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Ihre Suche nach Rechtsgewohnheiten
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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0629,
von Rechtsbeistandbis Rechtshilfe |
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. Rechtswissenschaft.
Rechtsgewohnheiten, s. Gewohnheitsrecht.
Rechtshängigkeit (Litispendenz), der Zustand einer streitigen Rechtssache, welcher durch die Klagerhebung eintritt. Diese Sache ist damit litigiös (rechtshängig). Nach früherm gemeinen Recht
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0310,
von Gewittervogelbis Gewohnheitsrecht |
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und längere Zeit hindurch geübten Handlungen hervorgehende Gleichförmigkeit derselben. Diejenigen solcher Gewohnheiten nun, welche eine bindende Rechtsnorm zur Folge haben, heißen Rechtsgewohnheiten, die auf diesem Wege gebildete Rechtsnorm selbst aber ist ein
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0539,
Goten (Ostgoten) |
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die bestehenden Rechtsgewohnheiten sammeln und aufzeichnen; doch hatten diese nur für das herrschende Volk Gültigkeit, für die bezwungenen Römer in Gallien und Spanien bestand das römische Recht fort, weshalb Eurichs Sohn und Nachfolger Alarich
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0668,
Czechisches Recht |
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prozessualischen enthält das Jus Conradi auch mehrere Bestimmungen über Privat-, namentlich Erb- und Familienrecht, sowie auch über Strafrecht. So wie nun die Ottonischen Statuten auf bestehende Rechtsgewohnheiten ausdrücklich verweisen, setzen auch die spätern
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0363,
Strafrecht (Theorien) |
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Recht überhaupt: auf ältern germanischen Rechtsgewohnheiten, auf der spezifischen Wirkung kirchlich-kanonischer Anschauungen, endlich auf der Rezeption des römischen Rechts. Merkwürdig genug gelangte Deutschland 1532 unter Karl V. zu
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0045,
von Abjizierenbis Ablauf |
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, Almosen, Fasten, Gebete, Wallfahrten etc., als Genugthuung in Anschlag gebracht
wurden, kam es unter dem gemeinsamen Einfluß der germanischen Rechtsgewohnheit der Kompensation des
Verbrechens durch Geld
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0464,
Bauer (Emanzipation des Bauernstandes) |
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zum Schutz derselben das Gebot des Gottesfriedens (treuga Dei). Endlich war von besonderer Bedeutung für die gemeine Freiheit die Belebung und Ausbildung der gemeinschaftlichen Vereine und Gerichte, die sich auf uralte deutsche Rechtsgewohnheit
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0469,
von Bauerngerichtbis Bauerngut |
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Rechtsverhältnisse und Rechtsgewohnheiten, welche sich nach deutschem Recht an die Bauerngüter knüpfen und die Erhaltung der letztern bezwecken, sind durch Bestimmungen der Partikularrechte und Anwendung des römischen Rechts auf rein deutsche Rechtsinstitute
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0113,
Bodenmelioration (Maßregeln der Gesetzgebung und der Verwaltung) |
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entscheiden; es kommt auf Besitzverhältnisse, Intelligenz, Charakter, Rechtsanschauungen und Rechtsgewohnheiten der Bevölkerung an. Das maßgebende Prinzip muß aber sein, das Zustandekommen der Genossenschaften möglichst zu fördern, ohne die Interessen
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0578,
von Buchheimbis Buchholz |
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und Geschäftsbetrieb des deutschen Buchhandels (2. Aufl., das. 1874); Schürmann, Organisation und Rechtsgewohnheiten des deutschen Buchhandels (Halle 1880-1881, 2 Tle.); Schulz, Allgemeines Adreßbuch für den deutschen B. (Leipz., seit 1839 jährlich
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0690,
von Bußordenbis Bustamente |
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hergenommen aus den Übungen der ältern Askese, teils aus den fränkischen Rechtsgewohnheiten, wie denn auch in dem bischöflichen Sendgericht Karls d. Gr. kirchliches und bürgerliches Gericht zusammenfloß und die Ablösung der Kirchenstrafe mit Geld
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0112,
von Drakenbergebis Drama |
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der Reformation in seinem Land und in der Stadt; Bremen gelähmt wurde.
Drakon, athen. Gesetzgeber, war um 621 v. Chr. Archon und bewirkte als solcher eine schriftliche Aufzeichnung der Rechtsgewohnheiten, namentlich des peinlichen Rechts. An
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0176,
von Dschemilabis Dscherid |
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in Karakorum auf. Eine neue Gesetzgebung wurde nun von ihm erlassen, Aszan genannt, worin (mit Beibehaltung der traditionellen Gebräuche und Rechtsgewohnheiten) der Krieg als erste Pflicht aufgestellt war. Von den östlichen Uiguren entlehnte D
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0542,
Frankreich (Geschichte: die Kapetinger) |
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, und dessen Rechtssprüche auch die großen Vasallen anerkennen mußten, und durch die "Satzungen des heil. Ludwig" ("Établissements de St-Louis"), eine Zusammenstellung altherkömmlicher Rechtsgewohnheiten und neuer gesetzlicher Verordnungen, ein geordnetes
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0735,
Friesisches Recht |
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Notizen, findet man in Winklers "Allgemeen nederduitsch en friesch dialecticon" (Haag 1872, 2 Bde.).
Friesisches Recht, Inbegriff der Rechtsbestimmungen und Rechtsgewohnheiten, welche bei den alten Friesen (s. d.) in Gültigkeit waren und zu
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0772,
von Fuerosbis Fuge |
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772
Fueros - Fuge.
