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Ihre Suche nach Reichsstrafgesetzbuch keine strafe ohne gesetz
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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0649,
von Freiheitsbaumbis Freiheitsstrafe |
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wird. Das Strafsystem des deutschen Reichsstrafgesetzbuchs kennt die letztere Strafart nicht, während die beiden andern Strafmittel nur als Nebenstrafen und als Zusatz zu andern Strafen vorkommen können. Was aber die Entziehung der Freiheit, F
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0240,
von Polizeiaufsichtbis Polizeistrafverfahren |
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beigelegt werden, eine in den Strafgesetzen angedrohte Strafe durch Verfügung festzusetzen. Diese Befugnis erstreckt sich aber nur auf Übertretungen; auch kann die Polizeibehörde keine andere Strafe festsetzen als Haft bis zu 14 Tagen oder Geldstrafe
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2% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0325,
von Brandraketenbis Brandstiftung |
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stehen läßt, worauf diese getrocknet werden. Diese Behandlung ist für die Körner ganz unschädlich, vorausgesetzt, daß sie keine mechanischen Verletzungen, als Sprünge u. dgl., haben. Da aber die auf Maschinen gedroschenen Körner vielfach dergleichen
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0277,
von Verlängerungszettelbis Verlobung |
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(Strafe nach Reichsstrafgesetzbuch §. 187: Gefängnis bis zu 2 Jahren; wenn öffentlich oder durch Verbreitung von Schriften, Abbildungen, Darstellungen begangen, nicht unter 1 Monat; bei mildernden Umständen Ermäßigung bis auf 1 Tag Gefängnis
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0128,
von Majolikabis Majolikamalerei |
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einem hochverräterischen Unternehmen, selbst wenn dies in keiner Weise zur Ausführung gekommen, mit Strafe bedroht; ebenso wird es schon bestraft, wenn sich jemand zur Vorbereitung eines Hochverrats mit einer auswärtigen Regierung einläßt oder die ihm anvertraute Macht
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0892,
von Münzprobebis Münzverbrechen |
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übereinstimmen müssen, daß die Prägung desselben keinen, die der Scheidemünzen nur einen beschränkten Gewinn abwerfen darf, der privaten Spekulation also keinen Reiz bieten kann und darf, sowie endlich darin, daß die Münze gesetzliches Zahlungsmittel ist. Früher
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1% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0508,
von Kontraktbruchbis Kontrollapparate |
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492
Kontraktbruch - Kontrollapparate.
1889 ausgesprochen hatte, daß die Aufforderung zum K. unter § 110 des Reichsstrafgesetzbuches falle und somit alternativ eine Geldstrafe bis zu 600 Mk. oder eine Gefängnisstrafe bis zu 2 Jahren nach sich
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 1000,
von Trinitébis Trio |
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.)
