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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0445,
von Försterschulenbis Forstinsekten |
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) Werk über die Renaissance in Toscana.
Försterschulen, s. Forstschulen.
Forster Weine, s. Pfälzer Weine.
Forstfrevel, s. Forststrafrecht.
Forsthoheit, der Inbegriff der Hoheitsrechte des Staats, also der gesetzgebenden, richterlichen
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0446,
von Forstkalenderbis Forstrecht |
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.
Forstmittelschulen, s. Forstschulen.
Forstordnungen, die von der landesherrlichen Gewalt vermöge der Forsthoheit erlassenen gesetzlichen Verordnungen über die Forsten, zum Unterschied von den Waldeigentumsordnungen (Waldordnungen), welche von den
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0289,
Forstwesen. Jagd |
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. Botanik
Forsteinmiete
Forstfrevel
Forstgericht
Forsthoheit
Forsthufe
Forstinsekten
Forstkalender
Forstkassenbeamte, s. Forstverwaltung
Forstpolizei
Forstrecht
Forstregal
Forstrevier
Forstrügegerichte, s. Forstverwaltung
Forstschule
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0383,
von Bannenbis Bannrechte |
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Forsthoheit entwickelten. So liegen in den B. die ersten Keime der Forsthoheit und des Jagdregals.
Vgl. Stieglitz, Geschichtliche Darstellung der Eigentumsverhältnisse an Wald und Jagd in Deutschland (Lpz. 1832).
Banniza oder Dimerli, rumän. Getreidemaß
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0447,
von Forstregalbis Forstschulen |
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mit Forsthoheit. Der Begriff des Forstregals hat heute nur noch historische Bedeutung. Ein wirkliches Regalrecht, d. h. ein nutzbares Hoheitsrecht in Bezug auf die Forsten, hat thatsächlich nie bestanden.
Forstrevier, forstliche Wirtschaftseinheit
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0453,
Forstwirtschaft (Geschichtliches) |
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Servituten. Um den gänzlichen Ruin der Privatforsten zu verhindern, kannten die Territorialherren kein andres Mittel als die äußerste Bevormundung des Privatforstbetriebs (auf Grund des Forsthoheitsrechts, s. Forsthoheit), welche die Lust an
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0127,
von Jagdgöttinbis Jagdzeug |
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begriff man Forst- und J. unter der gemeinschaftlichen Bezeichnung "forstliche Obrigkeit"; dann trennte man J. als "Wildbann", Forsthoheit als "Forstbann", jedenfalls unter Einfluß der alten Begriffe von den Bannforsten. Auch das Jagdregal, wonach die Jagd
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0342,
von Waldbis Waldbau |
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. Statist. Amt, Berl. 1881, mit 15 Karten); »Übersichtskarte von den Waldungen Preußens« (amtlich; das. 1887, 8 Blatt) und Litteratur bei den Artikeln: Forsthoheit, Forstwissenschaft, Waldbau etc.
Wald, 1) Stadt im preuß. Regierungsbezirk Düsseldorf
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0999,
von Försterschulenbis Forstinsekten |
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1. April 1880 in Geltung; die Strafen
gehen nicht über 150 M. oder Haft bis 6 Wochen.
Für Österreich ist das noch gültige Forstgesetz vom
3. Dez. 1852 ergangen.
Forsthoheit, der Inbegriff der der Staats-
gewalt in Beziehung auf alle
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 1004,
Forstpolizei |
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und ist recht eigentlich ein
Ausfluß der Forsthoheit (s. d.). Die Eigentümlich-
keiten der Forstwirtschaft ließen es mit Necht be-
denklich erscheinen, die Bewaldung eines Landes
lediglich der Privatspekulation zu überlassen. Ver-
mehrt wurden
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 1005,
von Forstpolizeigesetzgebungbis Forststatistik |
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der Forsthoheit auf- und untergegangen.
Forstrevier, eine forstliche MrtschaftseinheU,
also ein Wald, der einem Besitzer gehört und
einem Wirtschaftsführer (Revier-, Oberförster,
Forstmeister) znr Verwaltung übertragen ist. Ist
die einem Besitzer
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 1007,
Forstwirtschaft |
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gehenden Oberaufsicht über die Privatforstwirtfchaft
sind mehrfach Staatsforstbeamte bcauftragt(Baycrn,
Württemberg, Baden, Hessen, Frankreich u. s. w.;
s. Forsthoheit und Forstpolizei). Besondere Organe,
Landesforftinspekloren, sind in Österreich zu
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