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Ihre Suche nach Medizinalpersonen
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0407,
von Medizinalgewichtbis Medizinalpersonen |
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407
Medizinalgewicht - Medizinalpersonen.
abgelegt haben und im Kreis ansässig sind. Ihnen liegt die Überwachung und Leitung aller im Kreis erforderlichen Maßregeln ob, welche zur Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege dienen. Den
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0895,
Arzt |
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, ist für die Grenzbezirke den Medizinalpersonen die wechselseitige freie Berufsausübung auch in dem Nachbarstaat gesichert worden. Auf der andern Seite hat die Gewerbeordnung die zuvor für Medizinalpersonen bestehenden besondern Bestimmungen beseitigt, welche
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0406,
von Medizinbis Medizinalbehörden |
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über alle durch die technischen Provinzialbehörden oder durch nicht beamtete Ärzte abgegebenen Gutachten. 2) Die für Prüfung der Medizinalpersonen an den Universitäten bestehenden Examinationskommissionen. 3) Die technische Kommission
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0963,
von Arzneimittelträgerbis Arzt |
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gewisse Taxen von den Zentralbehörden festgesetzt worden. In dieser Weise ist auch der allgemeine Zwang zu ärztlicher Hilfeleistung durch die Gewerbeordnung (§. 144) aufgehoben, welcher früher den Medizinalpersonen unter Androhung von Strafen aufgelegt
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0804,
von Kunstdüngerbis Kunstgeschichte |
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, die fahrlässigen und darum straf-
baren Fehler von Medizinalpersonen (Ärzten, Heb-
ammen, Apothekern) in Bezug auf ihre Klienten,
welche eine Schädigung an Leib oder Leben zur
Folge haben. Schon die ^aroliiia. erkannte die
Strafbarkeit derselben an
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0959,
von Zeugenbeweisbis Zeugnisverweigerung |
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eines Zeugen; sodann, wie Attest und Testimonium, die urkundliche Bescheinigung einer Thatsache aus eigener Wissenschaft. Wer unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine andere approbierte Medizinalperson oder unberechtigt unter dem
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0260,
von Gesundheitspflegebis Gesundheitstaft |
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260
Gesundheitspflege - Gesundheitstaft.
bleiben, oder ob es, wie es in Nordamerika und anderwärts der Fall ist, gänzlich freigegeben werden soll. Zu den Medizinalpersonen sind auch die Hebammen und Heildiener zu rechnen. Während der Staat
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0252,
von Headleybis Hebbel |
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vorhanden ist. Goethe bildete daraus das Wort Heautontimorumenie für Selbstquälerei.
Hebamme (Wehmutter, lat. Obstetrix, franz. Sage-femme), eine für die Hilfsleistungen bei Entbindungen geprüfte weibliche Medizinalperson, welche die Befugnis hat
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0292,
von Heilbrunnbis Heilgymnastik |
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zuerst in der Spenerschen Zeitung vom 17. Dez. 1793 als "Berliner Volksgesang", der bald zur Nationalhymne werden sollte.
Heildistel, s. v. w. Cnicus.
Heilgehilfe, eine für die Ausübung der niedern Chirurgie geprüfte Medizinalperson, gewöhnlich
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0408,
von Medizinalpflanzenbis Medizinieren |
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dagegen ist durch die Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 die Gewerbefreiheit auch auf die ärztliche Praxis ausgedehnt, und nur diejenigen Medizinalpersonen, welche sich als Ärzte oder mit gleichbedeutenden Titeln (Wundarzt, Augenarzt, Geburtshelfer, Zahnarzt
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1037,
von Unzelmannbis Unzuchtsverbrechen |
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oder Zöglingen, Beamte mit Personen, gegen die sie eine Untersuchung zu führen haben, oder welche ihrer Obhut anvertraut sind, Beamte, Ärzte und andre Medizinalpersonen, welche in Gefängnissen oder in öffentlichen, zur Pflege von Kranken, Armen oder andern
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0899,
von Hastenbis Helfenstein |
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Heilpersonal, Medizinalpersonen
Heilprin, Iechiel, Jüdische Litt. 300,1
Heimatsberechtigte, Gemeindebeisafs.
Heimatschein, Staatsangehörigkeit
Heimatswimpel, Flagge 335,2 s198,Ä
Heimbodesheim, Heimsheim
Heimburc, Hainburg
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0678,
Naturforschergesellschaft (Versammlung in Halle 1891) |
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. Der Apparat hat sich der gestellten Aufgabe durchaus gewachsen gezeigt, und seine Arbeit ist in Berlin nach und nach schon einer großen Anzahl von Medizinalpersonen und Hygienikern vorgeführt worden. Von den gewöhnlichen Desinfektoren unterscheidet er sich
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Tafeln:
Seite 0220b,
Staatsverträge des deutschen Reichs. |
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. Dez. 1883; s. auch Litteratur, Musterschutz, Patentschutz, Urheberrecht.
Medizinalpersonen, Ü. betr. die gegenseitige Zulassung der in der Nähe der Grenze wohnenden M. zur Ausübung der Praxis zwischen den D. R. und Belgien 7. Febr. 1873
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0114,
von Unzelmann (Karl Wilh. Ferd.)bis Unzucht |
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) angestellten oder beschäftigten Beamten oder Medizinalpersonen mit den in die Anstalt Aufgenommenen (Österr. Strafgesetz §. 132). 4) Unzüchtige Handlungen mit öffentlichem Ärgernis. a. Erregung öffentlichen Ärgernisses durch unzüchtige Handlungen
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0722,
von Medizin (gerichtliche)bis Medizinische Bäder |
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für das öffentliche Gesundheitswesen. (S. Hygieine.)
Medizinalordnung, s. Medizinalwesen.
Medizinalpersonen, Bezeichnung für die zur Ausübung der Praxis befugten Ärzte, Wundärzte, Tierärzte und Hebammen, s. Medizinalwesen.
Medizinalpfund, s
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0130,
von Urkundenlehrebis Urkundenprozeß |
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auf den Namen einer approbierten Medizinalperson und Gebrauchmachen zur Täuschung von Behörden oder Versicherungsgesellschaften, ebenso auch Verfälschung echter Zeugnisse (§. 277, Strafe: Gefängnis bis zu 1 Jahre; Strafkammer). 8) Ausstellung
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0962,
von Heilbrunnbis Heilgymnastik |
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der kleinen Chirurgie sowie für die Beihilfe der größern Operationen geprüfte Medizinalperson, meist dem Stande der Barbiere (s. d.) angehörend.
Heilgymnastik, Kinesiatrik, Kinesitherapie, die methodische Anwendung von Körperbewegungen und Leibesübungen
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