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Ihre Suche nach Lotsensignal
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0312,
von Lotsenfischbis Lotterie |
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, meist durch Heißen des Lotsensignals (der Lotsenflagge; s. Signale und Tafel: Flaggen des Deutschen Reichs [Bd. 5, S. 154], Fig. 8). Die Thätigkeit der L. wird mit dem Lotsengeld bezahlt. Häufig ist der Reeder zur Bezahlung von Lotsengeld auch dann
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3% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Tafeln:
Seite 0154a,
Flaggen des Deutschen Reichs. |
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. Flagge der Lotsenfahrzeuge. 8. Lotsensignal. 9. Flagge der Zollfahrzeuge. 10. Flagge der Regierungsfahrzeuge.
11. Flagge des kommandierenden Admirals. 12. Flagge d. Staatssekretärs d. Reichs-Marine-Amts.
13. Admirals-Flagge. 14. Flagge des
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0926,
von Lötschenthalbis Lotterie |
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ist. Die Lotsen sind verpflichtet, auch bei stürmischer See an Bord der Schiffe zu gehen, welche sie durch das sogen. Lotsensignal rufen. Nach der deutschen Not- und Lotsensignalordnung vom 14. Aug. 1876 (Reichsgesetzblatt, S. 187) gelten
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0971,
von Signalballonbis Signalbuch |
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bestimmten Not- und Lotsensignale. Durch die
erstern wird angedeutet, daß die signalisierenden
Schiffe sich in wirklicher Not befinden. Als Not-
signale gelten a. bei Tage: 1) Kanonenschüsse, die
in Zwischenräumen von einer Minute Dauer abge
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0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0812,
Seerecht |
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Verhütung des Zusammenstoßes der Schiffe auf See, über das Verhalten der Schiffer nach einem solchen Zusammenstoß oder die in betreff der Not- oder Lotsensignale für Schiffe auf See oder in den Küstengewässern erlassenen Verordnungen (s. Straßenrecht
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0378,
von Straßenkehrmaschinenbis Strategie |
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Zusammenstoßes der Schiffe auf See, 2) über das Verhalten der Schiffer nach einem Zusammenstoß von Schiffen auf See, 3) in betreff der Not- und Lotsensignale für Schiffe auf See und auf den Küstengewässern. In ersterer Beziehung sind nun die Verordnungen vom 7
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 1028,
Gesamtregister der Abbildungen in Band I-XVII |
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. Elsaß-Lothringen V 571
- Staatswappen (Taf. Wappen II) XVI 385
Lothringisches Kreuz X 198
Lötkolben XVII 538
Lotosblume (Taf. Wasserpflanzen, Fig. 2) XVI 426
Lotsenfahrzeug, Flagge (Taf. Flaggen II) VI -
Lotsensignal (Taf. Flaggen III. VI 334
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0081,
von Blankettstrafgesetzebis Blanqui (Jérôme Adolphe) |
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: «Wer die vom Kaiser zur Verhütung des Zusammenstoßes der Schiffe auf See, über das Verhalten der Schiffer nach einem Zusammenstoß von Schiffen auf See, oder in betreff der Not- und Lotsensignale für Schiffe auf See und auf den Küstengewässern erlassenen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0104,
von Ausliegerbis Ausrüstung |
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und die dazugehörigen Signalstaggen
an Bord haben. Jedes Schiff außerhalb der Küsten-
fahrt muß zur Abgabe von Not- und Lotsensignalen
mindestens 12 Raketen oder Leuchtkugeln, 12 Blau-
lichter sowie 12 Kanonenschläge oder Apparat mit
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