Ergebnisse für Ihre Suche
Ihre Suche nach Reichsabschied
hat nach 1 Millisekunden 26 Ergebnisse
geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz
sortiert angezeigt.
Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
100% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0678,
von Reicher-Kindermannbis Reichsamt des Innern |
Öffnen |
). - Sein Sohn Kuno, Freiherr von R., geb. 1836 zu Heidelberg, ist Dozent der Philosophie an der dortigen Universität. Vgl. Herm., Freiherr v. Reichlin-Meldegg, Geschichte der Familie Reichlin von Meldegg (Regensb. 1881).
Reichsabschied (Reichsrezeß
|
||
100% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0720,
von Reichenweierbis Reichsamt des Innern |
Öffnen |
Heldenbariton. Er ist seit 1882 eine Hauptstütze der Bayreuther Festspiele.
Reichsabschied oder Reichsrezeß, im ehemaligen Deutschen Reich die Urkunde, in welcher am Schluß des Reichstags die gesamten Beschlüsse nebst den darauf gegebenen kaiserl
|
||
64% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0056,
von Abschätzungbis Abschoß |
Öffnen |
und verkündet wurden ( Reichsabschied ,
recessus imperii ); eine Bezeichnung, welche sich daraus erklärt, daß diese
Publikation jeweilig beim Schluß des Reichsta gs erfolgte. Seitdem der Reichstag permanent
|
||
2% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0096,
von Handelsprämienbis Handelsrecht |
Öffnen |
befassen. So entstanden in Deutschland Gesetze gegen wucherliche Kontrakte verschiedener Art: Augsburger Reichsabschied 1550, Tit. 32; Reichspolizeiordnung von 1530, Tit. 26, 27; von 1548 und 1577, Tit. 17, 20; Regensburger Reichsabschied von 1532
|
||
1% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0205,
Rechtswissenschaft: Rechtsquellen |
Öffnen |
Lübisches Recht
Reichsabschied, s. Reichsgesetze
Reichsgutachten, s. Reichsgesetze
Reichsschluß, s. Reichsgesetze
Volksrecht
Alemannische Gesetze
Burgundisches Gesetz
Friesisches Recht
Langobardisches Recht *
Ripuarisches Gesetz
|
||
1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0040,
Domäne |
Öffnen |
(Säkularisationen) oder weltlicher Herren, Vermächtnisse, Schenkungen, Erwerb durch Heirat, Kauf, Tausch, Krieg, Einziehung verwirkter Güter, Anbauung öder Plätze etc. Schon der Reichsabschied von 1512 gebraucht für diese Fürstengüter den Ausdruck Kammergut
|
||
1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0681,
von Reichsfiskusbis Reichsgesetze |
Öffnen |
. Was die Publikation dieser R. anlangt, so war es lange Zeit hindurch bis zum "jüngsten" (letzten) Reichsabschied von 1654 üblich, die sämtlichen Reichsschlüsse, welche in einer Reichstagssession zu stande kamen, am Schluß der letztern
|
||
1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0730,
von Reichspfennigmeisterbis Reichsritterschaft |
Öffnen |
Feldzeichen des mittelalterlichen deutschen Reichsheers, welches von der Vorhut geführt worden zu sein scheint, während die Reichssturmfahne (s. d.) sich beim Hauptheer befand.
Reichsrezeß, s. Reichsabschied.
Reichsritterschaft, der ehemals in den
|
||
1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0297,
Albrecht (Braunschweig, Mecklenburg) |
Öffnen |
zuerst in Mainz auf, veranlaßte auf dem Reichstag zu Speier 1544 den hinsichtlich der evangelischen Stände so zweideutigen Reichsabschied und traf mit den katholischen Fürsten zu dem bald nachher ausbrechenden Krieg vorläufige Verabredung. Er starb
|
||
1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0091,
von Augsburgische Konfessionsverwandtebis Augurn |
Öffnen |
zuerst im Nürnberger Reichsabschied von 1543; seit dem Westfälischen Frieden die Lutheraner und Calvinisten, insofern letztere ihre Übereinstimmung mit jener Konfession erklärt hatten.
Augsprosse, s. Geweih.
