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Ihre Suche nach Cessionar
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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0065,
von Cessionarbis Cesti |
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63
Cessionar – Cesti
sionar) verweisen zu lassen braucht. Und der Cessionar kann die abgetretene Kaufpreisforderung u. s. w. nur einziehen, wenn der Verkäufer die Ware geliefert hat oder der Cessionar bereit ist, sie statt des Verkäufers zu
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0192,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Obligation. Dingliches Recht) |
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Cedent
Cediren
Cessionar, s. Cession
Delegation
Entwährung, s. Eviktion
Evictio, s. Eviktion
Eviktion
Evinciren
Expromission
Expromittoren
Gewährleistung, s. Eviktion
Intercession
Kompensation
Kompensiren, s. Kompensation
Novation
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0288,
von Bonis avibusbis Bonitierung |
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Betrag. Diese Einschränkung der Haftung auf das, was der Cessionar gegeben, entspricht auch bei übernommener Haftung für B. den Vorschriften des franz. und des preuß. Rechts. Allgemein erstreckt sich die Haftung der B., wo sie begründet ist, auf die Zeit
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0492,
von Hypothekarische Klagebis Hypothekenbücher |
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oder durch gerichtliche Zwangsver-
waltung aus den Früchten und Einkünften des
Grundstücks befriedigt werde. Für den Realkredit
äußerst wichtig ist es, daß nach den neuern Hypo-
thekengesetzen dem Cessionar, welcher eine Hypothek
in gutem Glauben
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0758,
von Rektaklauselbis Relais |
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lauten, bei denen aber die Geltend-
machung der Forderung an das Papier geknüpft
ist. Sie sind nicht durch Indossament (s. d.), sondern
nur durch Cession der Forderung verbunden mit
Übergabe des Papiers an den Cessionar übertrag-
bar, wenn nicht
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0502,
von Grundsatzbis Grundsteuer |
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in der Hand eines redlichen Cessionars befindet,
gegen demselben bei dem Erwerb unbekannt ge-
vliebene Einreden aus dem unterliegenden Nechts-
verhältnis gesichert ist, so unterscheidet sich die G.
von der Hypothek, so lange sich diese
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0045,
von Abgeleiteter Erwerbbis Abgesonderte Befriedigung |
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Cessionar seine Forderung.
Der Rechtsurheber kann aber auch einen Ausschnitt aus seinem Recht übertragen, z.B. der Eigentümer bestellt an seinem Grundstück eine
Dienstbarkeit (s. d.) oder eine Hypothek
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0725,
von Anzeigepflichtbis Anzengruber |
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Einreden nicht mehr gegen den Cessionar wirksam sind, entsprechend die A. von der erfolgten Verpfändung einer Forderung; die A. des Käufers einer von auswärts gesandten Ware an den Verkäufer, daß und welche Mängel sie habe (Handelsgesetzbuch Art
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0271,
von Erfrischungsinselbis Erfüllung (bei Schuldverhältnissen) |
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im Grundbuch hinzutreten. Erfolgt die Löschung nicht, so steht zwar dem Inhaber, welchem die E. geleistet wurde, und seinen Erben eine die Klage ausschließende Einrede entgegen, seinen Cessionaren aber nur unter gewissen Voraussetzungen. Ebenso wird bei
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0968,
von Fordernbis Forderungsrecht |
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hat. Nach Preuß. Allg. Landr. I, 11, §§. 427 fg.
wird bei entgeltlicher Abtretung von Hypotheken-
forderungen, und, wenn der Cessionar weniger als
den Nominalbetrag gezahlt hat, auch bei andern
Forderungen nur im Fall ausdrücklicher Garantie
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0978,
von Formabelbis Formalvertrag |
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der ursprüngliche
Gläubiger oder dessen Cessionar gegenüber steht,
der Beweis frei, daß, wie es der (^066 civil aus-
drückt, eine (^u8a äsdenäi nicht vorliegt oder die
(^au8H erloschen oder nicht wirksam geworden ist, oder
daß die dem Versprechen zu Grunde
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Nothnagelbis Nötigung |
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Gläubiger von einer Veräußerung des Grundstücks; die Mitteilung des Cessionars an den Schuldner, daß ihm die Forderung abgetreten sei. Im Wechselrecht ist N. die von der Deutschen und Österr. (auch der Ungar.) Wechselordnung vorgeschriebene
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0711,
von Regreßbis Regulator |
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ters gegen die andern Gesellschafter. Auch der Rück-
griff des Bezogenen gegen den Weckfelaussteller,
wo er stattfindet, gehört dahin. (S. Revalierungs-
klage.) Zu der andern Art des R. gehören der N.
des Gläubigers gegen den Bürgen, des Cessionars
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0651,
von Wertstempelbis Werwolf |
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Erwerber nicht, wenn der Cedent in Wahrheit die in der Urkunde genannte Person nicht ist. Das kann sich aber dann anders verhalten, wenn der gutgläubige Cessionar weiter cediert. Der als Grundschuldgläubiger auf Grund einer solchen Cession
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0064,
von Cesingebis Cession |
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aus einem an Order gestellten Wechsel cediert werden, wenn der Wechsel dem Cessionar übergeben wird. Die C. hat aber beschränktere Wirkungen als das Indossament, insonderheit wegen der dem Cedenten entgegenstehenden Einreden.
Cediert kann jede
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