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Rang | Fundstelle | |
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6% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0195,
Rechtswissenschaft: Erbrecht. Staatsrecht (Verfassung) |
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intestato erben
Ad pias causas
Captatoriae institutones, s. Kaptatorisch
Catoniana regula
Cautela, s. Kautel
Codicillaris clausula, s. Kodicill
Codicillus, s. Kodicill
Kaptatorisch
Kautel
Kodicill
Letzter Wille, s. Testament
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4% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0726,
von Tessiner Alpenbis Teste |
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. Der Gegensatz ist einerseits der Erbvertrag (s. d.), andererseits das Kodicill (s. d.), doch unterscheiden deutsche Landesgesetze und das Deutsche Bürgerl. Gesetzb. §. 1937 fg. nicht mehr zwischen T. und Kodicill, sie nennen T. jede einseitige letztwillige
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3% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0471,
von Kockenbis Kodor |
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1870); Mögling und
Weitbrecht, Das Kurgland
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3% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0121,
von Lettres de cachetbis Letztwillige Verfügung |
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seines Todes einem andern Vermögen zuwendet, also Kodicill (s. d.), Erbvertrag (s. d.), Schenkung von Todes wegen (s. d.), namentlich aber das Testament (s. d.). Für die Errichtung einer einseitigen L. V. (Testament und Kodicill) genügt dem Gemeinen
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3% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0405,
von Codiabis Codrington |
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.
Codĭces (lat.), Mehrzahl von
Codex (s. d. und Buch ).
Codicill , s. Kodicill .
Codifikation , s. Kodifikation .
Codigoro , Ort im Kreis Comacchio der ital. Provinz Ferrara
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3% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0396,
von Klausbis Klauwell |
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häufig wiederkehrt und deshalb
einen gleichbleibenden Sinn erlangt, wie die Kassatorische K. (s. d.), die
Kodicillarklausel (s. Kodicill ).
In der Musik hat K. entweder die Bedeutung von Kadenz (s. d
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2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0815,
von Einschubbis Einseitigkeit |
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oder Verträgen. E. R. sind unter
andern das Testament (s. d.), wenn es nur von
einer, nicht als wechselseitiges von zwei Personen
errichtet wird, und das Kodicill (s. d.), von Rechts-
geschäften unter Lebenden die Auslobung (s. d
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0230,
von Erbendorfbis Erbfolge |
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Anordnung des Verstorbenen
(Testament, Kodicill) oder auf dem familienrecht-
lichen Grunde der Verwandtschaft (Gesetzliche
Erbfolge, s. d.). In erster Reihe wirkt der Erb-
vertrag ; indessen Ermangelung erfolgt die Berufung
auf Grund
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0775,
von Fidanzabis Fideris |
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im Testamente oder Kodicille errichtet werden.
Justinian verschmolz das F. mit dem Legate (s. Vermächtnis ). Man unterschied Universalfideïkommiß
(s. Erbschaftsvermächtnis ) und Singularfideïkommiß. Das letztere betraf nur einzelne Sachen. Vgl. Bruckner
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2% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0930,
von Johann I. (König von Frankreich)bis Johann (von Österreich) |
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erzogen. Karl V. hatte bereits durch
ein geheimes Kodicill vom 6. Juni 1554 den Kna-
ben als seinen Sohn anerkannt und aufs dringendste
seinem Thronfolger empfohlen. Philipp II. erkannte
chn 1559 als Sprößling des Hauses Österreich
an. Seitdem
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2% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0357,
von Saydabis Sayn und Wittgenstein |
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von Wittgenstein und nahm nun für sich und seine Nachkommen den Namen S. u. W. an. Als 1606 die ältere Linie ausstarb, erbte ein Nachkomme Salentins, Graf Ludwig der Ältere, auch die Herrschaft Sayn. Durch Testament vom J. 1593 und Kodicill von 1601 hatte
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2% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0666,
von Teilbaubis Teilungsmasse |
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durch letztwillige Verfügung nur unter seine Kinder verteilt, weitere Anordnungen aber nicht trifft, insbesondere die gesetzlichen Erbbruchteile nicht ändert, so heißt dies im Gemeinen Rechte divisio parentis inter liberos; es ist dies eine als Kodicill
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2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0407,
von Favébis Feldbefestigung |
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der Kodicille" (in Glücks "Erläuterung
der Pandekten", Tl. 44 u. 45, Erlangen 1851-53).
^Fejörvary de Komlös-Keresztes,Giza,
Freiherr von, übernabm im Juni 1894 bei der Neu-
bildung des Kabinetts Wekerle an Stelle Bethlens
provisorisch
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2% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0146,
von Nachtwachebis Nádasdy |
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bestimmten Form abgefaßt ist. Eine solche Verfügung ist nach der herrschenden Meinung für das Gemeine Recht nicht wirksam, soweit nicht die Form eines Kodicills beobachtet ist. Einzelne Rechte erklären jedoch in dem bezeichneten Falle dergleichen
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