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100% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0984, von Exzidieren bis Eyck Öffnen
984 Exzidieren - Eyck. teidigung treffen würde. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch (§ 53) erklärt den E. der Notwehr für nicht strafbar, wofern der Thäter in Bestürzung, Furcht oder Schrecken über die Grenzen der Verteidigung hinausgegangen