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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0464,
von Landpflegerbis Landsassen |
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464
Landpfleger - Landsassen.
(1824-28, 3 Bde.; zweite Serie 1829, 3 Bde.; neue Ausg. 1883, 5 Bde.), denen "Pericles and Aspasia" (1836, 2 Bde.) folgte. In diesen Werken, die man nicht für sogen. Totengespräche halten darf, hat er in Kraft
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0207,
Rechtswissenschaft: Rechtsgeschichte |
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Bürgerliche und andere Stände.
Ausbürger
Freie
Freisassen, s. Freigut
Landsassen
Mittelfreie
Sasse
Schöffenbarfreie, s. Mittelfreie
Semperfreie Leute
Freigelassener
Glevenbürger
Kammerknechte
Pfahlbürger
-
Leibeigenschaft
Absarii
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Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0612,
Die Kunst des 17. und 18. Jahrhunderts |
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auf künstlerische Ausschmückung des Heims und der Geräte, abgesehen davon, daß bei der Verwilderung der Sitten infolge der Kriege auch der "Geschmack" verrohte. Der landsässige Adel hat seine Bedeutung gleichfalls verloren; wer etwas gelten will
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0928,
Demokratie |
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die monarchische Gewalt von den durch die landsässige Aristokratie geschlungenen Fesseln zu befreien und die Leistungsfähigkeit des Staates zu fördern.
Zu einem großartigen und gewaltigen Durchbruch kamen die demokratischen Principien
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0108,
von Adduktorenbis Adel (Deutschland) |
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und endlich Adlige mit dem Prädikat "von"; über letzteres s. Adelsprädikat) zerfallenden niedern, landsässigen oder reichsmittelbaren A. aus. Doch wurde auch die reichsfreie Ritterschaft zum niedern A. gerechnet (s. Reichsritterschaft).
Privilegien
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0596,
von Bedebis Bedemund |
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in der "Fortnightly Review", Juli 1872.
Bede (Bete, niederdeutsch s. v. w. Bitte, dann Gebot, Abgabe, lat. Petitio, Precaria), ehedem Bezeichnung für gewisse Abgaben, welche die Landesherren von Städten, Höfen und freien und unfreien Landsassen, und zwar
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0364,
Braunschweig (Geschichte) |
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vererbten dannenbergischen Ämter an die Linie B.-Lüneburg abtrat, welche dagegen auf den Mitbesitz der Stadt B. verzichtete, deren Landsässigkeit erst (1671) nach mehrhundertjährigem Streit entschieden ward. Aus Rudolf August folgte 1704 dessen Bruder
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0778,
Deutscher Orden (Kämpfe gegen Polen; das Ordensland weltliches Herzogtum) |
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, schnell entartete. Fast ohne Verbindung mit dem Reich, dessen Zustände auch nicht eben geeignet waren, nationale Gefühle zu erwecken und zu ermutigen, neigten sich der landsässige Adel und die Städte in Preußen, welche vergeblich vom Orden Anteil an
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0951,
von Eversbergbis Evolena |
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. die Citation eines Beklagten vor ein auswärtiges Gericht und besonders die Abberufung einer bei einem Landesgericht anhängigen Rechtssache von diesem letztern und die Überweisung derselben an ein kaiserliches Gericht. Mittelbare Reichsunterthanen (landsässige
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0170,
von Fesselbeinbis Feste |
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Gemeinde zu Petersburg, wo er 15. Dez. 1839 starb. Sein bedeutendstes Werk ist die "Geschichte der Ungern und deren Landsassen" (Leipz. 1812-1825, 10 Bde.; 2. Aufl., hrsg. von E. Klein, das. 1867-83, 5 Bde.). Außerdem schrieb er mehrere vielgelesene
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0665,
von Fremdenregimenterbis Fremdentruppen |
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oder Ausländer bezeichnet. Landsässige oder Forensen werden diejenigen Ausländer genannt, welche im Inland Grundeigentum besitzen. Diese sind der Gerichtsbarkeit des Inlandes in Ansehung aller dinglichen Klagen unterworfen, welche jene Grundstücke
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0792,
Fürst (Zuname) |
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den landsässigen Fürsten, welch letztere Unterthanen und Angehörige eines bestimmten Staats sind, gibt es heutzutage nur noch wenige; es sind dies die Fürsten von Schwarzburg, Reuß, Lippe und Waldeck, denen man außerhalb Deutschlands noch die Fürsten
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0972,
von Inquisitorbis Inschriften |
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. Gouvernement Pensa, nordwestlich von Pensa, an der Issa, mit 4 Kirchen, einer Handwerkerschule für Schuhmacher- u. Tischlerarbeiten und (1880) 5231 Einw. Der Kreis hat guten Boden, Bergbau auf Eisen und Tuchfabrikation.
