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Ihre Suche nach Lohn Arbeiter Tagelohn
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| Rang | Fundstelle | |
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0716,
von Löffelbis Lo-Ryhammo |
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mit einer Arbeit verdient hat und der Andere zu geben schuldig ist. Obgleich GOtt den verdienten Lohn zu geben a) befohlen, 5 Mos. 24, 14. b) das Zurückhalten auch widerrechtlich und unbillig, 1 Tim. 5, 18. c) solchen das Wehe angedroht wird, Ier. 22, 13. so
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0824,
Arbeitslosigkeitsversicherung |
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des Arbeitsverhältnisses diese Lohnform besonders begünstigt (bei landwirtschaftlichen Arbeitern u. s. w.); 2) Geldlohn, d. h. Zeit- und Stück(Accord-)lohn. Bei dem letztern liegt es allerdings in der Hand des Arbeiters, sich durch erhöhte
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Buechner →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0956,
von Tagelöhnerbis Tanz |
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, 21. Sir. 37, 14. Es soll des Tagelöhners Lohn nicht bei dir bleiben bis an den
Moraen, 3 Mos. 19, 13. Seins Tage sind, wie eines Tagelöhners. Wie ein Knecht sich
sehnet nach dem Schatten, und ein Tagelöhner, daß seine
Arbeit aus sei, Hiob 7
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| 3% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0823,
Arbeitslohn |
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hat ihre besondere durchschnittliche Lohnhöhe. Die unterste Grenze des Lohns findet man bei den "ungelernten" Arbeitern, den Tagelöhnern, und diese fällt in der Regel zusammen mit dem notdürftigen Unterhaltsbedarf des Arbeiters und seiner Familie
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| 2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0692,
Krankenversicherungsgesetz |
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. für den Arbeitstag, bez. 2000 M. für das Jahr nicht übersteigt. Bei andern Arbeitern ist die Höhe des Lohns ohne Belang. Gewisse Kategorien sind von der Versicherungspflicht kraft Gesetzes befreit (3. B. Seeleute, Apothekergehilfen und -Lehrlinge
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| 2% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0261,
von Lohnsteuerbis Loing |
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259
Lohnsteuer – Loing
Krankengeld und die Kassenbeiträge maßgebenden durchschnittlichen Tagelohns unter Berücksichtigung der zwischen den Kassenmitgliedern hinsichtlich der Lohnhöhe bestehenden Verschiedenheiten klassenweise erfolgen, jedoch
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| 2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0813,
Arbeiter |
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. oder Arbeitnehmer diejenigen, welche von Arbeitgebern (Unternehmern, Fabrikanten) gegen Lohn mit einer Arbeit beschäftigt werden, bei der die körperliche Thätigkeit stark überwiegt, mithin Tagelöhner, Fabrikarbeiter, Gesellen u. s. w. Die hier besonders
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| 2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0965,
Streik |
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, Schiffs-
mate u. s. f. Die Ursache des S. lag namentlich
in Lohnforderungen, die von feiten der Arbeiter
gestellt und von den Arbeitgebern nicht bewilligt
wurden. Die Schauerleute, die bisher einen Tage-
lohn von 4,20 M. hatten, verlangten 5 M. pro
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| 2% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0666,
Ortskrankenkassen |
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, für
welche die Ortskrankenkasse errichtet ist, soweit er
3 M. für den Arbeitstag nicht überschreitet; zu-
lässig ist Erhöhung bis auf drei Viertel dieses
Tagelohns, sowie Zugrundelegung des Individual-
lohns des einzelnen Versicherten, soweit er 4 M
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| 2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0482,
Landwirtschaftliche Arbeiterfrage |
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finden sie leicht Arbeit und guten Lohn. Im Winter wird aber ihre Lage ungünstiger und um so mehr, je länger der Winter dauert. Wenn auch ein Teil der Arbeiter in dieser Zeit beschäftigt werden kann, so bleiben doch die meisten ohne Arbeit
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| 2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0949,
Landwirtschaftliche Arbeiter |
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, endlich bezog er neben freiem Brennmaterial, freier ärztlicher Behandlung u. s. w. einen geringen Tagelohn für sich und jeden von ihm gestellten Arbeiter. Der Gutstagelöhner war also ein kleiner Unternehmer, der fast alle Lebensbedürfnisse reichlich
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| 2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0144,
Deutschland und Deutsches Reich (Verkehrswesen) |
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u. s. w. Arbeiter der ortsübliche Tagelohn Erwachsener anzusetzen ist und daß ein Teil dieser Arbeiter (z. B. Bauhandwerker im Winter) in ihrem Berufe zeitweise keine Beschäftigung haben. Der durchschnittliche Jahreslohn eines männlichen erwachsenen
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| 2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0031,
Agrarfrage (Litteratur) |
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Betrieb gestaltete die ständige Beschäftigung der nicht kontraktlich gebundenen Arbeiter, der eigentlichen Tagelöhner, immer schwieriger und verschlechterte deren Erwerbsverhältnisse, da bei der geringen gewerblichen Entwicklung ein Ersatz
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| 2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0812,
Arbeit |
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die Furcht vor Strafe kann ihn zu größerer Anstrengung anspornen. Ganz ähnlich verhält es sich mit der Fronarbeit. Selbst bei dem freien Arbeiter im Tagelohn kann sich die Arbeitslust noch nicht in vollem Maße entwickeln, obgleich derselbe veranlaßt
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| 2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0944,
von Gesindekrankenkassenbis Gesindeordnungen |
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der thatsächlichen Höhe des Lohnes, son-
dern nach dem für den Dienstort auf Grund des
Krankenversicherungsgesetzes allgemein festgesetzten
ortsüblichen Tagelohn gewöhnlicher (männlicher
bez. weiblicher) Tagearbeiter. sGesinde
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| 2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0069,
Arbeiterfrage (Wohnungsverhältnisse. Litteratur) |
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Arbeitsjahres gehört nicht zu den An-
nehmlichkeiten. Das etwaige Nachspüren nach Neben-
verdiensten, etwaigen Zuschüssen bei halbem Lohn
wird übel aufgenommen werden. Gerade die bessern
Arbeiter, die seltener arbeitslos werden, werden alle
diese
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| 2% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0049,
Arbeiterversicherung (deutsches Reichsgesetz vom 22. Juni 1889) |
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Personen des Soldatenstandes, welche dienstlich als Arbeiter beschäftigt sind, endlich solche Personen, welche nicht mehr im stande sind, ein Drittel des nach Maßgabe des Krankenversicherungsgesetzes festgesetzten Tagelohns zu verdienen, oder welche
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| 2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0284,
Dienstmiete |
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aus andern wichtigen Gründen gefordert werden.
