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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0111,
von Handflüglerbis Handicap |
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der Erstürmung eines Gehöfts, zum H., so war der Kampf durch die Feuerwirkung bereits vorher entschieden. Das H. beschränkt sich jetzt hauptsächlich auf den Kampf von Reiterei gegen Reiterei.
Handgranaten, s. Granaten und Grenadiere.
Handhafte That, s
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1% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0207,
Rechtswissenschaft: Rechtsgeschichte |
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Centfall, s. Cent
Centfrei, s. Cent
Centgetreide, s. Cent
Centgraf, s. Cent
Centherr, s. Cent
Debitkommissionen
Femgerichte
Fehme, s. Femgerichte
Freifron
Freigraf, s. Femgerichte
Freistuhl, s. Femgerichte
Handhafte That
Heimliches
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0651,
von Anklagejurybis Anklam |
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649
Anklagejury - Anklam
ein Kämpe eintreten konnte. Bei "handhafter That" wurde nicht der auf frischer That ergriffene und vor Gericht geführte Angeklagte, sondern der Ankläger - ebenfalls mit Eideshelfern - zum Eide verstattet. Hier konnte
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0341,
von Crimenbis Crispinus |
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öffentlichen Gutes; C. falsi, Verbrechen der Fälschung; C. flagrans, offenbares Verbrechen, handhafte That; C. fractae pacis publicae, Landfriedensbruch; C. incendii, Brandstiftung; C. laesae majestatis, C. majestatis, Majestätsverbrechen; C. peculatus
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0126,
Femgerichte |
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der im altsächsischen Volksrecht begründete Satz, daß "bei handhafter That" die sofortige Bestrafung des Thäters erfolgen konnte. Man verstand darunter sowohl den Fall, daß der Verbrecher auf der That selbst ("hebende Hand") oder unter Umständen ergriffen wurde, welche
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0336,
von Flaggengalabis Flamberg |
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liegend. Crimen (delictum) flagrans, ein Verbrechen, bei welchem jemand auf frischer oder handhafter That (in flagranti) ergriffen, wurde nach römischem Recht und nach der Carolina als eine Unterart des Crimen manifestum mit gesteigerter Strafe bedroht
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0884,
von Zessionarbis Zetzsche |
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herbeizurufen. In manchen Gegenden waren zu diesem Behuf besondere Notrufe üblich (sogen. Clamor more patriae). Mit dem gerichtlichen Z. (Jodutha) ward der auf handhafter That ertappte Verbrecher von dem Ankläger (Zeterschreier) vor Gericht geführt
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0112,
von Achssitzebis Acht |
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eines schweren Verbrechens Angeklagten, vor Gericht Rede zu stehen, sei es nun, daß er auf die gewöhnliche Ladung nicht erschienen, oder daß er zwar erschienen, aber dingflüchtig geworden war, oder daß er endlich bei handhafter That die Flucht ergriffen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0661,
von Feminabis Fenecus |
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gelegt. Das
ordentliche Verfahren fand nur auf «Roter Erde» statt. Dagegen konnte auch außerhalb
Westfalens bei Ergreifung eines Verbrechers auf handhafter That ein Notgericht am Ort
der That gehalten werden, zu welchem nur drei Freischöffen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 1013,
von Gichtaufzugbis Gichtpapier |
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, im deutschen Mittelalter das Geständnis im Strafverfahren, auf Grund dessen Verurteilung erfolgen konnte. Zusammen genannt werden als Überführung vor dem Femgericht (s. d.) G. M., handhafte That (Ergreifung auf frischer That) und blickender Schein
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0771,
von Handflüglerbis Handlohn |
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die
sonst für Schenkungen (s. d.) vorgeschriebene Form
Handgöpel, s. Göpel. ^gebunden.
Handgranate, s. Granate. ^S. 555".).
Handhackmaschine, s. Gartengeräte (Bd. 7,
Handhafter Diebstahl wurde früher ein Dieb
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0404,
Codex |
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handhafte That, vom 27. Juni 1866 über im Auslande begangene Verbrechen, vom 29. Juni 1867 über Revision, vom 23. Jan. 1873 über öffentliche Trunkenheit, vom 21. Nov. 1872 und 31. Juli 1875 über die Jury, vom 5. Juni 1875 über Gefängniswesen, vom 29. Juli
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