Insasse (Landsasse
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0071,
Italien (Geschichte: 12. Jahrhundert) |
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die ghibellinischen Städte im Bund mit dem landsässigen Adel dem oligarchischen Stadtregiment in mehr stetiger Entwickelung treu blieben. Daneben unterließen es weder die Ghibellinen noch die Guelfen, auch den allgemeinen Angelegenheiten Italiens ihr Augenmerk
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0691,
von Mittelfreiebis Mittelländisches Meer |
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Edlen, d. h. den Fürsten und edlen Herren (Dynasten), zwischen Schöffenbarfreien und gemeinen Freien unterscheidet, so findet sich im Schwabenspiegel eine Dreiteilung in Semperfreie oder Höchstfreie, M. und freie Landsassen. Die Mittelfreien
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0545,
Ostpreußen (Geschichte von Altpreußen) |
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der westpreußische landsässige Adel den Eidechsenbund, um seine Rechte zu wahren. So wurde Polen zu immer neuen Angriffen ermutigt, und von seinem Vetter Witold von Litauen unterstützt, fiel Wladislaw Jagello 1410 in Preußen ein. Mit einem zahlreichen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0857,
von Ritterbankbis Ritterwesen |
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und zwar dergestalt, daß der hohe Adel von der R. ausgeschieden wurde (s. Adel, S. 108). Die R. wurde dann zur Zeit des frühern Deutschen Reichs wiederum in die reichsunmittelbare (s. Reichsritterschaft) und die mittelbare oder landsässige eingeteilt
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0335,
von Saskatchewanbis Sassenage |
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Besitzes unterschied man Freisassen, Besitzer eines Freiguts, Landsassen, große Landeigentümer, und Hintersassen, Kotsassen oder Kossäten; nach der Gerichtsbarkeit, unter welcher sie standen, Schriftsassen, welche nur vor den Obergerichten belangt
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0857,
von Semper aliquid haeretbis Senaar |
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(Höchstfreie), im Mittelalter Bezeichnung für diejenigen, welche keinem Lehnsherrn untergeben waren, im Gegensatz zu den Schöffenbarfreien oder Mittelfreien und den freien Landsassen (s. Mittelfreie); nach andern s. v. w. sendbarfreie Leute (s. Sendgerichte
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1013,
von Ungarweinebis Ungehorsam |
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regum Hungariae (Wien 1764-70, 5 Bde.); Engel, Geschichte des ungarischen Reichs und seiner Nebenländer (Halle 1797-1804, 4 Bde.); Derselbe, Geschichte des Königreichs U. (Wien 1814-15, 5 Bde.); Feßler, Geschichte der Ungarn und ihrer Landsassen (neue
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1035,
von Unterthaneneidbis Unterwalden |
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sie im Staat weilen, diejenigen ausgenommen, welchen nach völkerrechtlichem Gebrauch die Exterritorialität zukommt, z. B. Gesandte. Gründet sich die Unterthanenschaft lediglich auf den Besitz unbeweglicher Güter, so heißen die Unterthanen Landsassen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0207,
von Villaflorbis Villa Occidental |
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wie in Deutschland Land zur Nutznießung überlassen, wogegen sie Frondienste zu leisten hatten. Aus diesen landsässigen V. sollen die Copyholders hervorgegangen sein.
