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Ihre Suche nach Scheinkauf
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| Rang | Fundstelle | |
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| 100% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0422,
von Scheideerzebis Scheintod |
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, einverstanden, und die, weil es an der Willensernstlichkeit fehlt, nichtig sind, aber zuweilen zur Verhüllung eines andern gültigen Geschäfts dienen.
Scheingräser, s. Cyperaceen.
Scheinkauf (Commentitia emtio), ein nur zum Schein vorgenommenes
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0202,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafproceß. Verwaltung) |
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190
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafproceß. Verwaltung).
Kridar, s. Crida
Lapsus
Liquid
Liquidiren, s. Liquid
Lociren
Lokationsurtheil
Mahnung
Massa
Masse
Mora
Moratorium
Obsignation
Partite
Passiv
Pro rata
Scheinkauf
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0031,
von Blindbis Blindenanstalten |
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zu vereinigen. -
Dann nennt man auch alles b., was nur zum Schein geschieht oder vorhanden ist; z. B. blinder Angriff, s. v. w. Scheinangriff, blinder Kauf, s. v. w. Scheinkauf. In der Anatomie heißt b. ein Kanal, der keinen Ausgang hat, z. B
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0229,
von Commemoratiobis Commodum |
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den röm. Kaisern jeder, der öffentliche Schriften zu führen oder zu bewahren hatte, also Staatsschreiber, Registrator, Sekretär, Protokollführer.
Commentitium (lat.), etwas Erdichtetes; daher commentitia emtio, s. v. w. Scheinkauf.
Commentry
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0911,
von Kodölbis Kögel |
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lebte K. in Kleve, wo er eine Zeichenakademie gründete und 5. April 1862 starb.
Koëmtion (lat.), im alten Rom eine Form der Eingehung der Ehe, wobei die Frau infolge eines Scheinkaufs in die Gewalt des Mannes kam.
Koërzibel (lat., "bezwingbar"), zur
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0472,
von Kodrosbis Koeverden |
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in Amsterdam "Erinnerungen
und Mitteilungen eines Landschaftsmalers".
Koömtion (lat. cosiutio), Zufammenkauf, ins-
besondere der Scheinkauf bei der Eheschließung im
alten Rom (s. OoEintio in manum).
Koercibel (neulat.), diejenige Eigenschaft
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0406,
von Scheinerscher Versuchbis Scheintod |
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(z. B. Wucher) oder an eine be-
stimmte, im S. nicht beobachtete Form geknüpft
(wie die Schenkung), so bleibt der ganze Akt nichtig.
Scheinkauf, s. Scheingeschäft.
Scheintod (^Lpti^xia), der Zustand eines orga-
nischen Wesens, in dem
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0350,
von Civilsenatbis Civilstandsregister |
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, einem Scheinkauf, unter Zuziehung von Zeugen von einem Römer an einen Römer veräußert. So oder durch in jure cessio, einem Formalakt vor dem Prätor oder dem obersten Beamten einer röm. Provinz, wurde röm. Eigentum (dominium ex jure quiritium) übertragen
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0407,
von Coelemansbis Coeur |
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der Eintritt einer Frau, der Übergang der Tochter eines Bürgers aus der väterlichen Gewalt (patria potestas) in die Gewalt (manus) ihres Gatten durch Vornahme eines Scheinkaufs.
Coen (spr. kuhn), Johann Peterssohn, Generalgouverneur
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0456,
von Commentitiusbis Commissarius loci |
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. die Aufzeichnungen, welche sich Lehrer für ihre Vorlesungen machten, also Kollegienhefte, wie z. B. die Institutionen des Gajus. (S. Kommentar.)
Commentitĭus (lat.), erdichtet; commentitĭa emtĭo, Scheinkauf.
Commentry (spr. -mangtrih), Hauptstadt des Kantons
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