Hat ein Geselle oder ein Gehilfe rechtswidrig die
Arbeit verlassen, so kann der Arbeitgeber für jeden
Tag des Vertragsbruchs den Betrag des orts-
üblichen Tagelohns, aber nicht für längere Zeit
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| 2% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0054,
Arbeiterschutzgesetzgebung (das deutsche Arbeiterschutzgesetz vom 1. Juni 1891) |
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als Schadenersatz die Verwirkung des rückständigen Lohnes über den Betrag des durchschnittlichen Wochenlohns hinaus auszubedingen«. Wünschen die Inhaber solcher Fabriken für den Fall des Kontraktbruchs ihrer Arbeiter feste Entschädigungen in der Art
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| 2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0284,
von Vorausbis Vorflut |
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Vorarlberger wandern im Frühjahr als Maurer oder Tagelöhner nach der Schweiz aus und kehren im Spätherbst mit dem ersparten Lohn zurück. Weiteres s. Tirol. Einen Rest von Selbständigkeit genießt V. durch seinen Landtag, der aus dem Generalvikar zu Feldkirch
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| 2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0690,
von Krankentaufebis Krankenversicherung |
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Versicherungsarten in einer Kasse ist allgemein üblich und auch unter Begrenzung der Höhe des Begräbnisgeldes (in Deutschland auf das Zehnfache des wöchentlichen Krankengeldes bei den freien, auf das Vierzigfache des durchschnittlichen Tagelohns bei den
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| 2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0330,
von Erwinbis Erworbene Rechte |
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für Versicherte den Anspruch auf Invalidenrente begründet (Invaliditätsversicherungsgesetz §. 9, Abs. 3). Der Versicherungspflicht unterliegen nicht diejenigen Personen, welche nicht mehr ein Drittel des ortsüblichen Tagelohns gewöhnlicher Tagesarbeiter
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0462,
von Baudrybis Bauer |
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im Gegensatz zum Pachter und zum landwirtschaftlichen Arbeiter oder Dienstboten. Abgesehen von dem Gesinde, zerfallen nämlich die Lohnarbeiter der Landwirtschaft in zwei Klassen: 1) die ungebundenen Tagelöhner, die ohne ein festes Dienst
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| 2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0668,
von Recht auf Arbeitbis Rechtfertigung |
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dieser Forderung fassen sie so auf, daß der Staat nur verpflichtet sein solle, Tagelöhnerarbeit zum gewöhnlichen Tagelohne zuzuweisen; andere Anhänger des R. a. A. wollen den Staat verpflichten, denen, die keine Arbeit finden können, Arbeit
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| 1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0568,
Buchhaltung (die landwirtschaftliche B.) |
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des Ertrags (der Grundstücke, Viehstände, Nebengewerbe); 4) Verteilungskonti und zwar für Abgaben, Beamte, Beköstigung, Gespanne, Gehalte (Lohn), Tagelohn, Feuerung, Beleuchtung, Gebäude, Ländereien, allgemeine Wirtschaftskosten; 5) Konti
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0108,
Vereinigte Staaten von N.-A. (Bevölkerung) |
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daher seit einiger Zeit von allen Einwanderern eine Kopfsteuer von 1 Dollar und erlaubt arbeitsunfähigen Individuen oder solchen, die sich bereits in Europa kontraktlich verpflichtet haben, zu einem gewissen Lohn zu arbeiten, überhaupt nicht, zu landen
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0224,
Einkommensteuer (die preußische Besteuerung seit 1811) |
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durch Ertragssteuern belastet worden sind, demnach auch die Zinsen, welche die Besitzer von Gewerben, Grund und Boden und Häusern zu zahlen haben. Nur einmal dagegen werden besteuert die Zinsen, welche aus andern Quellen fließen, dann die als Lohn, Gehalt 2c
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0507,
von Bauer (Wilh.)bis Bauer, Bauerngut, Bauernstand |
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. Endlich zur dritten Klasse geboren alle diejenigen, die ganz kleine Güter eigentümlich oder pachtweise besitzen und sich auf denselben kärglich fortbringen oder auch auf Nebengewerbe oder Arbeit für andere angewiesen sind. Die Glieder der beiden letzten
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| 1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0751,
von Gemeindevertretungbis Gemeindevorstand |
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bänder und ähuliche Heilmittel' 2) im Falle der Er-
werbsunfähigkeit vom dritten Tage nach dem Tage
der Ertrankung ab für jeden Arbeitstag ein Kran-
kengeld in Höhe der Hälfte des ortsüblichen Tagc-
lohnes der gewöhnlichen Tagearbeiter. An Stelle
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