Ergebnisse für Ihre Suche
Ihre Suche nach Mantelkind
hat nach 1 Millisekunden 8 Ergebnisse
geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz
sortiert angezeigt.
Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
100% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0565,
von Mantegnabis Mantelkinder |
Öffnen |
563
Mantegna – Mantelkinder
1858 als Arzt in Mailand nieder und wurde 1860 Professor der Pathologie zu Pavia, 1870 Professor der Anthropologie am Istituto di studii superiori zu Florenz. Hier gründete er ein anthropol. und ethnogr. Mnsenm
|
||
83% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0204,
von Mansûrabis Mantelkinder |
Öffnen |
204
Mansûra - Mantelkinder.
Flügel hauptsächlich den Verlust der Schlacht verschuldete, schwer verwundet und fiel 27. Juni bei Welmina. Seine hochwichtigen Denkwürdigkeiten, eine Hauptquelle für die Geschichte Rußlands von 1727 bis 1744
|
||
1% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0192,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Obligation. Dingliches Recht) |
Öffnen |
Kinder
Hauskind, s. Väterliche Gewalt
Illegitim
Infans
Legitimation
Mantelkinder
Manus
Maternität
Morgengabskinder
Nachgeborne
Natürliche Kinder
Patrimi und Matrimi
Peculium
Separata oeconomia
Sohn
Spurius
Uneheliche Kinder
|
||
0% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0936,
von Gurmabis Gürteltier |
Öffnen |
.
Gürtelkinder, s. v. w. Mantelkinder (s. d.).
Gürtelkraut, s. Lycopodium.
Gürtelschnallen und Gürtelhaken, s. Metallzeit.
Gürteltier (Dasypus L.), Säugetiergattung aus der Ordnung der Zahnlücker (Edentata) und der Familie der Gürteltiere
|
||
0% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0277,
von Hefelebis Hefner-Alteneck |
Öffnen |
., Braunschw. 1857); "Die Erbfolgerechte der Mantelkinder" (Berl. 1836); "Das europäische Völkerrecht der Gegenwart" (das. 1844; 7. Ausg. von Geffcken, 1881; auch französisch. 4. Aufl., das. 1883); "Zivilprozeß im Gebiet des allgemeinen Landrechts
|
||
0% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0303,
von Künettebis Kunst |
Öffnen |
, infolge dessen sie einen Sohn gebar. Nach Margaretens Tod vermählte sich Albrecht 1274 mit K., welche ihren Sohn Apitz dadurch zu legitimieren suchte, daß sie ihn bei der Trauung unter den Mantel (daher Mantelkind) nahm. Weil der Landgraf diesem Sohn
|
||
0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0735,
von Bentinckscher Erbfolgestreitbis Bentley (Richard) |
Öffnen |
gehe aber diese Eigenschaft ab, da sie Söhne einer Leibeigenen und nur durch nachfolgende Ehe legitimierte Mantelkinder wären, also schon nach dem Gemeinen Rechte des deutschen hohen Adels nicht succedieren könnten. Dem allem ward von den Beklagten
|
||
0% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0946,
von Hefelebis Heffter |
Öffnen |
), "Die Sonderrechte der souveränen und mediatisierten Häuser Deutschlands" (Berl. 1871), "Non bis in idem" (ebd. 1873). Weiter sind aufzuführen: "Gaii institutionum commentarii IV" (Bonn 1830), "Die Erbfolgerechte der Mantelkinder" (Berl. 1836
|