Trinkgelage. T. kommen bei den kultiviertesten wie bei den noch ganz wilden Völkern vor. In Griechenland, wo man während des Mahles keinen Wein genoß, begann das T. (Symposion) mit dem Nachtisch. Blieb auch der Hauptzweck des Trinkgelags der Genuß des
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0159,
Auswanderung (staatliche und private Thätigkeit) |
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werden. Der Grundsatz der Auswanderungsfreiheit ist im deutschen Bundes- (jetzt Reichs-) Gesetz vom 1. Juni 1870 ausdrücklich anerkannt. Der A. von einem Lande des Reichs in das andre (gewöhnlich Überwanderung genannt) werden überhaupt keine
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0757,
von Arbeitsbücherbis Arbeitshäuser |
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Einrichtung den schlechten gegenüber besser
situiert sein würden, als wenn keine A. bestehen, wird für die Frage der Einführung derselben doch den Ausschlag
geben müssen, ob der bessere Teil
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0729,
von Wildbad Brennerbis Wilde Jagd |
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von 1850) mehrfach eingeschränkt. Soweit nach jagdpolizeilichen Bestimmungen innerhalb eines gewissen Bezirks das Jagdrecht bestimmten Personen (Grundeigentümern oder Jagdpächtern) zusteht, ist andern Personen die Ausübung der Jagd bei Strafe verboten
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0524,
von Analogismusbis Analphabeten |
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: Es kann keine Handlung bestraft werden, die nicht mit Strafe bedroht ist (nulla poena sine lege); es bleibt also hier dem Richter in den Fällen, wo das Gesetz eine Strafandrohung enthält, nur der Ausweg, dahin zu entscheiden, daß kein Verbrechen
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1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0659,
von Bürgerausschußbis Bürgermeister |
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abschließen, konnte nicht vor Gericht auftreten und keine Rechtsgeschäfte abschließen. Indessen sind in neuerer Zeit Milderungen in diesem System eingetreten. Das Gesetz vom 31. Mai 1854 läßt jedoch für die zu lebenslänglicher Zwangsarbeit Verurteilten
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0562,
von Teilbaubis Teiresias |
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(Rädelsführer) sind beim Hochverrat und beim Landfriedensbruch vom Gesetz als besonders strafbar bezeichnet. Die Bande ist nach dem Reichsstrafgesetzbuch an und für sich nicht strafbar. Dagegen macht die bandenmäßige Ausführung den Diebstahl und den
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0108,
Untersuchungshaft |
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wird die Befugnis eingeräumt, die erlittene U. bei Fällung des Urteils auf die erkannte Strafe ganz oder teilweise anzurechnen (§. 60 des Deutschen Reichsstrafgesetzbuchs). Der Regel nach wird die U. nur auf zeitige Freiheitsstrafen angerechnet, doch ist sie auch
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0752,
von Ehrenämterbis Ehrenannahme |
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im Falle eines Konkurses
ein. Das neuere Recht hat diese Wirkungen sehr
beschränkt. Die Ehrenminderung, welche kraft Straf-
urteils auf Grund des Reichsstrafgesetzbuchs ein-
tritt, hat die im §. 34 daselbst festgesetzten Folgen,
welche auch
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0113,
von Unterzungendrüsebis Unzelmann (Friedr. Ludw.) |
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Holz, an welchem diese angehängt wird. Über U. bei Eisenkonstruktionen s. d.
Unterzungendrüse, s. Speichel
Unterzungennerv, s. Geschmack.
Untiefen, s. Bank.
Untreue, nach dem Deutschen Reichsstrafgesetzbuch §. 266 die von privaten Bevollmächtigten
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0434,
von Doppelbodenbis Doppelflöte |
Öffnen |
) ehelichen Verbindung liegt.
Von diefem Gesichtspunkt geht auch das Deutsche
Reichsstrafgesetzbuch (§.171), das Österr. Straf-
gesetz von 1852 (8§. 206-208) und der Osterr. Ent-
wurf von 1889 aus, wobei es übrigens nur formelle
Gültigkeit
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0119,
von Ausläuferbis Auslaugen |
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als eine Übertretung) zu bestrafende Handlung zu schulden gebracht hat, wofern nur diese Handlung auch nach den Gesetzen, welche am Orte der That gelten, mit Strafe zu belegen ist. A. im Sinn des deutschen Strafgesetzbuchs ist aber jedes nicht zum Deutschen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0061,
von Auflaufbis Auflösung |
Öffnen |
. Grundbücher.
Auflauf, im strafrechtlichen Sinn das rechtswidrige Zusammenlaufen und Zusammenbleiben einer Volksmenge an einem öffentlichen Orte. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch (§ 116) verlangt zum Thatbestand des Auflaufs, daß sich
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0981,
von Gebührenäquivalentbis Geburt |
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der Kostenverschiedenheit der Leistungen, sondern nach der Zahlungsfähigkeit der Pflichtigen abgestuft; dann wird den letztern häufig gar kein Vorteil zugewendet, oder es steht letzterer zur Gebühr in keinem dem Begriff der letztern entsprechenden Verhältnis. Die G
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