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Ihre Suche nach Leihe, bäuerliche
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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0656,
von Leighton-Buzzardbis Leim |
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Abgabe wirklich bildende Bücher bieten (s. Volksschriften). Vgl. Kitzing und Wahl, Handbuch des Leihbibliothekwesens (Taucha 1887).
Leihe, bäuerliche (Erbleihe), ein dingliches Nutzungsrecht an Bauerngütern s. Kolonat.
Leihgeld
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0053,
von Leighton-Buzzardbis Leim |
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einem andern, insonderheit der Gutsherr ein ländliches Grundstück einem Bauern zu Besitz und Gebrauch, gewöhnlich unter Auferlegung von Abgaben und Diensten überließ. Es giebt eine erbliche Leihe (Erbpacht, Erbzinsgut, Meierrecht
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0193,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Dingliches Recht) |
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Landsiedelleihe, s. Kolonat
Leihe, bäuerliche, s. Kolonat
Maier
Meier, s. Maier
Neuland *
Novaläcker
Pertinenz
Roboten
Schiff und Geschirr
Schillingsgüter, s. Bauergut
Schupflehen
Superficies
Zubehör
Landwirtschaftsrecht
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0132,
Bauernbefreiung |
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die staatsbürger-
lichen Pflichten und Lasten die alten geblieben.
Darum begannen schon jetzt die Bauern Schutz zu
suchen bei dem großen Grundherrn; sie übertrugen
diesem entweder das ihnen gehörende Gut oder
nahmen von ihm ein solches zur Leihe
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0223,
Nebenbahnen |
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701510000 M. durch An-
leihen zu beschaffen waren.
In Bayern ist der Bau von N. durch den Staat
nach dem Gesetze vom 28. April 1882 (Art. 5) da-
von abhängig, daß die Interessenten mindestens den
Grund und Boden hergeben; früher wurde nach dem
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0469,
von Bauerngerichtbis Bauerngut |
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die Meier-, Leihe-, Winn- oder Gewinngüter, besonders die Halb- oder Halswinnegüter, bei denen der Pachter gegen die Abgabe eines bestimmten Teils vom Gutsertrag den Bau des Gutes übernimmt, dann die in der Grafschaft Mark und Westfalen vorkommenden
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0493,
Grundeigentum |
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Entstebung ^
des Privateigentums an demselben bei den Ger- !
manen hat einerseits zur Folge gehabt, daß die
bäuerliche Bevölkerung sich bald differenzierte nnd
diejenigen Klaffen derselben fich herausbildeten,
welche wir noch hente in den deutschen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0623,
von Hofraitebis Hofrecht |
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Eigentumsrecht, so doch erbliche Kolonatrechte an den verliehenen Huben eingeräumt wurden. Doch war diese sogen. bäuerliche Leihe regelmäßig mit den verschiedenartigsten Abgaben und Grundzinsen an den Gutsherrn belastet, von denen viele erst in neuerer Zeit
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0953,
von Kolomnabis Kolonialrecht |
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Semikolons und setzte als Zeichen dafür einen Punkt oberhalb des letzten Wortes des Satzteils. In der Anatomie ist K. (colon) s. v. w. Grimmdarm (s. Darm).
Kolonat (lat., "Bebauungsrecht", Kolonatrecht, Erbpachtrecht, Erbleihe, Leihe
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0698,
von Fersenbeinbis Ferula |
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für die Wiener Votivkirche (1855) als Sieger hervorgegangen, kehrte er
von Italien zurück, um die Ausführung zu leiten (1850–79). Auch seine Konkurrenzarbeiten für den Bau des Bankgebäudes wurde angenommen
und wenige Tage nach der Grundsteinlegung
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0791,
Deutsches Recht (Entwickelung im neuen Deutschen Reich) |
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die besondern Normen in betreff der bäuerlichen Gutsverhältnisse, des Lehnswesens und der bäuerlichen Leihe erinnert werden. Ferner sind hier die deutschrechtlichen Familienfideikommisse, das deutsche Gesamteigentum, die Reallasten, die Regalien und das wichtige
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0632,
Lehnswesen (Quellen und wesentliche Grundsätze des Lehnrechts) |
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namentlich Frauen lehnsunfähig waren und nur ausnahmsweise sogen. Weiberlehen ("Kunkellehen", im Gegensatz zu "Helmlehen") vorkamen. Aus demselben Grund erschienen Bauern als lehnsunfähig und ebendarum die zahlreichen bäuerlichen Leihen (sogen. Feudaster
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0345,
Griechenland (Geschichte 1832 bis zur Gegenwart) |
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eine neue Anleihe von 135000000 Frs. Die allmähliche Regelung der Finanzen durch die erhöhten Steuern und Einfuhrzölle und die
wiederholten ausländischen An leihen der letzten Jahre ermöglichten es indessen, daß außer dem Bau von 3 Panzerschiffen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0986,
von Dingliche Klagebis Dinglinger |
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und das Recht der bäuerlichen Leihe hinzugefügt; auch die deutschrechtlichen Reallasten und das Bannrecht haben einen sachenrechtlichen Charakter. Das Gemeinschaftliche aller dinglichen Rechte ist die rechtliche (im Gegensatz zum Besitz, der thatsächlichen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0727,
Erbpacht |
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einen ständigen unablösbaren Zins verliehenes (census reservativus) oder gegen Überlassung eines Kapitals mit einem solchen Zins (census constitutivus) belastetes Gut. Aber es wird bei der Erbzinsleihe kein Kaufpreis beim Antritt der Leihe gezahlt
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0482,
Hessen-Kassel (Geschichte bis 1856) |
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indessen unbeirrt auf seinem Weg vor. Am 30. Sept. erschien eine Verordnung, welche die Dekrete vom 4. und 7. Sept. der Kognition der Gerichte entzog und die Kompetenz der Militärgerichte erweiterte. Am 1. Okt. ward der verfassungstreue General Bauer
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0155,
Sachsen-Weimar-Eisenach (Verfassung) |
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Fortsetzung nac h Kranichfeld), ferner von Weimar nach Horstenberg und
Großrudestedt sowie die Feldabahn im Eisenacher Oberland von Salzungen nach Vacha, Dermbach und
Kaltennordheim. Im Bau ist die Bahn
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0977,
Vereinigte Staaten von Nordamerika (Geschichte) |
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. Mitgliedern repräsentierten. Hilfsgenossin dieses Bundes ist die Colored Farmers' National Alliance and Cooperative Union, die nur aus farbigen Bauern besteht und bereits 1 Mill. Mitglieder besitzen soll, das würde zusammen 3 Mill. ergeben
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0236,
von Poliabis Polieren |
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(8° <^.).
Polier (Pallier, Parlier, Ballier), der bei
Maurern und Zimmcrlcutcn auf dem Baue oder
dem Werkplatze (Platzpolicr) die Arbeiten an-
ordnende und die Aufsicht führende Werkgesell (oder
Werkmeister), welcher oft zugleich
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0677,
von Kontrollmarkebis Kopenhagen |
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die K. von Staatsanleihen in neuester
Zeit weitere Fortschritte gemacht. Rußland konver-
tiert seit 1895 einen großen Teil seiner innern An-
leihen in 4prozentige Staatsrente. Bayern bat 1896
seine 4prozentigen Staatsschulden (1100 Mill. M
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