischri (am Versöhnungstag) mittels Posaunen durch ganz Palästina verkündigt ward
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0117,
von Sabbatjahrbis Säbelschnäbler |
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-, Erlaßjahr, hebr. Sch'mitta), bei den Israeliten jedes siebente Jahr, in welchem nach dem mosaischen Gesetz die Felder nicht bestellt und Schulden nicht eingetrieben wurden und für den hebräischen Sklaven die volle Freiheit eintrat. Vgl. Feste (jüdische
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0687,
von Halligenbis Halloren |
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unentgeltlich zurückgegeben werden (daher Freijahr, Erlaßjahr). Die Bestimmungen über das H. werden nicht etwa zwecks Einordnung bestehender Gebräuche in die Gesetzbücher gegeben, sondern enthalten eine theol. Spekulation, die je sieben Sabbatjahren
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