Villajoyōsa (spr. wilja-chojōsa), Bezirksstadt in der span. Provinz Alicante
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0136,
von Addizierenbis Adel |
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der Reichsstandschaft oder das Stimmrecht auf den Reichstagen. Nicht so die bloßen Reichsfreiherren ohne hohe Gerichtsbarkeit oder Reichsritter, die nicht zum eigentlichen hohen A. gerechnet wurden, obgleich sie sich von dem landsässigen A
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0468,
Braunschweig (Herzogtum; Geschichte) |
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.) verzichtete, deren Landsässigkeit erst jetzt (1671), nach einem Kampfe von mehrern hundert Jahren, entschieden ward. Rudolf August starb 1704, nachdem er bereits seit 1685 seinen Bruder Anton Ulrich zum Mitregenten angenommen hatte. Dieser ließ die Grafschaft
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0870,
von Defendersbis Deffereggenthal |
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, in der Pfalz und in Bayern um 1600. In
späterer Zeit wurden auch seitens der Lehnsleute und
Landsassen Nitterpferde zur D. gestellt; doch wehrten
sich die Stände gegen diese Neuerung, und die ganze
Organisation der D. wurde durch Defensions-
rez e ffe
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0702,
von Fesselbeinbis Fest |
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außer einigen orient.-pbilol. Abhand-
lungen zahlreiche belletristische, religiös-kirchliche
und Freimaurerschriften veröffentlicht. Sein bedeu-
tendstes Werk ist aber die "Geschichte der Ungern und
ihrer Landsassen" (10 Bde., Lpz. 1812-25; 2. Aufl
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0322,
von Friedrich I. (Kurfürst v. Brandenburg)bis Friedrich (Kurfürst II. v. Brandenburg) |
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durch die Reformationen
von 1442 und 1447, legte eine starke Besatzung in
das 1451 vollendete kurfürstl. Schloß und zwang
durch Konkordat mit dem Papst 1447 die Bischöfe
in die Landsässigkeit zurück, erhielt überhaupt da-
durch die umfasseudsten Rechte über
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0121,
von Goguettesbis Gold (Metall) |
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119 Goguettes – Gold (Metall)
Eigen begüterten Landsassen suchen mußten. Er hatte über sie auch den Blutbann. Nach dem Sachsenspiegel wurde er durch das Landvolk gewählt.
Goguettes (frz., spr. gogétt ), lustige Scherzreden, Schwänke
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0731,
von Reichsschatzamtbis Reichsstände |
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und Bischöfe, die Äbte der unmittelbar unter den Schutz des Königs gestellten, also nicht landsässigen Klöster, der Hoch-und Deutschmeister und der Johannitermeister gerechnet wurden, oder weltliche: die weltlichen Kurfürsten, Herzöge, Fürsten
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0898,
von Ritterordenbis Ritterschaft |
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unter
der R. begreift. Zur Zeit des ehemaligen Deut-
schen Reichs wurde dieselbe (Reichsritterschaft)
in die reichsunmittelbare und die mittelbare oder
landsässige eingeteilt. Die R. eines Landes oder
einer Provinz ist häufig in einer Korporation
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0246,
von Stammelnbis Stammgüter |
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verzichten müßten. Bei der Reichsritterschaft wurde es zu einer durch Statuten gesicherten Observanz, daß die Töchter bis auf den ledigen Anfall zu verzichten hätten. Für den landsässigen Adel bildete sich ein entsprechendes Gewohnheitsrecht, mitunter
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0085,
von Ungavabis Unger (Joseph) |
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Hungariae (42 Bde., Pest und Ofen 1779-1808); Feßler, Geschichte der Ungarn und ihrer Landsassen (10 Bde., Lpz. 1814-25; neue Bearbeitung von Klein, 2. Aufl., 5 Bde., ebd. 1867-83); Engel, Geschichte des Ungarischen Reichs (5 Bde., Wien 1813-14; neue
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0734,
von Reichstagsgebäudebis Reid (Thomas) |
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und kleinerer Herrschaften, Stifter und Klöster; ferner die Güter der Reichsritterschaft (s. d.) sowie die Reichsdörfer (s. d.). Es gehörten weiter dahin der hohe Adel, die regierenden fürstl. und gräfl. Häuser (aber nicht die landsässigen Familien, welche
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0584,
von Schönborn (Friedrich, Graf)bis Schönburg |
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, Osterreich und Bayern. Oft im Streite mit den meißnischen Fürsten, übergaben die S., um der Landsässigkeit zu entgehen, der Krone Böhmen, zu welcher sie schon im Lehnsverhältnis standen, auch ihre Stammgüter zu Lehn. Da sie aber einzelne Rechte
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0945,
von Mittelfreiebis Mittelländisches Meer |
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Landsassen unterscheidet. Die M. sind die Besitzer von Gütern, an denen das Schöffenamt haftet oder die zur Leistung des Ritterdienstes befähigen.
Mittelfußknochen, s. Fuß.
Mittelgans, s. Bläßgans.
Mittelgebirge, s. Gebirge
Mittelgebirge
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0330,
von Sassebis Sathas |
Öffnen |
. Dampferlinien zwischen
Livorno, Genua und Bastia.
Sasse, in der alten Gerichtssprache jeder Be-
sitzer von Grundeigentum: man unterscheidet Frei-
sassen
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