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Ihre Suche nach Bürgergemeinde
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0760,
von Bürger (Hugo)bis Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich |
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), welches den Verkehr zwischen Senat und Bürgerschaft vermittelt, einzelne Beamtenstellen besetzt und bei der Vermögensverwaltung mitwirkt.
Bürgerbrief, s. Bürgerrecht.
Bürgergarden, s. Volksbewaffnung.
Bürgergemeinde, s. Bürgerrecht
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0329,
Germanische Kunst |
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. Das ist der Dom zu Mailand, mit dessen Bau 1386 begonnen wurde. Bezeichnend ist, daß dieses Werk nicht wie die vorgenannten einem Orden oder einer Bürgergemeinde - also einer Genossenschaft - seine Entstehung verdankt, sondern dem Willen eines Einzelnen
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0762,
von Bürgerschulenbis Burggraf |
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. Städteordnungen. In einigen Gegenden unterscheidet man allerdings auch heute noch streng zwischen Einwohnergemeinde und Bürgergemeinde. Der erstern gehören alle Einwohner der Gemeinde an, der Bürgergemeinde nur diejenigen Personen, welche
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0770,
Bern (Geschichte der Stadt und des Kantons) |
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bei der Bürgergemeinde, welche Rat und Schultheiß wählte; aber darin, daß das Regiment naturgemäß den zahlreichen edlen Geschlechtern, die sich in der Stadt eingebürgert hatten, zufiel, und daß die Handwerker nie dazu gelangen konnten, ihren
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0093,
Genf (Geschichte) |
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durch die Vermittelung Frankreichs, Berns und Zürichs 1738 ein Vergleich zu stande, welcher der Bürgergemeinde das Recht, über Krieg und Frieden, Gesetze und Steuern zu bestimmen, zurückgab, dessen Weisheit von J. J. Rousseau gepriesen wird. Nun herrschte in G
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0462,
Basel (Stadt) |
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Kleinhüningen, Riehen und Bettingen besteht, fungiert der kantonale «Große Rat» und der «Regierungsrat» auch als Verwaltungsbehörde der Einwohnergemeinde der Stadt B., während die Bürgergemeinde B.s (1890: 28883 E.) durch einen von den Stadtbürgern auf 3
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0067,
von Gemeindefinanzenbis Gemeindehaushalt |
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.) eingeführt worden ist, diese Unterscheidungen geschwunden, und die Grundlage der modernen Gemeindeverfassung ist vielfach die Einwohnergemeinde im Gegensatz zu der frühern Bürgergemeinde. Vgl. Gemeinde.
Gemeindefinanzen. Die Worte Finanz, Finanzwesen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0771,
von Bernbis Bernabei |
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. 1883 und beendete es 28. Nov. 1884. Das neue Grundgesetz sollte namentlich Reformen im Gemeinde- und Armenwesen bringen und bestimmte die Erträgnisse der Bürgergüter, die bis dahin ausschließlich den Korporationen der Bürgergemeinden zu gute kamen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0064,
von Gemblouxbis Gemeinde |
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). Aber auch da, wo solche Sondergemeinden nicht bestehen, sind nur die eigentlichen Gemeindebürger zur Teilnahme an den vermögensrechtlichen Gemeindenutzungen berechtigt, und so besteht der wichtige Gegensatz zwischen der Bürgergemeinde
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0685,
Griechenland (Alt-G.: Geschichte bis um 650 v. Chr.) |
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685
Griechenland (Alt-G.: Geschichte bis um 650 v. Chr.).
auf 9000 vermehrt wurden. Innere Zwistigkeiten erschütterten nach dem Krieg den spartanischen Staat. Zwischen dem Königtum und der dorischen Bürgergemeinde entbrannte ein erbitterter
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 1038,
Luzern (Geschichte der Stadt und des Kantons) |
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Verfassung durch das Selbstergänzungsrecht der Räte und die Erhöhung der Befugnisse derselben auf Kosten der Bürgergemeinde im 16. und 17. Jahrh. zu einer patrizischen Oligarchie; die Landschaft aber litt durch Mißachtung ihrer verbrieften Rechte, Erhöhung
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0427,
von Allmersbis Allod |
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. d.) im Gegensatz zu den Einwohner- und Bürgergemeinden. Auch in Süddeutschland, besonders in Württemberg, ist die A. großenteils im Eigentum der alten Realgemeinden verblieben. Wo das nicht der Fall ist, so durchweg in Baden und Elsaß, gilt
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0849,
von Arequipabis Ares |
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847
Arequipa - Ares
alle Beschlüsse des Rats und der Bürgergemeinde, die ihm den bestehenden Gesetzen oder dem Wohl des Staates nicht zu entsprechen schienen, sein Veto einlegen. Im Augenblicke der Gefahr griff der A. auch eigenmächtig
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0272,
Baden (Großherzogtum; Geschichte) |
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Kammer 14. Febr. erzielt. Der Städteordnungsentwurf, wonach in Karlsruhe, Mannheim, Freiburg, Heidelberg, Pforzheim, Konstanz, Baden die Einwohnergemeinden an die Stelle der Bürgergemeinden gesetzt, die Wahl der Bürgermeister, Beigeordneten und Stadträte
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0743,
von Gemeindeausschußbis Gemeindehaushalt |
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der Gemeinde-
ämter. Vielfach bestehen aber auch noch die alten
Bürgergemeinden als Privatkorporationen inner-
, balb der 5Irt^Einwolmergemeinden fort und baben
^ ibre besondere Verfassung. Die Gemeindeverfassung
^ ist in dieser Frage in den
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0747,
von Gemeindeschuldenbis Gemeindesteuern |
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und
der Nheinprovinz, in den Städten und flecken
Schleswig-Holsteins, ferner in Hannover, Sachsen,
Hessen, Elsaß-Lothringen überhaupt. Das svstem
der Bürgergemeinde beherrscht die Gesetzgebung in
Bayern, Württemberg, Kurhessen sowie für die Land-
gemeinden
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0908,
Paris (Geschichte) |
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Seineufer, wo die siegreiche Bürgergemeinde in der Person ihres Kaufmannsvogts, Etienne Marcel (s. d.), gethront hatte (1357). König Karl V. verwendete bei seiner Thronbesteigung (1364) den Ertrag der von den Aufrührern erhobenen Geldstrafen
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0729,
Schweiz (Wohlthätigkeitsanstalten. Verfassung und Verwaltung) |
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Sache der Bürgergemeinde (heimatliches Armenversorgungsprincip), in Neuenburg und Bern (deutscher Kantonsteil) Sache der Wohngemeinde (territoriales Princip), im jurassischen Kantonsteil Bern Sache der Freiwilligkeit; in Basel-Stadt endlich beruht
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0233,
Städtereinigung |
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es ihnen Selbstverwaltung verlieh. In der
Schweiz , wo diese Selbständigkeit seit langer Zeit vorhanden ist, ist die städtische
Verfassung im Fluß begriffen, da sich neben den Bürgergemeinden die Einwohnergemeinden ausbilden.
Vgl
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0506,
von Maixentbis Majestätsbeleidigung |
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.).
Majestas (lat.), s. Majestät.
Majestät (lat. majestas, «Hoheit», «Erhabenheit») bezeichnete in der Republik Rom die höchste Macht und Würde, welche man der gesamten Bürgergemeinde, dem Volke, zuschrieb. Mit dem Umsturz der Volksregierung ging
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