Fuēros (span., v. lat. forum, "Marktplatz, Gerichtsort"), in der spanischen Rechtssprache Name der Gesetzbücher und Sammlungen von Rechtsgewohnheiten, dann auch der Stadtrechte und Stadtfreiheiten, also s. v. w
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0540,
Goten (Ostgoten) |
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erfüllt: die beiden Völker verschmolzen nicht zu einem Ganzen. Die G. bildeten eine durch Sprache, Sitte, Rechtsgewohnheiten, am meisten aber durch ihre arianische Religion von den Römern streng geschiedene Kriegerkaste, auf deren ursprüngliche Kraft
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0982,
von Hababbis Habelschwerdt |
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und wegen Einleitung strafrechtlicher Untersuchung das Erforderliche wahrnehme. Schon durch die ältesten Rechtsgewohnheiten der Engländer war nämlich die persönliche Freiheit gewährleistet, und spätere Staatsgrundgesetze haben diese Gewährleistung
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0371,
von Oleasterbis Oleum |
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. (korrumpiert Rôles de Leyron) ist eine Privatsammlung von Rechtsgewohnheiten und Urteilssprüchen über Schiffahrt und Seehandel, welche vor dem 14. Jahrh. entstand und durch das Edikt von 1364 Gesetzeskraft erlangte. Auch in andern Staaten, in Spanien
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0200,
von Polnische Sprachebis Polnisches Recht |
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Königreich Polen geltende Recht. Als Teil des slawisch-nationalen Rechts beruhte das polnische Recht ursprünglich fast nur auf Rechtsgewohnheiten. Eine Aufzeichnung derselbe in deutscher Sprache ist das Elbinger Rechtsbuch, welches, obwohl Privatarbeit
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0631,
von Rechtsschulebis Rechtswissenschaft |
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alles positive Recht, wie es sich in den Gesetzbüchern eines Volkes und in seinen Rechtsgewohnheiten darstellt, ist historischen Ursprungs; nur aus der Vergangenheit aber können wir die Gegenwart recht erkennen und ebendarum Zweck und Bedeutung
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0591,
von Schoabis Schöffengerichte |
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Gerichtsverfassung beruhte auf dem Zusammenwirken der Richter, als der Organe des Königs, oder der Gerichtsherren mit Schöffen (scabini), die als Zeugen der im Volk lebenden Rechtsgewohnheiten auf die Frage des Richters das Recht zu "weisen" oder zu
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0705,
von Antiquierenbis Antisana |
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und größere Partien einzelner Werke vom Verleger erwirbt und diese vertreibt.
Litteratur. Schürmann, Organisation und Rechtsgewohnheiten des deutschen Buchhandels, Bd. 2 (Halle 1881); Weg, Das deutsche wissenschaftliche Antiquariat (2. Aufl., Lpz. 1882
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0788,
von Bergwerksfeldbis Bergwerkswissenschaften |
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Rechtsgewohnheit legte dem Eigentümer eine Legalservitut auf, nach welcher er gegen Entschädigung dem Bergwerksbesitzer die Benutzung des Grundstücks gestatten mußte und die zur vollständigen Abtretung des Eigentums führen konnte. Diese Rechtsanschauung
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0679,
Buchhandel |
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und Rechtsgewohnheiten des deutschen B. (2 Bde., Halle 1880 u. 1881); Vanselow, Manuel de correspondance à l’usage du libraire (Par. 1891). Geschichte: Metz, Geschichte des B. und der Buchdruckerkunst (Darmst. 1835); Codex
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0090,
Deutsches Recht |
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Deutsches Recht
Eine öffentliche, wiewohl nicht erschöpfende Fixierung der ältesten deutschen Rechtsgewohnheiten erfolgte erst, nachdem die wichtigsten Stämme das Königtum angenommen und teils german. Reiche auf den Trümmern der röm
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0995,
von Gewitterfliegebis Gewohnheitsrecht |
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Männern bezeugt ward, und
als sich weiterhin eine Gefetzgebung aufthat, konnten
deren Aussprüche nur dadurch zu fortdauernder
Geltung gelangen, daß sie in die Rechtsgewohnheit
übergingen. Noch spätere Reichsgesetze schlössen
mit der sog
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0771,
von Ostsibirienbis Ostturkestan |
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ernannte Friedensrichter. Die jurist. Beamtenstellen wurden ausschließlich mit Russen aus dem Innern des Reichs besetzt, die die Lebens- und Rechtsgewohnheiten in
den O. nicht kannten und sich wegen Unkenntnis der Landessprache
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0151,
von Spiegel (zum Desenberg, Graf von)bis Spiegel (Friedr. von) |
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Leben als Muster oder zur Warnung aufgestellt sind, z. B. Tugendspiegel, Jugendspiegel, Glaubensspiegel, Fürstenspiegel u. s. w.; auch für Sammlungen von Rechtsgewohnheiten und Gesetzen, z. B. Sachsenspiegel (s. d.), Schwabenspiegel (s. d.).
Spiegel
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0464,
von Sturm (Johs.)bis Sturmfrei |
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Sturm (Johs.) - Sturmfrei
Theologie, dann die Rechte, lebte 1880-82 als Regierungsassessor in Rudolstadt und wurde 1884 Rechtsanwalt in Naumburg. Außer jurist. Schriften ("Der Kampf des Gesetzes mit der Rechtsgewohnheit", Cass.1877; "Recht
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