Augst, zwei durch die Ergolz getrennte
|
||
1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0838,
von Bettbis Bettelwesen |
Öffnen |
in Deutschland gilt die Nürnberger von 1478, außerdem versuchte man insbesondere durch den Reichsabschied von 1512, den Landfrieden von 1551 und die Reichspolizeiordnung von 1577 der Bettelei entgegenzuwirken. Unabsehbar ist die Reihe der landespolizeilichen
|
||
1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0790,
Deutsches Recht (im Mittelalter und in der Neuzeit) |
Öffnen |
des Staatsrechts und des Prozesses, thätig, so z. B. durch den Erlaß der verschiedenen Reichskammergerichts- und Reichshofratsordnungen und durch die Bestimmungen im jüngsten Reichsabschied von 1654, sowie auf dem Gebiet des Strafrechts, in welch
|
||
1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0866,
Deutschland (Geschichte 1529-1545. Reformationszeit, Karl V.) |
Öffnen |
Interim und im Reichsabschied vom 29. Juli 1541 auf das nachgiebigste entgegen: der Nürnberger Religionsfriede wurde bestätigt, die Ausschließung der Protestanten vom Kammergericht aufgehoben, der Übertritt zu ihrer Lehre jedermann erlaubt
|
||
1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0949,
von Evansbis Eventuell |
Öffnen |
im kanonischen Recht nur wenig entwickelt, ging die E. aus dem sächsischen in das gemeine deutsche Prozeßrecht über, indem der jüngste Reichsabschied von 1654 das Eventualprinzip als einen Hauptgrundsatz des bürgerlichen Prozesses sanktionierte. Der Zweck dieser
|
||
1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0516,
Karl (deutsche Kaiser: K. V.) |
Öffnen |
Protestantismus entgegenzuwirken, schrieb K. auf 1530 einen Reichstag nach Augsburg aus; hier überreichten ihm die Protestanten ihr Glaubensbekenntnis (s. Augsburgische Konfession), stießen aber auf seinen entschiedenen Widerspruch. Im Reichsabschied
|
||
1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0332,
von Presse (Buchdruck: Handpresse)bis Presse (Druck-Erzeugnisse) |
Öffnen |
ohne vorherige Autorisation drucken würde. In Deutschland fehlte es zwar an einer reichsgesetzlichen Vorschrift über die Anwendung der Präventivzensur, denn der Reichsabschied von 1570 und die Reichspolizeiordnung von 1577 bestimmten bloß
|
||
1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0772,
von Rezatbis Rezonville |
Öffnen |
Haus abgeschlossenen R. vom 4. Mai 1740; Reichsrezeß, s. v. w. Reichsabschied (Recessus imperii); Rückstand nicht bezahlter Gelder, namentlich bei Streitigkeiten über eine gelegte Rechnung das Guthaben des Rechnungsführers (Aktivrezeß) oder das des
|
||
1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0932,
Römisches Recht (Aufnahme und Bearbeitung in Deutschland etc.) |
Öffnen |
. Schon im Reichsabschied von 1342 hatte Kaiser Ludwig der Bayer bestimmt, daß das kaiserliche Hofgericht "nach kunig und keisern, seiner vorfaren an
|
||
1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0834,
von Trichinopollybis Tridentinisches Konzil |
Öffnen |
versucht, jedoch vergeblich. Paul III. rief das Konzil endlich auf den 23. Mai 1537 nach Mantua zusammen, aber nur, um es, weil sich immer neue Hindernisse einstellten, auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Im Regensburger Reichsabschied vom 29. Juli 1541
|
||
1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0944,
Zivilprozeß (Abgrenzung, geschichtliche Entwickelung) |
Öffnen |
erneuert und vervollständigt 1555, den Deputationsabschied von 1600 und den jüngsten Reichsabschied von 1654. Diese Gesetze hatten jedoch zunächst nur das Verfahren bei den Reichsgerichten zum Gegenstand. Bei den Landesgerichten aber bildete sich
|
||
1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0066,
von Abschäumenbis Abschied |
Öffnen |
, durch welche gewisse Geschäfte des öffentlichen Rechts zum Abschluß gebracht wurden, nannte man A., so Landtags-, Reichstags-, Reichsdeputations-, Visitationsabschiede u. dgl. (s. Reichsabschied). Die frühere Form der Landtagsabschiede, wonach
|
||
1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0090,
Deutsches Recht |
Öffnen |
, 1548, 1577, der jüngste Reichsabschied 1654. Die weitere Fortbildung des bürgerlichen Rechts übernahm dann die Gesetzgebung der einzelnen Staaten und Städte.
Zu erwähnen sind die Nürnberger Reformation von 1479, verbessert 1522 und 1564
|
||
1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0480,
von Nunkupierenbis Nurhags |
Öffnen |
das Ei ngreifen der N. aufs allerdrückendste. Weder
die Beschwerden der Reichsbehörden und Erzbischöfe noch die Verordnungen, die deshalb den Reichsabschieden und Wahlkapitulationen beigefügt
wurden, vermochten Abhilfe zu schaffen. Pius VI
|
||
1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0762,
von Religionsediktbis Religionsgesellschaften |
Öffnen |
. Mit diesen Bestimmungen über die beiden streitigen Punkte wurde der Friede mit dem Reichsabschied veröffentlicht. Die reform. Kirche erhielt erst im Westfälischen Frieden (s. d.) mit der lutherischen gleiche Rechte. - Vgl. Ranke, Zur deutschen Geschichte
|
||
1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 1040,
von Moratschabis Morbihan |
Öffnen |
) aufgehoben. Wichtig war die Bestimmung des Jüngsten Reichsabschiedes von 1654, der zufolge die geschuldeten Kapitalien der im Kriege Verarmten nicht vor drei Jahren und teilweise zurückgezahlt werden sollten. Die bisher angelaufenen Zinsen (Renten
|
||
1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0032,
von Censorinusbis Census |
Öffnen |
und der Lehre der christl. Kirche, desgleichen den aufgerichteten Reichsabschieden gemäß befunden und zugelassen sei.
Noch schärfere Maßregeln wußte die Hierarchie in den Niederlanden, Italien, Spanien und später in Frankreich durchzuführen
|