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Ihre Suche nach Inventarrecht
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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Inventarisierenbis Inventarrecht |
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665
Inventarisieren - Inventarrecht
Gesehen als Zubehör dcs Grundstücks, gehen also im
Zweifel auf den Käufer und den Vermächtnisnehmer
mit über und unterfallen dem am Grundstück bestell-
ten Nießbrauch; also bei einem landwirtschaftlichen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0088,
von Abzugseinredebis Acajounuß |
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86 Abzugseinrede – Acajounuß
Abzugseinrede , imEntwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich (§§. 2133 fg.)
vorgeschlagenes Rechtswort. Der Entwurf regelt das Inventarrecht des Erben abweichend von dem geltenden Rechte
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0614,
Anfechtung |
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Wirkung kraft des Gesetzes ein, §. 1874, Motive V, 189. d. Die A. des Verzichts auf das Inventarrecht. Soweit das geltende Recht einen solchen Verzicht kennt, wird dasselbe gelten müssen, was unter d. gesagt ist. e. Die A. pflichtwidriger Schenkungen, s
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0720,
von Benedizierenbis Beneke |
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.
Benefaktor (lat.), Wohlthäter.
Beneficenz (lat.), Wohlthätigkeit.
Beneficial (lat.), auf Pfründen bezüglich.
Beneficialerbe, s. Inventarrecht.
Beneficialwesen, soviel wie Lehnswesen, von Beneficium (s. d.).
Beneficia non obtruduntur, s
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0515,
Juristentag (Köln 1891) |
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Inventarrechts veranlaßte sehr eingehende Beschlüssederersten Abteilung, welche einen möglichst wirksamen Schutz der Gläubiger und Vereinfachung des Inuentarrechts bezwecken.
Bezüglich der an die Indossierung von Lagerscheinen zu knüpfenden
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0785,
von Eigentümerhypothekbis Eigentumserwerb |
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der Hypothekgläubiger als Venefizialerbe
(f. Inventarrecht) eine mit Schulden belastete Erb-
schaft und mit diefer das Grundstück erwirbt, an
welchem er schon bei Lebzeiten des Erblassers eine
Hypothek hatte, darf er, obgleich er den Erbfchafts
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0228,
von Erbbestandbis Erbe |
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desselben gedeckt werden (f. Inventarrecht), und
daß, wenn mehrere E. vorhanden sind, die Anteile
der einzelnen E. nur Bruchteile sein können.
Wer die Person des E. sei, bestimmt im Gemeinen
Rechte entweder das Gesetz oder der Wille des Ver
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0238,
von Erbschaftsgebührenbis Erbschaftskauf |
Öffnen |
Rechten
geringern Geltungsgebietes wird zum Teil vorge-
schrieben, es müsse stets ein Verfahren vor dem
Nachlaßgerichte stattfinden, falls das Inventarrecht
geltend gemacht wird.
Wenn derjenige, welchem die Erbschaft kraft Testa-
ments
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0272,
Erfüllung (der Rechtsgeschäfte des Gemeinschuldners) |
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er-
langt, oder wenn der Empfänger das Gläubiger-
recht, z. B. durch Veerbung erwirbt, oder der Gläu-
biger den Empfänger beerbt, ohne daß ihm das
Inventarrecht (s. d.) zusteht.
Hat jemand in dem falschen Glauben geleistet, er
fchulde, so kann
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0971,
Forderungsrecht |
Öffnen |
nicht schlechthin, sondern nur mit der
Erbschaft; auch für Vcrtragsschulden des Erblassers
nur in diesem Umfang, soweit er das Inventarrecht
, ls. d.) hat. Sodann tritt die Haftung auf das, was
^ der Beklagte durch ein Geschäft erlangt hat
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0941,
von Mitellabis Mithridates |
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die Erben solidarisch,
soweit nicht das Inventarrecht Beschränkungen in der Haftung zur Folge hat. Der Deutsche Entwurf, Reichstagsvorlage §§. 2007 fg., hat sich im
wesentlichen dem preuß. Rechte angeschlossen. Die Verfügung des M. über
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0543,
von Offenbarung des Johannesbis Offenburg |
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Auskunft zu erteilen,
oder über eine mit Einnahmen oder Ausgaben ver-
bundene Verwaltung Rechnung zu legen hat, auf
Verlangen des Berechtigten, ebenso der Erbe, welcher
das Inventarrecht (s. d.) beansprucht, auf Verlangen
der nicht voll befriedigten
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0545,
von Offener Arrestbis Öffentliches Recht |
Öffnen |
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storbenen ohne weiteres in die O. Z. und jeder Ein-
zelne von ihnen haftet den Gesellschastsgläubigern
persönlich und solidarisch für die Gesellschaftsschulden,
auch wenn sie die Erbschaft mit dem Inventarrecht
(s. d.) antraten. Die berufenen Erben
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0260,
von Vereinigte Staaten von Brasilienbis Vereinswesen |
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am Papier erwirbt, ruhen nur Forderung und Schuld bis zur Weiterbegebung. Ferner erlischt die Forderung an die Erbschaft nicht, wenn der Schuldner die Erbschaft als Beneficialerbe (s. Inventarrecht) erwirbt. Hat der Gläubiger mehrere Schuldner, von denen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0412,
von Vorbehaltenes Gutbis Vorderzeug |
Öffnen |
und gegen die Drittbesitzer von Liegenschaften mit der Bindikation
verfolgt wird.
Vorbehaltenes Gut , Vorbehaltsgut ,
s. Eingebrachtes und Einhandsgut .
Vorbehaltserbe , s. Inventarrecht .
Vorbereitende Schriftsätze
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0240,
Burgörner |
Öffnen |
Anspruch des Fiskus auf erblosen Nach-
laß, in der Umgestaltung des Inventarrechts. Die
größere Verschiedenartigkeit der Zusammensetzung
zusammeu mit dem Einfluß der Kritik hat dann auch
mehr deutschrechtlichen Gedanken zur Aufnahme
verholfen, so
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0179,
von Limenitisbis Limitierte Haftung |
Öffnen |
mit der Erbschaft oder mit seinem Erbteile (s. Inventarrecht), der Reeder nur
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1055,
Zwangsvollstreckung |
Öffnen |
, unbeschadet des Rechts der Erben, die Rechtswohlthat des Inventars (s. Inventarrecht) geltend zu machen. Die Kosten der Z. sind mit dem vollstreckbaren Anspruche zugleich beizutreiben. Wird zum Zwecke einer Z. das Einschreiten einer Behörde erforderlich, so
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0141,
von Nachgeschmackbis Nachnahme |
Öffnen |
nicht oder noch nicht oder nur mit der Rechtswohlthat des Inventars (s. Inventarrecht) angetreten hat (s. Konkursverfahren).
Nachlaßpfleger, eine Person, die zur Verwaltung des Nachlasses nach röm. Recht bestellt wird, wenn der voraussichtliche
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