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Ihre Suche nach Fideïkommissär
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0775,
von Fidanzabis Fideris |
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Bruchteil davon oder nur eine einzelne Sache oder Summe einem andern ( Fideïkommissär )
herauszugeben. Das F. konnte formlos errichtet werden. Es hatte den Zweck, Anordnungen wirksam zu machen, die nach der
Strenge des Rechts nicht
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2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0020,
Agrarfrage (Gegenwärtige Agrarverhältnisse) |
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. Der ganze Grundbesitz ist der Hauptsache nach in den Händen einer kleinen Anzahl mehr oder minder reicher Familien vereinigt und befindet sich zugleich ganz überwiegend im Zustande fideïkommissarischer Gebundenheit, die zwar der Rechtsform nach zeitlich
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2% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0245,
von Fidalgosbis Fideikommiß |
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wohl beim Eintritt gewisser Bedingungen an einen bezeichneten andern (Fideikommissar) herauszugeben, also ein solches Vermächtnis, welches nicht unmittelbar, d. h. durch den Erblasser selbst, sondern mittelbar, d. h. durch den Erben, an den
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1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0834,
von Schwarzes Meerbis Schweden |
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wählen.-Erbprinz Karl Friedrich von S., Sohn des Fürsten Karl von S., geb. 1. Juli 1859 auf Schloß Cimelic, Ministerialkonzipift, vertrat auf dem böhmischen Landtag den fideikommissarischen Großgrundbesitz. Anhänger streng feudaler Ansichten, hielt
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1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0140,
von Nacheilebis Nachgeschäft |
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. Bürgerl. Gesetzb. §§. 604 fg. wird das Wort N. zur Bezeichnung des Vulgarsubstituten und des fideïkommissarischen Substituten gebraucht. Das Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §§. 2187 fg. spricht gleichfalls von Nacherbeinsetzung statt von Ersatzberufung
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0041,
von Domanekbis Domb |
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als fideikommissarisches Privateigentum und 2/5 dem Staat als Landeseigentum zufallen sollen. In England, Dänemark, Schweden wurden die Domänen schon frühzeitig als Staatsgut anerkannt, ebenso in Frankreich, in den Niederlanden etc.
Die Frage
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0246,
von Fidejubierenbis Fideris |
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246
Fidejubieren - Fideris.
zug des Mannesstamms vor den Töchtern, welche durch das eindringende römische Recht gefährdet wurden, suchte der Adel durch Auffassung derselben als fideikommissarischer Substitution der Söhne zu rechtfertigen. Zu
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0767,
Großbritannien (Viehzucht, Forstwesen) |
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fideikommissarisch gebundenen Grundbesitzes ermächtigte, ihr Land zu verkaufen, zu vertauschen oder hypothekarisch zu belasten, solange der Verkauf oder Vertausch gegen volles Äquivalent stattfindet und der Ertrag im Sinn des Fideikommisses angelegt
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0911,
von Kodölbis Kögel |
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911
Kodöl - Kögel.
tars, Fideikommissars) enthält. In dieser Bedeutung ist der Ausdruck noch jetzt gebräuchlich. Die Kodizillarklausel (clausula codicillaris) ist die ausdrückliche Erklärung des Testators, daß, falls sein Testament als solches
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1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0148,
Sachsen-Koburg-Gotha (Verfassung und Verwaltung) |
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der größte Teil der Domänen als fideikommissarisches Hausgut von dem
Rest als Staatsgut geschieden. Der Etat der Domänenkasse beläuft sich für
die Jahre 1885-89 in Gotha auf 2,052,431 Mk. in der Einnahme und auf 1,239,928 Mk. in der Ausgabe
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0478,
von Tbis Tabak |
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der innern Angelegenheiten ernannt. T. hatte bereits 1865-66 dem Landtag Böhmens als Abgeordneter angehört und damals zur verfassungstreuen Partei gestanden; Ende März 1867 wählte ihn der fideikommissarische Grundbesitz Böhmens zu seinem Vertreter
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0678,
von Thulebis Thun |
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er Hauptvertreter der klerikalen und feudalen Interessen war. 1861 als Vertreter des fideikommissarischen Besitzes in den Landtag Böhmens gesendet, schloß er sich der mit den tschechischen Föderalisten verbündeten Feudalpartei an. Bei den staatsrechtlichen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0428,
von Allodialgüterbis Allotropie |
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Lehnsbeteiligten (der Agnaten, der Eventualbelehnten u. s. w.) geschehen; soweit die Zustimmung fehlt, bleibt zwar der Lehnsverband beseitigt, aber die Rechte der Agnaten u. s. w. bestehen in Form fideikommissarischer Successionsrechte fort. Über A
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0642,
von Anhalt-Cöthenbis Anholt (Insel) |
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als fideikommissarisches Privateigentum ein von ihm frei auszuwählender Komplex von Domänen, Forsten, Einzelgrundstücken u. s. w. mit einem Reinertrage von 350 000 Thlrn. jährlich neben den ihm bereits früher überwiesenen sämtlichen Schlössern, Parks u. s. w. gegen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0811,
von Thuner Seebis Thun und Hohenstein (Leo, Graf von) |
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Mitglied des Herrenhauses, wurde 1883 von dem fideïkommissarischen Großgrundbesitz auch in den böhm. Landtag gewählt und verfocht dort als einer der Führer der Feudalen deren Programm mit dem Wunsche, daß es zur Krönung des Kaisers als König von Böhmen
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