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Ihre Suche nach Lohnklassen
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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0260,
von Lohgarbis Lohnklassen |
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Lohgar – Lohnklassen
Lohgar oder rotgar heißen die durch den Prozeß der Loh- oder Rotgerberei (s. Lederfabrikation, S. 13) gegerbten Häute.
Lohgerberei, s. Lederfabrikation (S. 13).
Lohija, Lohaja oder Loheia, die nördlichste Hafenstadt
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0470,
von Altersklassenmethodenbis Altersschwäche |
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(§. 32).
Die Höhe der A., welche sich nach der Höhe der gezahlten Beiträge richtet, beträgt einschließlich des Reichszuschusses von 50 M. jährlich in Lohnklasse (s. Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz) I 106,40 M., in Lohnklasse II 134,60 M
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2% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0050,
von Arbeiterversicherungbis Arbeiterwohnungen |
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. Die Höhe der wöchentlichen Beitrage stellt sich vorbehaltlich anderweitiger Festsetzung für die erste Beitragsperiode (nächsten 10 Jahre) in jeder Anstalt
^[Liste]
in der Lohnklasse I auf 14 Pfennig,
" " " II " 20 "
" " " III " 24
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2% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0049,
Arbeiterversicherung (deutsches Reichsgesetz vom 22. Juni 1889) |
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Zweck der Bemessung der Beiträge und Renten werden nach der Höhe des Jahresarbeitsverdienstes folgende Klassen (Lohnklassen) der Versicherten gebildet:
^[Liste]
Klasse I bis zu 350 Mk. einschließlich,
" II von mehr als 350 bis 550 Mk
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0662,
Invalidenrente |
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Arbeitsverdienst des Versicher-
ten. Jedoch werden nicht die Individuallöhne zu
Grunde gelegt, sondern die Versicherten nach Durch-
schnittslohnhöhen in vier Lohnklassen eingereiht
(Klasse I bis 350 M., II von 350 bis 550 M., III von
550 bis 850 M., IV mehr
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0436,
von Doppelhakenbis Doppelschlußmaschine |
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.
Doppelmarke, diejenige für die reichsgefetz-
liche Invaliditäls- und Altersversicherung zu ver-
wendende Beitragsmarke, welche die Marke zwei-
ter Lohnklasse der zuständigen Versicherungsanstalt
mit der dem Reich geschuldeten Zusatzmarke (§. 121,
Ziff
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0753,
von Arbeitergildenbis Arbeitervereine |
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, das Programm derselben zeigt schon eine stark sozialistische Färbung, und es kann zweifelhaft sein, ob diese Partei nicht schon den Vertretern des Staatssozialismus zuzuzählen ist.
Die A. ist materiell ein nach Lohnklassen verschiedenes Problem. Man
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0759,
Arbeitslohn |
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(Tag-, Wochen-, Jahreslohn), wenn die Arbeitskraft für eine bestimmte Zeit vermietet wird und letztere zur Bemessung der Lohnhöhe dient, wobei freilich nach erwiesener Leistungsfähigkeit und bekanntem Fleiß Unterschiede gemacht und Lohnklassen gebildet
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1% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0048,
Arbeiterversicherung (deutsches Reichsgesetz vom 22. Juni 1889) |
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die Bildung von Ortsklassen vor, indem die Rente mit gewissen Abstufungen nach dem Orte der Arbeit verschieden bemessen werden sollte, die andern empfahlen dagegen, Lohnklassen der Versicherung zu Grunde zu legen, welchen die einzelnen Arbeiter
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0823,
Arbeitslohn |
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Arbeitern die Möglichkeit gegeben, bei der Bemessung des Lohns der Macht des Kapitals die Macht ihrer Vereinigung entgegenzusetzen. Wie es verschiedene Arbeiterklassen (s. Arbeiter) giebt, so giebt es auch verschiedene Lohnklassen; jede Arbeiterklasse
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0911,
Betrug |
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Pflichtverhältnis durch freiwillige Fortentrichtung der Beiträge in der Lohnklasse II freiwillig fortsetzen. An sich müssen sie bei der Selbstversicherung und der freiwilligen Fortsetzung der Versicherung auch die Zusatzmarke des Reichs beibringen
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0663,
von Invalidenstiftungenbis Invalidenversorgung |
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direkt, ohne Ver-
mittelung der Post auszahlen, findet das Verteilungs-
uerfahren entfprechende Anwendung.
Der Mindeftbctrag der I. stellt sich für Perfo-
nen, die nur versichert waren: in Lohnklasse I auf
114,70 M., II auf 124,00 M., III
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0575,
von Quittungssteuerbis Quotisierung |
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der Marken selbst besorgen und demgemäß
aus eigenen Mitteln nicht nnr die gangen Beiträge
und zwar durchweg der II. Lohnklasse, sondern
außerdem (in der Regel) noch für jede Woche einen
vorläufig auf 8 Pf. festgesetzten Zusatzbeitrag leisten
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0330,
von Erwinbis Erworbene Rechte |
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), wenn der Versicherte nicht mehr ein Sechstel des 300 fachen Betrags dieses ortsüblichen Lohns und ein Sechstel des Durchschnitts der Lohnsätze, d. i. des Durchschnitts-(Normal-)lohns derjenigen Lohnklassen erwerben kann, in welchen für ihn während
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