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Ihre Suche nach Schuldfrage
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0645,
von Schuitenbis Schuldramen |
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durch die Nichtachtung des moralischen Gesetzes bewirkt wird, also das dem Menschen als mit freiem Willen begabtem Wesen sittlich anzurechnende Böse.
Schuldbrief, s. v. w. Schuldschein.
Schuldbücher, s. Grundbücher.
Schuldfrage, s. Thatfrage
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0803,
Gesetzeskunde |
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nicht oder nicht richtig angewendet wurde. Die rein thatsächliche Würdigung des Straffalles, insbesondere die Würdigung der erbrachten Beweise in Bezug auf die Beantwortung der Schuldfrage ist der Prüfung des Revisionsrichters entzogen
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0065,
von Absterbenbis Abstimmung |
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hinzugerechnet, bis sich eine Mehrheit ergibt. Bilden sich
in einer Strafsache, von der Schuldfrage abgesehen, mehr als zwei Meinungen, deren keine die Mehrheit für sich
hat, so werden die dem
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0743,
von Beratungbis Beraun |
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einer jeden dem Angeklagten nachteiligen Entscheidung der Schuldfrage (s. d.) nach §. 262 der Deutschen Strafprozeßordnung eine Mehrheit von zwei Dritteilen der Stimmen erforderlich. Um bei mehr als zwei Meinungen eine absolute Stimmenmehrheit
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0865,
Berufung (dogmatisch) |
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in erster Instanz verhandelt werden, eine Veränderung der Stimmenverhältnisses dahin eintreten, daß die Schuldfrage (s. d.) statt mit vier gegen eine künftig mit zwei gegen eine Stimme bejaht werden könnte. Freilich hätte der Angeklagte die B
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0762,
Schwurgericht |
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der Schuldfrage
berufen sind, bezicht sich die für jeden Angeklagten
und für jede strafbare Handlung besonders zu stellende
Hauptfrage auf die Schuld des Angeklagten nach
Maßgabe der Anklage. Das Nähere über den Inhalt
der Hauptfrage, über Hilfs
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0167,
von Gerichtliche Analysebis Gerichtliche Medizin |
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167
Gerichtliche Analyse - Gerichtliche Medizin.
Mitgliedern mit Einschluß des Vorsitzenden bestehen, urteilen über schwere Verbrechen. Über die Schuldfrage entscheiden zwölf Geschworne. 4) Das Reichsgericht entscheidet in erster und letzter
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0225,
von Geschwisterkinderbis Geschwülste |
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); im Bergwesen die frühern Beisitzer der Berggerichte, Berggeschworne oder Berginspektoren; im Gerichtsverfahren diejenigen vereidigten Männer, welche bei dem Schwurgericht (s. d.) über die Schuldfrage zu entscheiden haben.
Geschworne Frauen, s. v
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0219,
von Hauptwachebis Hauréau |
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. Die Beratung und Beschließung des Urteils ist nicht öffentlich. Zu jeder dem Angeklagten nachteiligen Entscheidung, welche die Schuldfrage betrifft, ist eine Mehrheit von zwei Dritteilen der Stimmen erforderlich. Die H. schließt mit der Erlassung des Urteils
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0745,
von Leukäthiopiebis Leunis |
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von Wichtigkeit, da es für die Beurteilung der Schuldfrage oft mit darauf ankommt, ob ein Beschuldigter einen guten oder einen bösen L. hat; daher häufig Leumundszeugen vernommen und regelmäßig Leumundszeugnisse beigezogen werden.
Leunis, Johannes
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0613,
von Milchzähnebis Miles gloriosus |
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geringer, so kann auf Gefängnisstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren heruntergegangen werden. Wo Geschworne über die Schuldfrage zu entscheiden haben, gebührt ihnen auch die Entscheidung über die Frage, ob m. U. anzunehmen sind oder nicht (deutsche
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0333,
Presse (frühere und gegenwärtige Gesetzgebung) |
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durch eine Parlamentsakte, nach welcher bei Preßvergehen nicht bloß die Thatfrage, sondern auch die Schuldfrage der Beurteilung der Geschwornen unterliegt, befestigt wurde.
In den Vereinigten Staaten von Nordamerika ward 1790 durch einen Zusatzartikel zur Verfassung jede
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0622,
von Thaeterbis Thäyingen |
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nach Schwind (1858). Vgl. A. Thaeter, Julius T., Lebensbild (Frankf. a. M. 1887).
Thatfrage (Schuldfrage), bei einem Verbrechen die Frage, ob der Angeschuldigte der ihm zur Last gelegten Handlung schuldig sei oder nicht; im Gegensatz zur sogen
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0049,
Arbeiterschutzgesetzgebung (das deutsche Arbeiterschutzgesetz vom 1. Juni 1891) |
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Richter der subtilsten Erwägungen hinsichtlich der Schaden- und Schuldfrage bedürfen, um nach Maßgabe der vorgeschlagenen Bestimmung die Höhe der Buße festzusetzen; Willkür sei hierbei nicht zu vermeiden, die Unparteilichkeit und das Ansehen der Richter
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0864,
Berufung (juristisch) |
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der Österr. Strafprozeßordnung die B. an den Gerichtshof erster Instanz als einziges Rechtsmittel statt, mittels dessen auch Nichtigkeitsgründe geltend gemacht werden können und die Entscheidung der Schuldfrage auch durch neue Anführungen und Beweise
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0865,
von Camarlingobis Cambi |
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, Ludwig XVI. zu richten, bejahte aber doch die Schuldfrage des Königs und wollte nur die Entscheidung und Exekution bis nach Abwehr der Invasion verschoben und nur im Fall der ernsten Gefährdung der Republik durch die Feinde früher vollzogen haben
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0911,
von Hautwurmbis Havel |
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, mit der Bestimmung, die Ursachen der Unfälle, von denen in Dienst gestellte Kriegsschiffe oder -Fahrzeuge betroffen werden, festzustellen und die Schuldfrage klarzulegen. Die Mitglieder der H. setzen sich aus Seeoffizieren, Schiffs- und Maschinenbau
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0670,
von Rechtsbehelfbis Rechtsbelehrung |
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oder Rechtslehrern erteilt (s. Rechtsfall). Den Geschworenen, die nach der Deutschen Strafprozeßordnung nicht bloß über die Thatfrage, sondern über die zugleich die Subsumtion unter den Verbrechensbegriff ausdrückende Schuldfrage entscheiden, wird von dem
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0636,
von Schulchan aruchbis Schuldhaft |
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die Summe
der aus der Konkursmasse zu befriedigenden Kon-
kursforderungen. Die Feststellung derselben ist der
Zweck des Prüfungsverfahrens (s. d.).
Schuldfrage, im Strafprozeß im Gegensatz zur
Straffrage die Frage, ob der Angeklagte der ihm zur
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0763,
Schwurgericht |
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lung bei freier Beweiswürdigung ebenso gut oder
besser als Laien im stände wäre, die Schuldfrage zu
entsckeidcn, so wäre^dies zwar ein Grund gewesen,
der Einfübrung der <^. zu widersprechen, aber kaum
ausreichend, die bestehende Einrichtung
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0405,
von Strafsektionenbis Strafverfügung |
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der Deutschen und §§. 269, 270 der Österr. Strafprozeßordnung. Bei einem Schwurgerichtsurteil wird die Begründung bezüglich der Schuldfrage durch den dem Urteil beizufügenden Wahrspruch ersetzt (§. 316 der Deutschen, §. 340 der Österr
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