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Ihre Suche nach Fürstenrecht
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0796,
von Fürstenfeldbis Fürstentage |
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von den Prinzen im Gegensatz zum regierenden Fürsten spricht.
Fürstenrat, s. v. w. Fürstenbank.
Fürstenrecht, s. Fürst und Privatfürstenrecht.
Fürstenschulen, die vom Kurfürsten Moritz von Sachsen 1543 aus eingezogenen Klostergütern zu Pforta (s. d
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Meyers →
Schlüssel →
Alphabetische Inhaltsübersicht d[...]:
Seite 0007,
Alphabetische Inhaltsübersicht des Schlüssels |
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, merkwürdige 304
Frauenfrage 198
Freiburg (Schweiz), Kanton 80
Freiheitsstrafen 187
Freimaurerwesen 32
Friede 192
Friedensbruch 187
Frucht (Botanik) 231
Fruchtspeisen 291
Fürsten (deutsche Reichs-) 194
- geistliche 3
Fürstenrecht, s
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0025,
von Familienbrüderbis Familienschluß |
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oder Verschwägerte des Pupillen oder Vormund und Gegenvormund des letztern es fordern. Die Zahl der Mitglieder des preußischen Familienrats ist höchsten sechs. Im deutschen Fürstenrecht ist der F. von dem Familienhaupt namentlich dann zu berufen, wenn
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0277,
von Hefelebis Hefner-Alteneck |
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bedeutendsten Schriften sind: "Institutionen des römischen und deutschen Zivilprozesses" (Bonn 1825, 2. Aufl. 1843); "Beiträge zum deutschen Staats- und Fürstenrecht" (Berl. 1829); "Lehrbuch des gemeinen deutschen Kriminalrechts" (Halle 1833; 6. Aufl
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0737,
von Parlatoriumbis Parma (Herzogtum) |
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seiner Schwester Marie Pauline das Herzogtum Guastalla und später P. an Cambacérès sowie Piacenza an Lebrun als französische Lehen; jedoch hatten die letzten beiden keine Hoheits- und Fürstenrechte darüber, sondern nur den Herzogstitel mit dem Genuß
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0510,
von Weiße Liniebis Weißenburger Linien |
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, welche im 7. Jahrh. gestiftet wurde, eine berühmte Schule besaß, und in welcher um 868 der Mönch Otfried die Evangelienharmonie dichtete. Die Propstei der Abtei, welche im Mittelalter Fürstenrecht erworben hatte, ging 1545 auf die Bischöfe
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0341,
von Diplomatikbis Diplomatisches Korps |
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dem Anfange des 16. Jahrh. geschichtlichen Werken Urkunden beigegeben; größere Bedeutung erlangten dieselben jedoch erst bei Gelegenheit der vielfachen, während des 17. Jahrh. in Deutschland erörterten staats- und fürstenrechtlichen Streitfragen (bella
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0432,
von Fürstenfeldbis Fürstengroschen |
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Gesichtspunkten ausgehenden Reorgani-
sation der Rcichsgerichtsbarkeit, wie sie seit dem
Ende des 15. Jahrh, durchgeführt wurde, zwar
nicht; das Reichskammergericht sollte auch über
Reichsunmittelbare zuständig sein; man hob jedoch
das alte Fürstenrecht weder
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0433,
von Fürstenhutbis Fürstenspiegel |
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. Häuser führen!nur die gräfl. Titu-
Fürstenmeister, s. Heermeister. Maturen.
Fürstenrat, s. Fürst (S. 425d).
Fürstenrecht, s. Fürstengericht; vgl. Fürst.
Fürstenruf, Fansare zur Begrüßung des Jagd-
Herrn, auch zu dessenHerbeirufen
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0752,
von Gemeindewaldungenbis Gemeines Recht |
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Kammgras, s. 0) noLuing
Gemeines Recht, zunächst das für alle Klassen
des Volks geltende Recht im Gegensatz zu dem be-
sondern Recht einzelner Klassen (z. B. dem Privat-
fürstenrecht, den besondern MilitäraMtzen u.dgl.)-,
sodann das für alle
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0669,
von Inversorbis Involution |
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Abschluß im Wormser Konkordat (s. d.). Ihre Fürstenrechte verlieh ihnen von da an der König unter Darreichung des Scepters, während Ring und Stab als Symbole ihrer kirchlichen Stellung ihnen bei der päpstl. Weihe überreicht wurden; in Deutschland sollte
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0527,
von Putiwlbis Puttkamer (Alberta von) |
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zur nähern Erläuterung des deutschen Staats-
und Fürstenrecbts" (2 Tle., ebd. 1777 - 79), "Er-
örterung und Beispiele des deutschen Staats- und
Fürstenrechts" (3 Tle., ebd. 1790 - 97), "Voll-
ständiges Handbuch der deutschen Reichshistorie"
(ebd
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0393,
von Schattenvögelbis Schaube |
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fürstenrechtliche Sätze modifiziert sind. Jedoch be-
stimmen viele Hausgesetze landesherrlicher Fami-
lien, daß unbewegliche, zum Schatullgut ge-
hörende Sachen, über welche der Erwerber bei Leb-
zeiten nicht verfügt und über welche er lctztwillige
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0507,
Schleswig-Holstein |
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wählen. Damit begannen von neuem die Teilungen nach altdeutschem Fürstenrecht, aber niemals so, daß die Eider die Grenze bildete. Johann erhielt den Segeberger, Friedrich den gottorpischen Anteil (1490). Nach Johanns Tode 1513 folgte
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0807,
von Thronredebis Thudichum |
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Thronrede - Thudichum
inhabers an einer derartigen gesetzlichen Vorsorge fehlen, dann würde die Volksvertretung berufen sein, den Thron durch Wahl eines neuen Monarchen wieder zu besetzen. - Vgl. Schulze, Das deutsche Fürstenrecht (im 1
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